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Beurlaubung von der Universität: was bekommt man wieder? Studiengebühren oder Sozialbeitrag?

Frage von Drieber Drieber

Bekommt man eventuell sogar beides wieder und man zahlt gar nichts?

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Antworten (2)

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    Antwort von darel darel

    Bei einer Beurlaubung bekommst du nur die Studiengebühren wieder, nicht den Sozialbeitrag. Du nimmst in der Zeit nicht an der unversitären Ausbildung teil, kannst aber die Infrastruktur weiterhin nutzen, wie Mensa, Semsterticket. Deswegen zahlt man den Sozialbeitrag.

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    Antwort von Imbecillitas Imbecillitas

    nischt.

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