2

Bevorstehendes Hausverbot! Verzwickte Lage...

Frage von baschi3587 baschi3587

Meine ex-Freundin hat eine Wohnung angemietet und wird vom Vermieter schon über längere Zeit gemobbt mit dem Ziel, dass sie auszieht.

Jetzt bin ich sehr sehr oft da und übernachte auch oft da (bin aber trotzdem nur ihr Besuch).

Nun soll ICH Hausverbot bekommen damit sie auszieht (ist kein Witz, hat der Vermieter echt selbst so direkt zugegeben auf Nachfrage).

Darf der Vermieter mir als Besuch einfach so ohne einen triftigen Grund zu haben Haus- und Hofverbot erteilen?

Und was mach ich wenn der das wirklich macht und ich komme einfach trotzdem noch und er zeigt mich dann an wegen Hausfriedensbruch? Muss ich dann mit einer Strafe rechnen oder sollte ich dann besser erstmal nicht mehr dahin kommen?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (10)

  • 5
    Antwort von traumtochter traumtochter

    Hausverbot kann er Dir nur erteilen, wenn Du Dich daneben benommen hast. Ihn beleidigt hast, die nicht an die Hausordnung hälst oder den anderen Mietern die Post aus den Kästen klaust. Sie kann soviel Besuch bekommen, wie sie will. Du solltest allerdings nicht die ganze Zeit dort schlafen, dann könnte er Dir unterstellen, Du wohnst dort und die Wohnung ist für zwei Leute zu klein. Wenn Du aber nachweisen kannst, dass Du eine eigene Wohnung hast, ist dies kein Problem.

  • 5
    Antwort von thailao thailao

    Hausverbot kann nur der Mieter aussprechen, der Vermieter darf gar nichts

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    korrekt. Und ohne triftigen Grund schon zweimal nicht.

    Am besten er soll dir etwas schriftliches zukommen lassen, gegen das du dich dann juristisch wehren kannst.

    Kommentar von Surenhohn SurenhohnSurenhohn

    hausverbot kann grundlos ausgesprochen werden vom berechtigten, wäre ja noch schöner, wenn ich erstmal jeden auf mein eigentum lassen muss, bis ich nen grund habe es ihm zu verwehren

    Kommentar von thailao thailaothailao

    Grundlos geht schon mal gar nicht und der Vermieter hat nicht das Hausrecht der vermieteten Wohnung, das hat alleine der Mieter, er darf ohne deine Genehmigung noch nicht mal die Wohnung betreten, wenn kein besonderer Grund (Wasserrohrbruch, Feuer) vorliegt. Oder ist es ein Grund, Besucher meines Mieters abzuweisen?

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    vom berechtigten

    ja schon klar, nur ist ein Vermieter eben nicht berechtigt^^

    ...egal, wie du es drehst & wendest.

  • 2
    Antwort von Surenhohn Surenhohn

    wenn er einen wirklichen grund hat, der in der person des freundes liegt, darf er es verwehren

    also wenn du zb immer etwas vorsätzlich zerstörst, wenn du kommst, darf er dir hausverbot für IHRE wohnung erteilen

  • 2
    Antwort von jaro54321 jaro54321

    Du darfst als Besuch der Freundin da ein- und ausgehen wie du willst, denn durch die Vermietung werden natürlich seine Rechte etwas gedämpft. Er kann ja nicht wirrkürlich allen Freunden, Partnern oder noch besser Familienangehörigen verbieten, die Person zu besuchen. Wenn er dich anzeigt, lass ihn die ganzen Kosten tragen - du hast ja immerhin nichts verbrochen und wenn müsste er dir was nachweisen.

  • 2
    Antwort von Maeldae Maeldae

    Er darf dir kein Hausverbot erteilen. Noch nicht einmal mit triftigen Grund.

    Kommentar von Surenhohn SurenhohnSurenhohn

    mit trifftigem grund darf er es

    Kommentar von baschi3587 baschi3587baschi3587

    @Surenhohn: ein triftiger Grund liegt aber nicht vor!

  • 2
    Antwort von Franticek Franticek

    Zu IHRER Wohnung kann nur SIE dir Hausverbot erteilen, sonst niemand.

    Kommentar von baschi3587 baschi3587baschi3587

    ja is schon klar aber er wird ja das so formulieren dass ich das haus und den hof nicht betreten soll. darum wird es dann ja gehen

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Nun soll ICH Hausverbot bekommen damit sie auszieht (ist kein Witz, hat der Vermieter echt selbst so direkt zugegeben auf Nachfrage).

    Ohne triftigen Grund darf er kein Hausverbot aussprechen und auch nicht kündigen.

    Ein Hausverbot wäre nur dann rechtmäßig, wenn manmehrfach den hausfrieden erheblich stört. wenn er zb. mitbewohner bedroht oder schwer bedleidigt hätte (mehrfach wohlgemerkt!). durchsetzen könnte der vermieter das aber sowieso nicht, denn ihre Freundin ist Mieterin der Wohnung:gilt ihr Hausrecht, nicht das des Vermieters. Kündigung ist unzulässig.


    Hausrecht, Hausverbote

    Der Eigentümer/Vermieter kann prinzipiell jederzeit und ohne Angabe von Gründen (willkürlich) jedem unberechtigten Dritten das Betreten von Haus und Grundstück untersagen (§ 903 BGB). Jede Zuwiderhandlung ist Hausfriedensbruch. Die Strafverfolgung durch Polizei und Staatsanwaltschaft kann jedoch nur aufgrund eines Strafantrags erfolgen § 123 StGB.

    Durch die Vermietung und "Öffnung" seines Hauses verliert der Eigentümer gegenüber dem berechtigten Mieter, seinen Familienangehörigen und Besuchern (siehe auch >>> Besuch) insoweit sein Hausrecht (BGH NJW 80, 700), er kann - abgesehen von sehr krassen Ausnahmesituationen - keine Hausverbote erteilen. Ausnahmsweise kann der Vermieter bestimmten Personen das Betreten des Hauses verbieten, wenn der Besucher in der Vergangenheit wiederholt den Hausfrieden gestört oder die gemeinschaftlich zu nutzenden Räume beschädigt oder verunreinigt hat. (AG Köln, Urteil v. 22.09.2004, WM 2004, 673).

    In seiner gemieteten Wohnung hat der Mieter das "Hausrecht", und zwar auch gegenüber dem Vermieter/Eigentümer. Der Vermieter darf die Wohnung nicht ohne Wissen und Einwilligung (Zustimmung) des Mieters betreten. Auch der Vermieter macht sich bei Zuwiderhandlungen gem. § 123 StGB wegen Hausfriedensbruch strafbar. Ferner kann ein Verstoß des Vermieters die fristlose Kündigung des Mieters rechtfertigen. Zu beachten: Das gilt auch dann, wenn der Vermieter bereits ein rechtskräftiges Räu-mungsurteil erwirkt hat, und die Wohnung gegen den Willen oder ohne Kenntnis des Mieter betritt z.B. um dort die Möbel auszuräumen. Eine Zwangsräumung gegen den Willen des Mieters darf ausschließlich vom Gerichtsvollzieher vorgenommen werden (LG Düsseldorf BB 91, 721). Mietrecht 01 - 2005 Hausverbot Mietrechtlexikon

    www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hausverbot.htm

    Kommentar von johnnymcmuff johnnymcmuffjohnnymcmuff

    Um zu der Wohnung ihrer Freundin zu gelangen,müssen sie das Grundstück betreten und das kann er nicht verwehren,es sei den sie Zerstören etwas oder randallieren!

    Falls er sie mal aufhalten will oder Sie anfasst:

    - Ruhig bleiben und die Polizei rufen.Beleidigen und drohen Sie nicht.

    Das er kein Recht hat,wird ihm die Polizei auch sagen.

  • 1
    Antwort von larry2010 larry2010

    ja , darf er aussprechen, muss es aber seiner mieterin schriftlich zukommen lassen. nur mündlich geht nicht.

    und als hausbesitzer muss er keinen grund nennen

    Kommentar von thailao thailaothailao

    Nein, darf er nicht

    Kommentar von schallerb schallerbschallerb

    lustig. Er muss es der Person mitteilen dem er das Hausverbot erteilt. Mündlich würde ausreichen, ist aber hinterher schwerer zu beweisen. Teilt er es lediglich dem Mieter mit entfaltet das Hausverbot keine Rechtswirkung und ist damit nichtig.

  • 1
    Antwort von Trilobit Trilobit

    Wenn er das Hausverbot ausspricht, kann deine Freundin ihn wegen Nötigung anzeigen.

    Kommentar von baschi3587 baschi3587baschi3587

    wieso wegen nötigung? das leuchtet mir jetzt nicht ein

    Kommentar von Trilobit TrilobitTrilobit

    Er droht mit empfindlichem Übel, nämlich einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs, um deine Ex-Freundin zum Auszug zu veranlassen.

  • 0
    Antwort von schallerb schallerb

    Eigentlich müsste man dich ja fragen: Was rennst du noch zu deiner Ex-Freundin?

    Rein mietrechtlich hat der Vermieter das Recht Besuchern ein Hausverbot für die Allgemeinräume auszusprechen. Für die Wohnung deiner Ex-Freundin gilt dies allerdings nicht, da er dort kein Hausrecht hat. Allerdings darf er das Hausverbot nicht willkürlich aussprechen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.