Es es geht mir hier nicht darum, ob das "gefühlsmässig" richtig oder falsch ist.
Auch "Lebenslängliche" haben grundsätzlich das Recht, dass ihre Strafe nach einer gewissen Zeit zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wenn sie nach Meinung der Experten nicht mehr gefährlich sind für die Allgemeinheit.
Unklar ist mir hier nur, wieso Mohnhaupt hier (fast) ebenso früh frei kommt, wie "normale" Lebenslängliche, obwohl sie fünfmal Lebenslänglich und zusätzlich 15 Jahre Gefängnis bekommen hatte.
Hat wohl jemand hierfür eine nachvollziehbare Erklärung?
Danke für die schnelle Antwort!
Das klingt für mich leider etwas nach einem Rabatt - jeder weitere Mord wird dann leichter bestraft.
Empfinde ich genauso. Hier geht das Recht des Täters über das der Opfer. Das finde ich falsch. LG