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Beurteilung eines Beamten durch einen Leih- und Zeitarbeiter?

Frage von Ostalb Ostalb

Hallo,

ist es rechtlich zulässig, dass ein Beamter von einem Leih- und Zeitarbeiter beurteilt wird? Wie sind hier die gesetzlichen bzw. rechtlichen Grundlagen?

Kann mir da jemand weiterhelfen?

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Antworten (4)

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    Antwort von Siebenschlaf Siebenschlaf

    Wenn er fachlich kompetent ist, warum nicht ?

    Nicht alle Leih-und Zeitarbeiter sind ungebildet und eignen sich nur für Hilfsarbeiten.

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    Antwort von sheriff1954 sheriff1954

    Ein Beamter wird nur von seinem Dienstherrn bzw. von seinem Dienstvorgesetzten beurteilt.

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    Antwort von Drogan Drogan

    In jedem Fall ist eine Beurteilung durch einen "Vorgesetztem" zulässig, sofern sich die Aufgabe in seinem Aufgabengebiet befunden hat.

    In meinem Fall war ich "Projektmanager" aus einer "Leihfirma" für ein "Rollout" und hatte die Verantwortung. Ich war allen Mitarbeitern voran gestellt und habe auch für das Projekt eine Beurteilung abgegeben (musste). Das ist rechtlich nur dann nicht korrekt, wenn es sich um Aufgaben handelt, deren Vorgesetzter nicht unmittelbar mit der Aufgabe befasst ist. Es gibt eine leichte "Grauzone", die aber nicht relevant ist.

    Maßgeblich ist der Zeitraum, indem ein Mitarbeiter einer Arbeit zugeteilt ist, indem der Vorgesetzte die "Verantwortung" trägt.

    In meinem Fall war es ein Rollout von über 1200 PC und war auch Leiharbeiter, da sie mich dauerhaft hätten nicht rentabel einsetzen können. Da durfte und musste ich auch Beurteilungen schreiben.

    Ich hoffe das hilft Dir etwas weiter.

    mfg

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    Antwort von peterprunken peterprunken

    Seit wann sind denn Vorgesetztenstellen im öffentlichen Dienst mit Leiharbeitern besetzt?

    Kommentar von Drogan DroganDrogan

    Das gibt es nicht nur "selten", siehe meinen Kommentar. Reiner "Kosten- Nutzen-Faktor."

    mfg

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