Hallo,
ist es rechtlich zulässig, dass ein Beamter von einem Leih- und Zeitarbeiter beurteilt wird? Wie sind hier die gesetzlichen bzw. rechtlichen Grundlagen?
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Hallo,
ist es rechtlich zulässig, dass ein Beamter von einem Leih- und Zeitarbeiter beurteilt wird? Wie sind hier die gesetzlichen bzw. rechtlichen Grundlagen?
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Wenn er fachlich kompetent ist, warum nicht ?
Nicht alle Leih-und Zeitarbeiter sind ungebildet und eignen sich nur für Hilfsarbeiten.
Ein Beamter wird nur von seinem Dienstherrn bzw. von seinem Dienstvorgesetzten beurteilt.
In jedem Fall ist eine Beurteilung durch einen "Vorgesetztem" zulässig, sofern sich die Aufgabe in seinem Aufgabengebiet befunden hat.
In meinem Fall war ich "Projektmanager" aus einer "Leihfirma" für ein "Rollout" und hatte die Verantwortung. Ich war allen Mitarbeitern voran gestellt und habe auch für das Projekt eine Beurteilung abgegeben (musste). Das ist rechtlich nur dann nicht korrekt, wenn es sich um Aufgaben handelt, deren Vorgesetzter nicht unmittelbar mit der Aufgabe befasst ist. Es gibt eine leichte "Grauzone", die aber nicht relevant ist.
Maßgeblich ist der Zeitraum, indem ein Mitarbeiter einer Arbeit zugeteilt ist, indem der Vorgesetzte die "Verantwortung" trägt.
In meinem Fall war es ein Rollout von über 1200 PC und war auch Leiharbeiter, da sie mich dauerhaft hätten nicht rentabel einsetzen können. Da durfte und musste ich auch Beurteilungen schreiben.
Ich hoffe das hilft Dir etwas weiter.
mfg
Seit wann sind denn Vorgesetztenstellen im öffentlichen Dienst mit Leiharbeitern besetzt?
Das gibt es nicht nur "selten", siehe meinen Kommentar. Reiner "Kosten- Nutzen-Faktor."
mfg