engelhaar am 11.08.2007 um 21:33 Uhr
Habe eine Schlittenprothese vor 20 Tagen bekommen und meine Krankengymnastin meint eine Bewegungsschiene würde meine Beweglichkeit erheblich bessern. Laut Sanitätshaus zahlen Krankenkassen ungern. Welche Indikation sollte auf der Arztverordnung unbedingt angegeben sein. Möcht die Schiene natürlich dann auch möglichst schnell nutzen, wenn ich erst noch langen Schriftwechsel führen muß, nützt mir das Ganze auch nichts mehr. Wer hat damit schon Erfahrung gesammelt?
vielleicht kannst du dir irgendwo eine gebrauchte kaufen? Das geht und sie sind trotzdem noch brauchbar. Aber es stimmt: mit Schiene geht es erheblich leichter!
so ganz verstehe ich das gar nicht.
wenn du eine indikation wissen willst, die auf das rezept soll, damit du diese schienen bekommst, muss doch der arzt am besten wissen was er da drauf schreiben muss.
und die krankengymnastin doch auch.
die beiden müssen doch schon von berufswegen damit erfahrung haben, was die kassen gern drauf stehen haben, um was zu zahlen.
ich kenn so einen fall mit einer ergotherapeutin. da ging es mal um verlängerung der bahandlungszeit, über das eine jahr hinaus für ein kind.
da hat die therapeutin gewußt, wann die kassen so was bezahlen und aus welchem grund und was der arzt auf das rezept schreiben muss.
engelhaar am 12. August 2007 12:18 Danke auch für Deine ausführliche Beantwortung, aber leider ist es in der Praxis so, dass weder der Arzt noch die Krankengymnastin wissen worauf die einzelnen Kassen Wert legen, wird sehr unterschiedlich behandelt, darum hoffte ich hier auf ein paar Tipps von Betroffenen. Ich habe fast 13 Jahre meine Alzheimerkranke Mutter gepflegt und etliche Kämpfe um geeignete Hilfsmittel ausgefochten, zu 99% habe ich dann die erforderlichen Hilfsmittel bekommen, aber erst nach etlichen Wochen. Diese Wartezeit wollte ich mir diesmal ersparen, da ich hoffe in einigen Wochen(max.3-6) wieder Fahrrad fahren zu können. Also brauche ich sie jetzt oder gar nicht.
Meine Schwester hatte mal eine Knie-OP nach Patellafraktur, da hat die Krankengymnastik eine Bewegungsschiene immer mit zu ihr nach Hause gebracht. Dann würde ich mir eine KG suchen die solche Schienen hat. Wurde im Krankenhaus damit denn nicht schon gearbeitet?
engelhaar am 11. August 2007 22:06 Im Krankenhaus ja, aber hier an meinem Wohnort hat die Krankengymnastische Praxis nicht so ein Gerät und ich weiß das man sich das vom Arzt verordnen lassen kann. Nur die Indikation muß stimmen und von der Krankenkasse angenommen werden. Danke auch für Deine Antwort.
Hallo ich habe mir von meineem Hausarzt ein "Rezept" geben lassen, auf welchem eine Bewegungsschiene angefordert wird. Dieses habe ich einem Sanitätshaus geschickt und bekam dann die Schiene, da ich diese vor der Zahlungszusage meiner Krankenkasse haben wollte. Da die Krankenkasse eine Kostenübernahme abgelehnt hat, muß ich die Leihgebühr (tägl. fast 18,-- Euro) leider selbst zahlen. Werde der Kasse aber trotzdem die Rechnung schicken in der Hoffnung, doch noch ein wenig der Unkosten zurück zu bekommen. Wofür zahle ich denn sonst den monatlichen Beitrag an die Kasse?
Viel Erfolg tatanka
engelhaar am 4. September 2007 20:24 Danke auch für Deine Antwort, aber für mich ist es jetzt eh zu Spät.
Danke für Deine schnelle Antwort, aber ich möchte die Schiene ja nur für einen gewissen Zeitraum ausgeliehen, wenn ich das privat mache kostet es gleich 200,00 Euro für 14 Tage.
nein, ich meinte, eine gebrauchte von jemandem, der sie auch schon mal gebraucht hat und sie sich gekauft hat. Da bekommst du sie bestimmt billiger. Und danach kannst du sie auh bestimmt wieder weiterverkaufen. Oder dieser jemand leiht sie dir sogar vielleicht kostenlos,...