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Bewährung wegen Trunkenh. Fahrt. Gestern widerruf wegen geringfüg. Ladendiebstahl, 16,28€. Berufung?

Frage von rogga rogga

Ich wurde vor 2j. wegen einer Trunkenheitsfahrt zu 3mon. Haft ausgesetzt zu 3j Bewährung m. Arbeitsauflage verurteilt. Mir wurde kein Bewährungshelfer zugewiesen. Die Auflage wurde von mir erfüllt und ich habe mich bemüht, anständig zu sein. Ich wurde im Juli Angeklagt eine Fensterscheibe eingeworfen zu haben, wurde aber freigesprochen, weil der wahre Täter die Tat gestand. Im Dez beging ich einen Ladendiebstahl (Feuerzeuge, Gas,Spielkarten) im Wert von 16,28€. Die Ware habe ich nachdem ich Überführt wurde im beisein der Polizei bezahlt + 50€ Gebühr. Zu dieser Zeit war ich in einer ziemlich Depressiven Verfassung und hatte an diesem Abend auch Alkohol getrunken.

Ich wurde 2005 oder 2006 bereits wegen Ladendiebstahl (Wert ca 30€) und im Jahr darauf wegen Betrug (EC-Karteneinkauf, konto war unwissentlich nicht gedeckt) zu Geldstrafen verurteilt.

Gestern wurde ich vom Gericht zu einer Freiheitsstrafe von 3mon Verurteilt.

Begründet wegen Vorstrafen und weil ich in der Bewährungszeit 1x Angeklagt und Freigesprochen wurde wobei der Staatsanwalt nicht glaubt, daß ich es nicht war und erneut Straffällig wurde. Zu meinen Gunsten spricht, daß ich den Schaden bezahlt habe und geständig war.

Der Richter fragte ob ich eine Arbeitsstelle habe, was ich leider verneinen musste.

Ich bin alleinerz. seit Jan 2010, weil meine getr. lebende Ehefrau Obdachlos wurde und ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekam. Ich habe Angst, daß meine Tochter wieder zu Ihrer Mutter muß, wenn ich solange weg bin. Sie und Ihr Freund konsumieren Drogen, was bei Ihr aber meines Wissens nach nicht Aktenkundig ist.

Meine Frage: Habe ich Chancen, das Urteil in einer Berufungsverhandlung in Geldstrafe o.ä. mit Bewährungsverlängerung umzuwandeln, wenn ich einen Arbeitsplatz finde? Ich finde die 3Mon. als zu hohe Strafe. Falls nicht, kann ich dann bestimmen, daß meine Tochter für die 3mon von meiner Mutter beaufsichtigt wird?

Ich bereue dies Tat wirklich zutiefst und bin im Moment völlig am Boden zerstört.

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Antworten (6)

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    Antwort von GermanGirl2011 GermanGirl2011

    Du solltest dir in deinem Fall - gerade weil ein Kind mit drin hängt - schnellstmöglich anwaltlichen Rat einholen. Der kann dir besser sagen was du jetzt noch machen kannst.

    Aber im Interesse deiner Tochter solltest du dir vielleicht zukünftig vorher überlegen was du machst und ihr ein Vorbild sein.

    Kommentar von rogga rogga

    Habe mir heute schon einen Anwalt ausgesucht, den ich morgen kontaktieren werde. Ich weiß, daß ich mir sowas vorher überlegen muß und weiß nicht, was an diesem Abend mit mir los war. Ich denke sonst immer zuerst an die Kleine. Ich habe seit Sie bei mir ist mit vielen Freunden den Kontakt abgebrochen um Ihr ein gutes Vorbild bieten zu können aber jetzt sieht es schlecht für mich aus...

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    Antwort von mikewolf mikewolf

    Ich fange mal an.

    Ich wurde vor 2j. wegen einer Trunkenheitsfahrt zu 3mon. Haft ausgesetzt zu 3j Bewährung m. Arbeitsauflage verurteilt.

    Die Auflage wurde von mir erfüllt und ich habe mich bemüht, anständig zu sein.

    Somit hast du die Auflagen schon mal nicht erfüllt, denn du hattest 3 Jahre Bewährung und diese erste Tat geschah vor 2 Jahren, und du hast in dieser Zeit ja folgende Straftaten wieder begonnen ..siehe Zitat.

    . Im Dez beging ich einen Ladendiebstahl (Feuerzeuge, Gas,Spielkarten) im Wert von 16,28€.

    Somit hast du gegen deine oben genannte 3 J Bewährung verstoßen.

    Ich wurde 2005 oder 2006 bereits wegen Ladendiebstahl (Wert ca 30€) und im Jahr darauf wegen Betrug (EC-Karteneinkauf, konto war unwissentlich nicht gedeckt) zu Geldstrafen verurteilt.

    Da hast du sicher schon mal eine Bewährung bekommen, gegen die du anscheinend oben genannt , bei der Trunkenheitsfahrt verstoßen hast.

    Du kannst nicht bestimmen wer die Aufsicht bekommt, denn darum wird sich das Jugendamt kümmern. Sorry aber willst du nicht, oder kannst du nicht erwachsen werden ? Du bist Vater und verhältst dich so ? Im schlimmsten Fall ( ich finde das für eine gewisse Zeit sogar richtig ) wird dir das ganze Sorgerecht auch nach deiner Haft entzogen und dein Kind kommt leider ( das leider meine ich ernst ) in ein Heim oder zu einer Pflegefamilie. Da du evtl. gute Eltern hast, wird das Kind sicher deiner Mutter anvertraut ( wenn diese nicht auch eine Eintragung im Strafregister hat ) .

    Da mußt du leider jetzt durch, vorher mehr Hirn hätte das alles verhindern können.

    Viel Glück wünscht Wolf

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    Antwort von Kassandra0815 Kassandra0815

    Wenn du das alleinige Sorgerecht hast,dann kannst du den Aufenthalt deiner Tochter bestimmen.

    Zu hoch ist die Strafe wohl nicht.Es wird kein Mensch glauben,dass du zufällig nicht wußtest,dass die Karte nicht gedeckt ist.es waren halt ein paar Straftaten zuviel. Und wegen Karten,Gas und Feuerzeug ein Risiko eingehen,verstehe ich nun nicht.

    Rumjammern hilft dir und deiner Tochter nicht.

    Stell dir vor,sie wird erwachsen und wird straffällig,so wie du.Oder schlimmer,sie wird drogenabhängig.Reiss dich am Riemen.Du bist der wichtigste Mensch für sie,auch wenn es manchmal stressig ist. Trete deine Strafe an und mach es demnächst besser.Deine Tochter ist das,was bleibt.Alles andere vergeht.

    Kommentar von rogga rogga

    Ich werde ganz bestimmt nichts mehr anstellen. Seit diesem Vorfall verzichte ich komplett auf Alkohol und bemühe mich schon seit Nov um eine Arbeitsstelle.

    Kommentar von rogga rogga

    Leider gemeinsames Sorgerecht

    Kommentar von Kassandra0815 Kassandra0815Kassandra0815

    Versuch es notfalls mit Minjobs.

    Und bemühe dich um eine Therapie,dann aus dem Stehgreif einfach so ist eine extreme Veränderung nicht zu schaffen.Das ist verdammt schwer,auch wenn es viele Normalos nicht verstehen.

    Sieh zu,dass du alleiniges Sorgerrecht bekommst,damit du deine Tochter notfalls zu Leuten verfrachten kannst,bei denen sie es besser hat.Deine Mutter z.B.

    Das mit dem alleinigen Sorgerecht kannst du beim Anwalt klären.

    Ich wünsch dir viel Glück und Kraft.

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    Antwort von Det1965 Det1965

    Ihr habt das gemeinsame Sorgerecht? Dann kommt deine Tochter erstmal zu deiner Ehefrau und du kannst (leider) nichts dagegen tun, außer nachzuweisen, dass sie Drogen konsumieren. Informiere sofort das Jugendamt, eventuell können die helfen.

    Kommentar von rogga rogga

    Werd das Jugendamt morgen kontaktieren und versuchen, Ihr das nachzuweisen. Sie hat Ihre Tochter in diesem 1Jahr, seit Sie bei mir ist erst 2x Besucht und die Kleine war nur 2x bi Ihr, drum dachte ich, Sie könne zu meiner Mutter, die sich oft um die Kleine kümmert. Meine Ex wüde Ihr dn Umgang zu meiner Mutter wohl verbieten, was Sie früher schon tat.

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    Antwort von kimbra87 kimbra87

    Auf jeden Fall: hol dir Rat und Hilfe von einem Anwalt, eben wegen deines Kindes.

    Und für die Zukunft: warum klaust du? Hast du finanzielle Sorgen? Oder hat das psychische Gründe? Auf jeden Fall solltest du dir Hilfe suchen ...

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    Antwort von comeon comeon

    3 monate wirste sitzen müssen, gibt keine anhaltspunkte für den richter das du dein verhalten geändert hast, eher im gegenteil.

    Berufung in meinen Augen sinnlose Geldverschwendung. Ob deine Tocher es bei dir wirklich besser hat?

    Änder dein Leben..... PS: wie alt bist du?

    Kommentar von rogga rogga

    Bin 33J.

    Kommentar von mikewolf mikewolfmikewolf

    33J und so drauf das du nie aus deinen alten Fehlern lernst ? Nein ich verurteile dich nicht, aber dein Verhalten schon.

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