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Beweährungsstrafe, was ist das und wie lange ?

Frage von Sascha1970 Sascha1970

Hallo ich wurde wegen einer gefährliche Körperverletzung angeklagt.

Ich habe leider jemanden geschlagen, und ich wurde angezeigt. Der mann hat mir denn ersten schlag gemacht, dann musste ich den leider schlagen mit Fäusten und, habe einmal mit dem Fuß auf den geschlagen.weil ich alles schwarz gesehen habe, Der mann lag 1 Woche im Krankenhaus. Es tut mir wirklich sehr leid, was alles an dem Tag geschah. ich bin 22 und bin verheiratet, was kann alles auf mich zukommen. Ich bin arbeitslos geworden vor kurzem. aber werde bald wo anders hoffentlich eingestellt. ich war heute bei meinem Anwalt, er hat gesagt bis zu 3 Jahren knast. Ich mache mir wirklich sorgen Leute.. Und er meinte mir das wir das alles auf Bewährung schieben könnten.

Was meint ihr, wie stehen meine chancen.

Aber bitte nur ernste Antworten..

MFG

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Grundsätzlich kann eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, was bedeutet, daß Du die Strafe zunächst nicht absitzen mußt. Du hast Dich wegen "gefährlicher Körperverletzung" strafbar gemacht (§ 224 StGB, der Tritt ist wegen des Schuhs eine Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand), deshalb beträgt die Mindeststrafe 6 Monate Freiheitsstrafe. Da bei dem Opfer ja offensichtlich ganz erhebliche Verletzungen entstanden sind, wird es bei der Mindeststrafe ganz sicher nicht bleiben. Sofern Du vorher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten bist, würde ich von einer Freiheitsstrafe von ca. 1 Jahr ausgehen. Auch, weil Du dann noch den Ersttäterbonus genießt, kann man wohl davon ausgehen, daß die Freiheitsstrafe dann zur Bewährung ausgesetzt wird. Das bedeutet, Du mußt die Strafe nicht antreten, wenn Du keine weiteren Straftaten begehst und Dich an Deine Bewährungsauflagen hältst.

    Das Gericht legt dann eine Bewährungszeit fest - also den Zeitraum, in dem die oben beschriebenen "Spielregeln" gelten, in dem Du Dich bewähren mußt. Dieser Zeitraum beträgt mindestens 2 Jahre und höchstens 5 Jahre. Üblicherweise wählt das Gericht 3 Jahre Bewährungszeit. Es können Dir dann noch weitere Auflagen gemacht werden, z.B. daß Du Dich regelmäßig bei einem Bewährungshelfer melden mußt oder daß Du ein Schmerzensgeld an das Tatopfer zahlen mußt.

    Kommentar von Sascha1970 Sascha1970Sascha1970

    223 und 224 stand bei mir??

    und jetzt??

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Es ist ja beides: Tritt man zu, ist es eine gefährliche Körperverletzung, schlägt man vorher noch mit der Faust zu, ist begeht man eben noch zusätzlich eine "normale" KV, die aber in Tateinheit gewertet wird ( § 223 StGB ). Deshalb beide Paragraphen.

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    Antwort von dester dester

    Bewährung heisst, dass du noch eine Chance kriegst. Solltest du dir aber nochmals was zu Schulden kommen lassen, müsstest du dann die auf Bewährung ausgesetzte Strafe absitzen, resp. bezahlen. Zusätzlich würde dann noch die Strafe für die weitere Straftat drauf kommen.

    Bewährung macht Sinn, wenn ernsthaft Reue gezeigt wird. Denn nach einem Knastaufenthalt kann die Re-Integration in die Gesellschaft schwer werden.

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    Antwort von seFIST seFIST

    Bewährung heisst, dass du die Gefängnissstrafe nicht antretten musst sondern dass du "auf Bewährung" draussen bist... die Bewährung ist befristet (meist drei oder 5 Jahre oder so) - wenn du in der Zeit kein Scheizz machst musst du nicht ins Gefängniss... solltest du aber in der Zeit ein Verbrechen begehen, egal wie gering es ist - sobald es zue iner Strafrechtlichen Verurteilung kommt musst du nicht nur die Strafe des neuen Verbrechens absitzen/Büssen sondern zusätzlich auch noch die Strafe die auf Bewährung ausgesetz wurde

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    Antwort von gustav101 gustav101

    wenn du noch keine vorstrafen hast wird es auf eine bewährungstrafe rauslaufen.

    wenn du zum Beispiele eine strafe von 3 jahren bekommst darfst du dir in der zeit nichts mehr leisten ansonsten kommst du dann in den knast

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    Antwort von Luisa1113 Luisa1113

    Bewährungsstrafe ist halt Knast und immer anders lang... gibs mal bei Wikipedia ein .

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    Antwort von speedfam speedfam

    Bist du Ersttäter?(Vorbestraft wegen KV?) Wie ist dein soziales Umfeld? Hast du einen Arbeitsplatz? Wie alt bist du? Das sind alles Fragen die ein Richter berücksichtigen wird im Fall einer Verurteilung. Bei welchem Gericht wird dieser Sachverhalt bearbeitet,Amtsgericht/Amtsgericht Schöffen/Landgericht??? Das AG kann im Fall einer Verurteilung bis max. 2Jahre urteilen,wenn aber zu erwarten ist das die Strafe höher ausfallen wird,dann wird es an das Schöffengericht weiter gegeben.Wen aber zu erwarten ist das die Strafe über 4Jahre hinausget,dann übernimmt das Landgericht die Verurteilung denn dann geht die Strafe von 4Jahren bis 15Jahre und drüber hinaus wie z.B. SV usw,aber für dich wird dies nicht in Frage kommen.

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    Antwort von RamsesII RamsesII

    Schön das es Dir leid tut, aber es bringt dem armern Kerl nichts der im Krankenhaus liegt.

    Ich würde Dir keine Bewährung in dem Fall geben.

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    Antwort von AllesKnower AllesKnower

    Schlecht...3 Jahre können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden !

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    Antwort von ManoChiieF ManoChiieF

    wie lange.. solange der richter sagt..

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