Hallo,
ich bin von Arbeitgeberseite wegen Kündigung 10 Wochen bis Ende des Jahres und meiner Beschäftigung beurlaubt worden. Nun haben wir ein paar Probleme wegen meinen offenen Urlaubstagen:
Ich habe mir einen Urlaubsanspruch von 14 Tagen erworben bis ich zum 01.10.2009 einen Wechsel innerhalb der Firma hatte (selbe Tätigkeit, neuer Arbeitgeber im Unternehmen). Meinen Urlaubsanspruch von 01.10.2009 an habe ich bereits regulär verbraucht (beim "neuen" Arbeitgeber).
Meine Frage:
Was passiert mit meinen 14 Tagen? Habe ich ein anrecht darauf, mir diese nicht genommen Urlaubstage auszahlen zu lassen? Oder werden diese bestehenden 14 Tagen mit meiner Beurlaubung pauschal mit einberechnet?
Vielen Dank!
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