Hallo zusammen. Ich wohne in einem 2-Parteien Haus zur Miete. Vor einigen Monaten zog eine neue Mieterin in die Wohnung unter mir ein. Sie fragte mich, ob sie ihr Fahrrad auf dem unteren Treppenabsatz abstellen dürfte. Mit dem Einverständniss des Vermieters gab ich auch meine Zusage. In den letzten Monaten sind allerdings Dinge vorgefallen auf die ich mich jetzt nicht im Detail einlassen möchte. Auf jeden Fall hat diese Dame nun Streit mit mir, sowie der halben Nachbarschaft. Vor etwa 3 Monaten stellten wir das Bobbycar der Tochter meiner Lebensgefährtin neben das Fahrrad. Es stört überhaupt nicht, was man von dem Fahrrad nicht so behaupten kann, aber ok, ich habe ja die Zustimmung gegeben. Fast jeden Tag ist nun das Bobbycar ein Stück nach vorne gezogen. Jedesmal stelle ich es wieder an seinen Platz zurück. Zuerst dachte ich, es würde von selber rollen, dem ist aber nicht so, denn während 3 Wochen Urlaub der Dame bewegte es sich nicht einen Milimeter. Ich würde solche Lapalien normalerweise überhaupt nicht registrieren, aber die Situation eskaliert. Die Frau beschimpft und beleidigt meine Lebensgefährtin, alledings nicht wenn sie dabei ist, das höre ich dann nur von meinen Nachbarn. Nun meine Frage: Gibt es ein Urteil, das solche Sachen verbietet, oder muss ich das jetzt hinnehmen???
Bewegen, bzw. anfassen fremden Eigentums
Antworten (5)
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jockljockl
Irgendwie kommt mir die Frage komisch vor. Aber Ok, ziehe doch die seinerzeit gegeben Zustmmung zurück, ist rechtlich möglich und warte ab was passiert. Mehr kann zu der Frage am Sonntag um 14:25 Uhr, zumindest aus meiner Sicht nicht sagen/schreiben.
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holgerholgerholgerholger
Ist ja furchtbar!! Das Bobbycar wird ein Stück vorgeschoben?? Schrecklich!! Sorry, aber ich sehe Dein Problem nicht.
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Mickes34 Ich sage ja, normalerweise ist es eine Lapalie. Ich soll von meinem Vermieter aus Buch führen was sonst so alles passiert. In den letzten 6 Monaten habe ich schon ungefähr 17 Seiten voll, es reicht von Schreien im Flur, wahnsinniger Lärm zu allen Tageszeiten, vollgestellter Gemeinschaftskeller, Manipulationen an unseren Autos (Türschlösser verklebt) die sich leider nicht beweisen lassen, Beleidigungen, absichtliches anrempeln, Türenschlagen usw. usw. Der Vermieter will ihr auch kündigen und braucht daher alles schwarz auf weiß. Ich will den Vorgang aber jetzt etwas beschleunigen, den meine Lebensgefährtin mit ihrer 3-jährigen Tochter trauen sich schon kaum noch in den Hausflur.
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holgerholgerholgerholger Dann schreib doch mal wie's war und nimm nicht die lächerlichste Sache aus allem.
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quasselstripperquasselstripper
Nö.
Rechtsanwalt.
Du zahlst ja Miete - und da gehört auch der Respekt gegenüber den anderen Mietern dazu.
Da muss mangleich einen Riegel vorschieben - sonst erlaubt die sich schon ganz bald ganz andere Dinge.Wehrt euch!
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nettolino2 kp
Von Nachbarn in Nachbarhäusern natürlich.