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Bewährungswiderruf / Strafantritt

Frage von freddie88 freddie88

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Ich habe eine Jugendstrafe von 1 Jahr auf 3 Jahre bekommen, 80 Sozialstunden und das regelmäßige aufsuchen eines Bewährungshelfers. Von den Sozialstunden habe ich nur 14,25 abgeleistet, jetzt ist es so das ich einen Brief bekommen habe das ich ins Gefängnis muss, Termin steht drinnen, wegen Bewährungswiderruf da ich die Stunden nicht abgeleistet habe. Bis zum Haftantritt sind noch zwei Wochen, würde es denn noch etwas bringen die Stunden abzuleisten und mit dem Zettel sofort zum Gericht? Wenn nicht soll ich einen Antrag auf, Erwachsenenvollzug stellen, dass Gefängnis Ebrach (Bayern) soll angeblich unterste Schiene sein.

Ja und ich weiß das ich selbst schuld bin. Ich möchte aber trotzdem noch versuchen die Sache zu kippen, immerhin kostet mich das meine Ausbildung usw.

Gruß

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Antworten (7)

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    Antwort von freddie88 freddie88

    Ich habe mit dem Richter gesprochen und es lässt sich nichts mehr machen. Trotzdem danke an alle!

    Gruß

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Du kannst eigentlich nix mehr machen. Wenn der Bewährungswiderruf rechtskräftig ist (eine Woche nach Zustellung), dann ist das Ding gelaufen. Du könntest höchstens noch ein Gnadengesuch stellen, aber dafür müßte es sehr, sehr besondere Gründe geben.

    Mit 22 wirst Du wohl auch keine Chance haben, in den Erwachsenenvollzug zu kommen. Soweit ich weiß, geht das erst mit 25. Das kannst Du allerdings auch noch klären, wenn Du die Strafe angetreten hast. Dann ist eine Verlegung immer noch möglich. Viele Grüße vom einem anderen Bewährungshelfer ;-)

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    Antwort von DerHans DerHans

    Dafür ist dein Bewährungshelfer zuständig. Ruf ihn an!

    Kommentar von freddie88 freddie88

    Ist leider bis zum 01.09 im Urlaub. Ich mache jetzt die Stunden bis Mittwoch bin ich fertig und hoffe das der Richter gnädig ist. Meine Grundsorge ist, dass auch der Richter nichts mehr machen kann. Der wird sich ja auch denken, der kann mich am ar*** lecken. Pech gehabt der Junge.

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    Antwort von Isar12 Isar12

    Ich würde mir schnellstmöglich eine Stelle besorgen, wo du die restlichen Sozialstunden ableisten kannst und diese umgehend antreten. Das dann sofort, am besten über den Anwalt, dem Gericht mitteilen und reumütig um Aussetzung der Haftstrafe bitten. Eine gute Begründung, weshalb du die Sozialstd. nicht gänzlich abgegolten hast wäre da bestimmt hilfreich.

    Kommentar von freddie88 freddie88

    Das Problem ist halt das der Haftantritt der 03.09 sein soll. Die Stunden würde ich bis dahin schon fertig bekommen in einem Altenheim, weil man da am Wochenende auch arbeiten kann. Ich hab könnte es so machen ab morgen bis Montag 45Stunden zu arbeiten mit dem Zettel schonmal zum Gericht denen das zeigen das ich sie jetzt mache, und sie dann fertig mache. Meine Sorge ist halt, dass ich nicht weiß ob das deutsche Straftrecht sowas vorsieht, also ob dann noch ein Richter entscheiden kann, dass die Haftstrafe wegfällt. Bewährungshelferin bin ich ja immer gegangen.

    Kommentar von Isar12 Isar12Isar12

    Ich denke doch. Der Richter entscheidet ja letztendlich darüber. Am besten ist es, sich an den Richter zu wenden, der die Strafe verhängt hat. Ich würde das aber trotzdem zur Sicherheit über den RA machen. Man kann den Richter ja auch direkt ansprechen.

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    Antwort von freddie88 freddie88

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    Antwort von Kolibri5 Kolibri5

    hi. man da kommste aus einer sch... und stolperst in die nächste. eigentlich solltest du durch diese massnahme etwas lernen. stattdessen schiesste gleich den nächsten bock ab. schreib zurück, dass du dich besonnen hast und die restlichen std abarbeiten möchtest. auch schildere ihnen, dass du in der ausbildung steckst und diese nicht sausen lassen möchtest. erkläre denen, dass du jetzt begriffen hast, worum es geht und du ein vernünftiger mensch werden möchtest. schmier ihnen etwas honig um den bart. vllt geben sie dir eine 2te chance....aber dann musst du dich auch definitiv an die angaben halten. ich drücke dir beide daumen. lg koli

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    Antwort von wunhtx wunhtx

    Die Haftanstalt, in der Du den "Ersatzdienst" ableisten musst, ist Dir vorgegeben.

    Man darf Dich nicht in den Erwachsenenvollzug verbringen, wenn Du eine Jugendstrafe oder eine aus einer Jugendstrafe rührende Zeit ersatzweise ableisten musst.

    Ob es Dir gelingt, hier zu überzeugen, wenn Du die Stunden noch schnell nachholen kannst, versuche es.

    Kommentar von freddie88 freddie88

    Also soll ich es einfach versuchen die Stunden noch abzuleisten und dann schnell zum AG bringen? Wo kann ich vorbeugend schon einmal einen Antrag auf Haftverschiebung stellen, ich kann meine Wohnung nicht so schnell räumen. 2 Wochen ist echt ne kurze Frist um das alles zu regeln. Ich hab gelesen das man mit 21 Jahren und das bin ich auch nen Antrag auf Erwachsenenvollzug stellen kann und das machen soll, wenn man nach Ebrach muss. Da es ein regelrechtes Loch sein soll.

    Kommentar von wunhtx wunhtxwunhtx

    Trete die Sozialstunden an und teile dies auch bereits jetzt dem Gericht mit, dass Du die Sozialstunden derzeit ableistest.

    Notfalls über dne Anwalt, der Dich seinerzeit vertreten hat.

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