Ich habe das Problem, dass gestern ein "Kollege" mit seiner Freundin bei mir waren, die ganze Geschichte zu erzählen wäre zu lang, deshalb hier die Highlights. Er hat rumgebrüllt, seine Freundin bedroht, beleidigt und mit dem Kopf gegen die Wand gehauen, mich geschlagen, beleidigt, eine Lampe und einen Teller zerstört, gegen die Haustür getreten (Mehrfamilienhaus), ist den Balkon hochgeklettert(1.OG). Ich habe die Polizei gerufen aber noch keine Anzeige gemacht, die "Freundin" möchte keine Anzeige erheben, ich allerdings schon. Er ist 3 Jahre auf Bewährung und ich würde ihn für Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch (Falls das nicht schon Einbruch ist auf den Balkon zu klettern) und Lärmbelästigung anzeigen. Zur Info: Er ist 22, und hatte Alkohol getrunken(viel). Meine Frage ist, ob er dafür ins Gefängnis kommt, denn wenn nicht, habe ich Angst, dass er mir auflauern wird o.a.
Bewährung + Anzeigen = Gefängnis?
Antworten (6)
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EquinoxeEquinoxe
Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall Anzeige erstatten. Die Dinge, die sich dieser Typ geleistet hat, sind ein ganz klarer Verstoß gegen seine Bewährungsauflage. Er wird sich also wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch bzw. Einbruch vor einem Gericht verantworten müssen und eine Bewährungsstrafe wird er mit Sicherheit nicht bekommen. Er wird seine alte Strafe absitzen müssen und anschließend die Strafe für seine neuen Vergehen. Damit ist er einige Zeit aus dem Verkehr gezogen und das ist gut so.
Wenn du keine Anzeige erstattest, dann ist dir wirklich nicht zu helfen! Willst du, dass er deine Freundin und dich das nächste mal umbringt?
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macbesmacbes
Wegen der Anzeige alleine wird er nicht ins Gefängnis kommen. Dazu müsste schon ein Gerichtsverfahren stattfinden, in dessen Folge er auch verurteilt wird. Ob Du ihn nun anzeigst, das musst Du selbst entscheiden. Ich gebe aber eins zu bedenken: Wenn man solche Leute immer ungestraft davon kommen lässt, werden sie immer so weiter machen. Und wer weiss, was sie dann am Ende noch anstellen.
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Phoenix52Phoenix52
Klar, die Bewährung wird widerrufen und er wandert in den Knast, wo er auch hingehört.
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SeinEngelac Die bewährung wird erst NACH einem gerichtsverfahren wiederrufen!! und ob es für sowas ein gerichtsverfahren gibt lässt sich nicht 100% sagen!!
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nigelanigela
Wenn er auf Bewährung frei ist, wird diese widerrufen und er wird für die drei Jahre und die Taten, die er noch begangen hat bestraft. Diese wird, wenn es Haft gibt addiert. Einen Freund wirst du mit dieser Tat nicht gewinnen, jedoch sollte er sich überlegen, ob er sein Leben weiterhin so gestalten möchte. Wenn immer jeder Angst vor ihm hat, wird er stetig so weitermachen. Viel Kraft und alles gute
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nigelanigela Alkohol ist auch nicth immer die Entschuldigung. Wenn er sich nicht imGriff hat, darf er nicht so viel trinken.
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TerezzaTerezza
das ist schwer zu sagen, weil die gerichte mit solchen leuten oft sehr mild verfahren, machmal gibts ne 2. bewährung. ich würde ihn aber auf jeden fall wegen sachbeschädigung und hausfriedensbruch anzeigen. wegen der körperverletzung wird schwieig, wenn die frau nicht mitmacht. geh zur polizei, man wird dich dort auch beraten, was du zu deiner sicherheit tun kannst. er wird auch nicht von der polizei erfahren, wer ihn angezeigt hat, aber das wird er sich natürlich denken können. viel glück!
...bei einer Bewährungsstrafe braucht es keine neue Straftat mit Verurteilung zu sein. Die Bewährung kann jederzeit, z.B. auch beim Überfahren einer roten Ampel, widerrufen werden. .....
Bitte, lies meine Antwort noch einmal genau. Ich habe geschrieben, dass eine Anzeige alleine nicht ausreicht, um die Bewährung zu widerrufen. Und in diesem Falle wäre es eine Anzeige wegen einer vermutlichen Straftat. Dem "Täter" muss in jedem Fall die Tat nachgewiesen werden. Die Bewährung wird dann vom Richter widerrufen. Es ist nicht so, dass da jemand hingehen und eine Anzeige machen kann und schon wird der Vorbestrafte in den "Knast" gesteckt und die Bewährung wird widerrufen.
Auch Dein Beispiel (Überfahren einer roten Ampel) muss erst einmal zweifelsfrei nachgewiesen sein. ;-) Auch hier reicht eine bloße Anzeige nicht aus, um die Bewährung zu widerrufen. ;-)