Ich habe nächste woche ein beratungsgespräch mit der krankenkasse. Es geht um die fortzahlung des krankengeldes. Da ichmich nicht in der lage fühle an diesem gespräch teilzunehmen, würde ich mich gerne durch einen angehörigen vertreten lassen und ihn bevollmachten alle angelegeneheiten für mich zu erledigen. Ist das möglich??? Danke vorab für die Antworten
Bevolmachtung für ein gespräch mit der Krankenkasse
Antworten (5)
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0Hilfreichste & RatgeberHelden AntwortAntwort von
RHWWWRHWWW
Hallo,
man kann Angehörigen eine Vollmacht erteilen. Hilfreich ist es eine Kopie des eigenen Personalausweises (mit Unterschriftskopie) beizufügen. Die bevollmächtigte Person sollte sich durch ein amtliches Dokument ausweisen können.
Es würde mich nicht überaschen, wenn sehr kurzfristig ein Termin beim MDK anstehen würde. Dort ist eine Vertretung nicht möglich.
Gruß
RHW
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kvrv11kvrv11
Also ich habe ja schon auf Deine andere Frage geantwortet wo Du bei deinem Gespräch bei der Krankenkasse "nicht in Teufels Küche" kommen wolltest.
Diese Gespräche werden aus gutem Grund persönlich mit dem "Betroffenen" geführt. Unter Umständen auch um jemanden "in Teufels Küche" zu bringen, wenn es berechtigt ist.
Welche Gründe sollen das denn sein das Du dich nicht in der Lage fühlst für ein solches Gespräch?
Entschuldige bitte, aber 1 Stunde bevor du diese Frage hier gestellt hast, wolltest Du noch wissen, wie Du dich am besten auf das Gespräch vorbereiten kannst?
Wenn Du körperlich nicht in der Lage bist, dann sollte das die Krankenkasse wissen.
Im Zweifelsfall kommt eh die Vorladung zum MDK, was sehr wahrscheinlich ist, wenn Du diese Anfrage an deine KK richtest.
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RainerRolandRainerRoland
Du kannst ihn mitnehmen. Aber selber erscheinen wird vermutlich nötig sein.
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Chord warum ist das unbedingt möglich? ich kann doch sonst auch mich von jemanden vertreten lassen dem ich ein vollmacht ausstellen
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RainerRolandRainerRoland Weil Du der Versicherungsnehmer bist.
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Otilie2Otilie2
Ich würde den Krankenkasse n Mensch zu mir nach Hause holen, da sieht er , wie schlecht es dir geht. Das mit der Vollmacht find ich in deinem Fall nicht gut.
Danke für den Stern!