Hallo ich wurde wegen einer gefährliche Körperverletzung angeklagt.
Ich habe leider jemanden geschlagen, und ich wurde angezeigt. Der mann hat mir denn ersten schlag gemacht, dann musste ich den leider schlagen mit Fäusten und, habe einmal mit dem Fuß auf den geschlagen.weil ich alles schwarz gesehen habe, Der mann lag 1 Woche im Krankenhaus. Es tut mir wirklich sehr leid, was alles an dem Tag geschah. ich bin 22 und bin verheiratet, was kann alles auf mich zukommen. Ich bin arbeitslos geworden vor kurzem. aber werde bald wo anders hoffentlich eingestellt. ich war heute bei meinem Anwalt, er hat gesagt bis zu 3 Jahren knast. Ich mache mir wirklich sorgen Leute.. Und er meinte mir das wir das alles auf Bewährung schieben könnten.
Was meint ihr, wie stehen meine chancen.
Aber bitte nur ernste Antworten..
MFG
223 und 224 stand bei mir??
und jetzt??
Es ist ja beides: Tritt man zu, ist es eine gefährliche Körperverletzung, schlägt man vorher noch mit der Faust zu, ist begeht man eben noch zusätzlich eine "normale" KV, die aber in Tateinheit gewertet wird ( § 223 StGB ). Deshalb beide Paragraphen.