demosthenes am 12.02.2007 um 19:40 Uhr
Es es geht mir hier nicht darum, ob das "gefühlsmässig" richtig oder falsch ist.
Auch "Lebenslängliche" haben grundsätzlich das Recht, dass ihre Strafe nach einer gewissen Zeit zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wenn sie nach Meinung der Experten nicht mehr gefährlich sind für die Allgemeinheit.
Unklar ist mir hier nur, wieso Mohnhaupt hier (fast) ebenso früh frei kommt, wie "normale" Lebenslängliche, obwohl sie fünfmal Lebenslänglich und zusätzlich 15 Jahre Gefängnis bekommen hatte.
Hat wohl jemand hierfür eine nachvollziehbare Erklärung?
Heute gibt es nur noch einmal lebenslänglich - selbst bei mehreren Morden wird eine sogenannte Gesamtfreiheitsstrafe gebildet, die dann aber auch nur einmal lebenslänglich ist. Wenn das damals anders war, wird bei der Straf- aussetzung zur Bewährung trotzdem zugunsten des Verurteilten von heutigen Massstäben ausgegangen.

Was ist der Sinn der Gefängnisstrafe in einem Rechtsstaat? Eines doch sicherlich nicht: Rache!
Die Strafe soll den Verbrecher von der Gesellschaft fernhalten und möglichst positiv auf ihn einwirken, um nach der Strafe weiteres Gefahrenpotential von diesem Täter mögichst zu minimieren. Auch für verurteile Mörder gelten in einem Rechtsstaat die Grundsätze der Menschenwürde.
Eine lebenslange Strafe, die tatsächlich das Wegschließen bis zum Tode bedeuten würde, ist nichts anderes als eine Todesstrafe mit u.U. sehr langer Vollstreckungsdauer und unsinnig hohen Kosten für die Allgemeinheit! Dann sollte man lieber so ehrlich sein, und gleich für die Todesstrafe plädieren.
Für mich ist die Bewährung von Mohnhaupt genau so wenig nachvollziehbar wie die Überlegung, Klar zu begnadigen. Wenn jemand 5 mal lebenslänglich bekommt, ist das bei der Schwere der Taten angemessen, da müsste doch bei allem "Rabatt" mindestens 1 mal lebenslänglich herauskommen. Hinzu kommt, dass "Experten" entscheiden, dass von den Betreffenden keine Gefährdung mehr ausgeht. Wie oft haben sich solche Experten schon geirrt? Und wieviel von ihnen sind schon zur Verantwortung gezogen worden?
Mit kopfschüttelndem Gruß, H.
demosthenes am 13. Februar 2007 11:07 Selbstverständlich kann Klar einen Antrag auf Begnadigung stellen - ich hoffe allerdings sehr, dass Köhler sich darauf nicht einlässt.
Im Gegensatz zur Aussetzung zur Bewährung (Mohnhaupt) gibt es hier ja wenigstens kein "Recht" auf die Begnadigung.
Für mich ist auch unbegreiflich das ein Mensch der nachgewiesener Weise für den Tot von mindestens 5 eventuell sogar 10 oder mehr Mitmenschen, egal in welcher Funktion, verantwortlich ist, JEMALS wieder auf freien Fuß komm! Und das schlimmste daran ist dass diese Leute noch Bücher schreiben und durch Talkschow`s tingeln und ganz legal Geld damit verdienen!!!!!!!!!!!! Also liebe Hartz IV Empfänger Ihr wißt was Ihr zu tun habt. ARMES DEUTSCHLAND
Nach meinem persönlichen Rechtsempfinden halte ich die Bewährung nicht für sinnvoll und schon gar nicht für gerechtfertigt.
Diese Strafe wirkt doch mildernd! Soll das eine Einladung für andere Straftäter sein? Frei nach dem Motto: ist alles nicht so schlimm - ein paar Jährchen und man ist wieder auf freiem Fuß?
15 Jahre sind nicht ein paar Jährchen, oder? Ich glaube, dass man schon nach drei Monaten die Schnauze voll hat vom Vollzug! Wir leben nun mal in einem Rechtsstaat, und die Gesetzgebung gilt für alle, nicht für den einen mehr und den anderen weniger.
Es gibt mittlerweile die sogenannte "Sicherheitsverwahrung"! Meiner Kenntnis nach geht das aber blos bei neu Verurteilten und wie das im Falle von politisch motivierten Straftaten ist ... er wird sich wohl schwierig anwenden lassen. Allerdings kann man ja auch über die Todesstrafe diskutieren, nur, hilft dieses Strafmass bei der Verhinderung von Verbrechen, oder redet man damit dem Populismus nach dem Mund?
Danke für die schnelle Antwort!
Das klingt für mich leider etwas nach einem Rabatt - jeder weitere Mord wird dann leichter bestraft.
Empfinde ich genauso. Hier geht das Recht des Täters über das der Opfer. Das finde ich falsch. LG