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Bewährung, Körperverletzung, U-Haft.. wie kann ich helfen?

Frage von jennyiie jennyiie

Hallo Leute... ich habe ein riesiges Problem... und zwar mein Freund ist 19 und sitzt gerade bei der Polizei wegen schwerer Körperverletzung als Gemeinschaftstat.. er ist aber schon auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 3 Jahren und hat 1,5 Jahre schon hinter sich, ohne weitere scheiße gebaut zu haben... Jetzt geht es darum, dass er den Haftrichter vorgeführt wird und entschieden wird, ob er in U-Haft kommt oder nicht...was mich verwundert ist, dass er gar keinen Anwalt gestellt bekommt, trotz dass er sich keinen Leisten kann, muss dies ja der Fall sein, er kann sich doch gar nicht richtig verteidigen... Ich weiß alle raten mir, sich von ihn zu trennen und sowas alles, aber darüber möchte ich keine Hilfe erfahren, sondern um mein eigentliches Problem. Weil ich ihm helfen will und ich ihn sicher nicht im Stich lasse :(... U-Haft wird doch nur verhängt wenn Fluchtgefahr besteht, oder? Und er hat einen Wohnsitzt ganz in der Nähe der Polizei.. meine Frage ist, wie wird es weiter gehen, wie hoch ist die Chance, dass er nicht reinkommt, kann man einer Strafe entgegen wirken, in dem Reue zeigt und eine Therapie vorschlägt... und kann ich als eigentliche Außenstehende überhaupt irgendetwas erzielen?... Ich bin echt verzweifelt und mit den Nerven am Ende... Lieben Gruß Jenny :(

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Antworten (14)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Au weia, ganz schön viele Beiträge von Menschen, die keine Ahnung haben...^^

    Also: Vermutlich geht es hier nicht um "schwere"; sondern um "gefährliche" Körperverletzung ( § 224 StGB ). Damit man dafür in U-Haft kommt, muß man innerhalb ner kurzen Zeit ne Menge anstellen. U-Haft heißt aber nicht, daß es deshalb gleich ne Strafe ohne Bewährung bekommt. Man wird es abwarten müssen.

    Pflichtverteidiger bekommt man, wenn eine STrafe von mehr als 1 Jahr zu erwarten ist. Das ist hier vermutlich nicht der Fall. Kommt drauf an, was Dein Freund schon für ne Strafe (nicht die Bewährungszeit) mitbringt.

    U-Haft kann bei Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr, Wiederholungsgefahr oder der Schwere der Tat angeordnet werden. Hier kommt vermutlich Wiederholungsgefahr in Betracht... Kann man aber alles nur sagen, wenn man den Fall genauer kennt.

    Du als Außenstehende kannst nicht viel tun. Ruf mal bei seinem Bewährungshelfer an. Vielleicht hat der einen schlauen Tipp für Dich.

    Kommentar von jennyiie jennyiie

    Dankeschön, dass ist ein wirklich hilfreicher Beitrag und du hast recht, es handelt ich um gefährliche Körperverletzung und er ist in U-Haft wegen der Wiederholungsgefahr...denke ich. Er bringt eine räuberische Erpressung mit, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ich kann im Grunde wirklich nicht viel tun, ich muss abwarten und schauen, ich hoffe er nutzt die Chance sein Leben umzukrempeln, nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Menschen die ihn lieben und für seine Zukunft.

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    Antwort von Backniete Backniete

    Ich wäre auch verzweifelt und mit dem Nerven am Ende, aber eher über die Tat meines Freundes! Sorry, das geht gar nicht! Schwere Körperverletzung ist schon völlig daneben, aber auch noch gemeinschaftlich?????

    Kommentar von CrazySteeve CrazySteeve

    Sicher, ich kann verstehen, dass du mit den Nerven am Ende bist, aber bei schwerer Körperverletzung gehört man in den Knast, erst Recht, wenn man schon auf Bewährung ist.

    Sag mal bist du gar nicht schockiert, weil er das getan hat?

    Kommentar von jennyiie jennyiie

    doch klar bin ich schockiert... aber ich weiß auch wie es war. Der Typ, der verletzt wurde, hat Pilze gefressen und Amphitamin gezogen und ist daraufhin durchgedreht und hat die Wohung meine Freundes zerschlagen. Mit solchen Geschäften hat er nicht zutun, Pilze und Amphitamin oder Coks oder so ein Kram. Er hat vorher gesagt zu dem, er will keinen Stress, er solle runterkommen, immerhin sei es seine Wohnung, der Typ hat aber anders reagiert als erwartet und hat meinen Freund mit einem schweren Hantelgewicht bedrohen und ihn damit verletzen. Daraufhin hat er erst zu gehaun, was sicherlich der falsche Weg ist, aber er nicht ganz allein schuld ist und es auch nicht von null auf hundert ohne Grund kam...

    Kommentar von DPawi DPawiDPawi

    na klar.. der arme, nie waren sie es selbst.. so ein quatsch. wenn leute schon auf der so schiefen bahn sind, treffen sie immer leute aus dem gleichen bereich (gleich und gleich gesellt sich gern). Allein schon, wenn man meine Wohnung quasi als Drogenkonsumpunkt genutzt wird, würde der typ hochkannt rausfliegen. lügt euch doch nicht selbst in die tasche.. die bewährungsstrafe hat er sicherlich auch nicht weg. schwarzfahren bekommen.

    Kommentar von jennyiie jennyiie

    ja aber man muss doch beider Seiten betrachten oder sehe ich das falsch? Sicherlich hat er große Scheiße gebaut und sicherlich ist auch die Strafe gerecht, doch es kann nich sein, dass nur er allein dran ist, wenn 1. andere dazu beigesteuert haben und 2. der Typ angefangen hat rumzupöbeln...

    Kommentar von Reservist ReservistReservist

    Normalerweise wäre der von dir geschilderte Fall Notwehr, deswegen bezweifel ich ganz stark, dass es so abgelaufen ist.

    Angefangen hat rumzupöbeln war wahrscheinlich "schief anschauen".

    Kommentar von CrazySteeve CrazySteeve

    ja, sicherlich werden die andern auch vor gericht kommen, aber hilft dir das? das ändert nichts an seiner situation.

    "Sicherlich hat er große Scheiße gebaut und sicherlich ist auch die Strafe gerecht[...]"

    Kommentar von jennyiie jennyiie

    Naja an meiner Situation, oder auch an seiner wird das nichts ändern, aber ich will das alles fair beurteilt wird und nicht einer alles allein ausbaden muss.

  • 3
    Antwort von Schlossturm Schlossturm

    Sorry, aber er wird sich von Dir trennen, da er jetzt in den Knast geht ! Die Bewährungsdauer hat er ja nicht geschafft da er rumprügeln musste. Vielleicht sollte Dein Freund mal in den Knast um darüber nachzudenken das man andere Menschen nicht einfach so schwer verletzt.

    Kommentar von DPawi DPawiDPawi

    und er wird sich trennen, weil er im knast ja eine neue "Freund(in)" haben wird ;-)

    Kommentar von schlumpi2705 schlumpi2705schlumpi2705

    Eine??? Vielleicht auch mehrere.

    Kommentar von DPawi DPawiDPawi

    ja noch schlimmer, so ein gemeiner kerl :-)

    Kommentar von schlumpi2705 schlumpi2705schlumpi2705

    bööööhhhse!

    Kommentar von jennyiie jennyiie

    Ich finde das eigentlich nicht so witzig... und wie soll man in nem Männerknast ne neue Freundin finden und vorallem aus welchem Grund? Er weiß was er an mir hat und hat mir gegenüber noch nie was verbrochen... und ich glaube Frauen und sowas, ist gerade sein geringstes Problem....

    Kommentar von DPawi DPawiDPawi

    jenny.. jetzt weiss ich, warum du mit ihm zusammen bist.. er liebt dich bestimmt weg. deiner pfiffigkeit und schnellen auffassungsgabe ;-)

    Kommentar von schlumpi2705 schlumpi2705schlumpi2705

    Ich weiss nicht wie alt du bist. Aber willst du wirklich deine Zukunft mit einen Schläger verbringen? Soll dieser Mensch eure Kinder aufziehen und ihnen etwas über Werte beibringen? Er ist dir gegenüber nicht gewalttätig geworden? Na Glückwunsch, dann kannst du nur hoffen, dass es auch so bleibt.

    Kommentar von Reservist ReservistReservist

    "Freundin" werden eher andere Männer unter der Dusche sein.

  • 3
    Antwort von DPawi DPawi

    die dummen sterben nicht aus.. lass ihn im knast ver.... und kümmer dich nicht drum. wenn man schon bewährung hat und trotzdem so ne sch... baut, ist einem nicht mehr zu helfen.

    Kommentar von schlumpi2705 schlumpi2705schlumpi2705

    Genau meine Meinung. Nicht nur, das ihm nicht zu helfen ist, er hat es auch sowas von verdient.

  • 2
    Antwort von schlumpi2705 schlumpi2705

    Helfen damit er um eine Strafe herum kommt? Na klar doch.

    Jemand, der es nicht mal schafft seine Bewährungszeit herum zu bekommen der sollte auf alle Fälle sofort wieder rein. Das Problem ist nur, dass er wahrscheinlich 1-2 Jahre Jugendstrafe bekommt (er ist ja erst 19) und dann wieder auf die ahnungslose Bevölkerung losgelassen wird.

  • 1
    Antwort von Talfee Talfee

    Hallo, im Moment kannst du erstmal nichts für deinen Freund tun, du musst einfach abwarten wie es nun weiter geht. Falls er nun in U-Haft kommt, erkundige dich in welcher JVA er kommt und beantrage dann beim zuständigen Gericht eine Besucherlaubnis, damit du ihn besuchen kannst. Falls du noch unter 18 bist, brauchst du eine Begleitperson. Dann erkundige dich auf der Homepage der Anstalt, oder rufe dort an, wann dort die Besuchszeiten sind und mache einen Termin. Wenn du ihm schreibst musst du bedenken das die Briefe vorher übers Gericht laufen, also sind sie 4 Wochen oder mehr unterwegs. Dein Freund kann von der Anstalt aus einen Anwalt anrufen der ihn als Pflichtverteidiger beigeordnet werden kann. Ob dein Freund überhaupt eine Strafe bekommt, oder über die Höhe des Strafmaßes kann dir hier wohl keiner was zu sagen, aber eine Rolle spielt das er während seiner Bewährung den Bockmist fabriziert hat und somit als Bewährungsversager gilt. Vg.

  • 1
    Antwort von roczul roczul

    "Der Typ, der verletzt wurde, hat Pilze gefressen und Amphitamin gezogen und ist daraufhin durchgedreht und hat die Wohung meine Freundes zerschlagen. Mit solchen Geschäften hat er nicht zutun, Pilze und Amphitamin oder Coks oder so ein Kram. Er hat vorher gesagt zu dem, er will keinen Stress, er solle runterkommen, immerhin sei es seine Wohnung, der Typ hat aber anders reagiert als erwartet und hat meinen Freund mit einem schweren Hantelgewicht bedrohen und ihn damit verletzen. Daraufhin hat er erst zu gehaun, was sicherlich der falsche Weg ist, aber er nicht ganz allein schuld ist und es auch nicht von null auf hundert ohne Grund kam..."

    Liebe Jenny, die Story die dein Freund dir erzaehlt hat kann so nicht stimmen. Dafuer bekommt man keine Anzeige wegen schwerer Koerperverletzung als Gemeinschaftstat. Wenn du nicht dabei warst solltest du das hinterfragen. Es mag sein das er dir gegenueber nie gewalttaetig ist, aber ganz ehrlich scheint er auch nicht zu sein.

  • 1
    Antwort von CrazySteeve CrazySteeve

    Ich kenn mich mit Gerichten, Strafmaßen usw. nicht aus und kann deswegen nicht sagen, welche Strafe er kriegt. Aber einen Anwalt wird er schon noch kriegen. Im schlimmsten Fall musst du selbst einen beantragen oder so, mach dir da mal keine Sorge.

    Nen bisschen blöd find ichs, wie die Leute hier auf deine Frage reagieren. Dein Freund hat ja die Scheiße gebaut und nicht du.

    Kommentar von jennyiie jennyiie

    Sehe ich auch so,wollte ja auch nur Hilfe und Tipps und nicht das sich jemand ein Urteil über mich bildet..

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    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    den pflichtverteidiger wird er schon noch bekommen, sobald er in u-haft sitzt. sollte keine u-haft verhängt werden, wird ihm wahrscheinlich im laufe des weiteren verfahrens ein pflichtverteidiger beigeordnet, da es sich bei der tat um ein verbrechen handelt (mindeststrafe beträgt 1 jahr). das hat auch nichts damit zu tun, ob er sich einen anwalt leisten kann oder nicht. gut betuchte ärzte bekommen in kunstfehlerprozessen z.b. auch immer einen pflichtverteidiger, weil ihnen ein berufsverbot droht. wenn dein freund verurteilt wird, wird in jedem fall die bewährungs widerrufen. es droht ihm eine u.U. mehrjährige haftstrafe und somit besteht m.e. auch fluchtgefahr.

  • 1
    Antwort von roczul roczul

    Als Aussenstehende kannst du bei dem Prozess nichts veraendern. Aber du kannst deinen Freund, deine Beziehung und deine eigene Zukunft veraendern.

  • 1
    Antwort von Reservist Reservist

    U-Haft gibts bei Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr (d.h. Zeugenbeeinflussung).

    Da er der Gewalt nicht abgeneigt scheint, ist letzteres relativ wahrscheinlich.

    Alternativ, falls er Verwandte o.ä. in der Türkei hat, auch ersteres ein Risiko.

    Um die U-Haft sollte er sich keine Gedanken machen, das wird das geringste Problem sein. Die restliche Bewährungszeit wird erstmal wiederrufen, + ca. noch einmal 3 Jahre drauf wegen Körperverletzung.

    **Ergo 4-5 Jahre Knast. **

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    fluchtgefahr besteht m.e. schon wegen des zu erwartenden bewährungswiderrufs. mehrjährige haft ist immer ein grund die biege zu machen.

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    Antwort von Salviadivina Salviadivina

    Sorry : Körperverletzung als Gemeinschaftstat !!!!

    Das klingt als wäre er ein ziemliches ..........

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    Antwort von husky70 husky70

    seine schwere kindheit wird ihm jetzt auch wieder helfen,mach dir keine sorgen.

    Kommentar von DPawi DPawiDPawi

    und alkohol und drogen waren bestimmt auch dabei ;-)

    Kommentar von husky70 husky70husky70

    die braucht er ja um seine schwere kindheit zu vergessen.

    Kommentar von DPawi DPawiDPawi

    ja richtig, hatte bestimmt nen medizinischen hintergrund und wurde ihm in holland verschrieben :-)

    Kommentar von schlumpi2705 schlumpi2705schlumpi2705

    Ihr habt den schlechten Umgang vergessen. Er ist das eigentliche Opfer!

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    das schützt ihn maximal vor einer verurteilung wegen dieser tat. ersatzweise wird er dann aber wegen vollrausches verurteilt. das ergebnis dürfte bei diesem delikt gleich sein.

    Kommentar von schlumpi2705 schlumpi2705schlumpi2705

    @flirtheaven

    Das war eher ironisch gemeint und auf unser Rechtssystem bezogen in dem oft genug die Integration und Schutz der Täter über dem Schutz der Opfer zu stehen scheint.

    Kommentar von Reservist ReservistReservist

    Das ist aber totaler Unsinn und Stammtischparolen.

    Kommentar von jennyiie jennyiie

    Ist da Ironie? ...weil seine Jugend/Kindheit wirklich schlimm war, Vater hat die Mutter geschlagen war Alkoholiker und Drogendealer und sitzt im Knast... was eigentlich abschrecken sollte besonders ihn... aber naja..

    Kommentar von DPawi DPawiDPawi

    ja wie immer... alle verbrecher hatten ne schlimme kindheit.. das war ja, was wir meinten.

    Kommentar von CrazySteeve CrazySteeve

    Sowas schreckt leider nicht ab. Eltern sind Vorbilder, egal wie scheiße sie sind. Also überleg dir, ob du mit ihm zusammen sein willst...

    Kommentar von jennyiie jennyiie

    Das wars eh.. es gibt kein Zurück mehr.. :'( trotzdem danke an alle, die eine Antwort geliefert haben... da ich sowieso schon schwere Depressionen habe und in eine Klinik muss, weiß ich nicht wie es weiter gehen soll, aber irgendetwas muss ja passieren...

    Kommentar von schlumpi2705 schlumpi2705schlumpi2705

    Ja, da muss etwas passieren. Such dir einen Freund, auf den du dich auch verlassen kannst. Da du scheinbar auch deine eigenen Probleme hast, ist dir nicht mit jemandem geholfen, der mit einem Bein im Knast steht. Das hast du wohl auch nicht verdient. Denk mal darüber nach.

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    Antwort von MichaelSelm MichaelSelm

    Hallo Jenny,

    durch die Feiertage jetzt kann es etwas dauern, bis die Verhandlung ist.

    Für dich ist wichtig, das du ihm weiter zur Seite stehst und ihn unterstützt. Die juristischen Sachen muß sein Verteidiger machen.

    Aber du kannst sehr viel dazu beitragen das er eventuell noch mal Bewährung bekommt. Denn wenn er dem Gericht erklären kann das er jemand an seiner Seite hat der ihn begleiten wird, dann wird das Gericht das positiv berücksichtigen..

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