3 Jahre Haft gibt es nicht zu Bewährung, es sei denn, jemand hat vorher 6 abgesessen und bekommt das letzte Strafdrittel ausgesetzt.
Zeitstrafen bis zu max. 2 Jahren können auf längere Fristen (bis zu fünf Jahren) zur Bewährung ausgesetzt werden.
Erhält also jemand eine 2-jährige Haftstrafe "auf drei Jahre Bewährung", wird diese nicht vollstreckt, sondern vollständig erlassen, falls der Verurteilte drei Jahre "sauber" bleibt.
Jede Straftat und/oder jeder sonstige Verstoß gegen die Bewährungsauflagen kann bis zum letzten Tag den Widerruf der Bewährung verursachen.
Das heißt, die Strafe ist dann (komplett, also zwei Jahre) zu verbüßen, es sei denn, es wird später eine Teilstrafe wiederum zur Bewährung ausgesetzt.
Eine Ausnahme: Wenn z.B. ein Jahr Haft ausgesetzt wird und neben dem Üblichen, nur die Bezahlung einer zusätzlichen Geldbuße (in Raten) auferlegt wird, kann sich das beim Widerruf auswirken. Hat er z.B. die Hälfte bereits bezahlt und die Bew. wird wegen Zahlungseinstellung widerrufen, wird er nur noch sechs Monate absitzen müssen.
Diese Praxis kenne ich, weiß aber nicht zu 100%, ob das heute noch genau so gehandhabt wird.
Ich habe leider keinen, sonst würde ich nachfragen.
Klar, das hätte ich jetzt auch gesagt. :D