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Beurlaubung für die Schule meiner Tochter. Voraussetzungen?

Frage von LindaSimona LindaSimona

Hallo zusammen,

nächste Woche starten ja die Osterferien. Meine beiden Töchter (11 & 13 Jahre) gehen ins Gymnasium und wir würden gerne schon diese Woche Donnerstag fliegen.

Und zwar gibt es ein total tolles Angebot für 2 Wochen Türkei im 3 Sterne Hotel ALL-inclusive und jetzt das besondere, wenn wir diesen Donnerstag anreisen bekommen wir pro Person für 50,00 Euro Aufpreis eine Alkoholflatrate für alle Hotels im Ort. Das ist wohl eine Aktion im Moment die der Reiseveranstalter organisiert hat.

Ich habe es der Schulleiterin erklärt, sie sagt das sei kein Grund für eine Beurlaubung! Was kann ich noch tun? Mein Mann und ich möchten uns dieses Angebot keinesfalls entgehen lassen, nur wegen einer spießigen Direktorin.

Können wir die Kinder von der Schule abmelden und nach den Ferien einfach in einer neuen Schule anmelden? Brauche dringend Antworten weil wir dem resieveranstalter bis 18:00 mitteilen müssen ob wir Donnerstag anreisen.

 

LG Linda

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Antworten (11)

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    Antwort von Taylorpicker Taylorpicker

    Alkoholflatrate im Urlaub mit 11 und 13 Jahre alten Kindern? Enweder bist du ein Troll oder asozial oder beides.

    Kommentar von Mariekele MariekeleMariekele

    beides -.- lies mal ihre anderen Fragen

  • 5
    Antwort von PeterPan17 PeterPan17

    Wie peinlich ist das denn bitte!

    Kommentar von PeterPan17 PeterPan17PeterPan17

    Da fällt mir übrigens spontan dieses Video ein:
    http://www.youtube.com/watch?v=5sMz075cOwM

    Kommentar von PeterPan17 PeterPan17PeterPan17

    Ach und was mir da auch noch einfällt: Die punshen den Alkohol in der Türkei sehr gerne und halte deine Töchter von unschuldig dreinblickenden Jungen fern, die Marco heißen^^

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    Antwort von darky030 darky030

    Nur wenn wichtige Gründe vorliegen, können Deine Kinder eine Unterrichtsbefreiung bekommen. Als einzige Fächer gelten für den Religions- und den Sportunterricht gesonderte Regeln für die Befreiung vom Unterricht.

    Immer wieder kommt es vor, dass Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Gründen der Schule fern bleiben möchten. Könnte hier jeder über die Unterrichtsbefreiung entscheiden, wie er wollte, wären die Schulklassen wohl oft nur halb voll. Die Schulpflicht beinhaltet jedoch die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht. Nur in besonderen Fällen kann die Schulleitung Ihrem Kind eine Befreiung vom Unterricht gewähren. Die Erziehungsberechtigten oder auch die volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen für die Unterrichtsbefreiung einen schriftlichen Antrag beim Klassenlehrer oder bei der Schulleitung einreichen.

    Als wichtige Gründe für eine Unterrichtsbefreiung werden u.a. angesehen:

    • Krankheit und Arztbesuch
    • Erholungs- und Kuraufenthalte, die aus gesundheitlichen Gründen während der Schulzeit notwendig sind
    • Sitzung der Schülervertretung
    • schwere Erkrankungen oder ein Todesfall innerhalb der Familie
    • Heirat in der engsten Familie
    • Todesfall in der engsten Familie
    • Taufe, Kommunion oder Konfirmation in der engsten Familie
    • aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an Sportwettkämpfen
    • aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an künstlerischen oder wissenschaftlichen Wettbewerben
    • Einsatz bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit
    • Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch
    • Besuche von Beratungsstellen oder Behörden

    Bei einem Antrag auf Befreiung vom Unterricht im Zusammenhang mit den Schulferien reagieren Schulleitungen eher negativ. Auch wenn Urlaubsreisen und Flüge ein paar Tage vor Ferienbeginn wesentlich günstiger zu bekommen sind, stellt das keinen Grund für eine Unterrichtsbefreiung dar. In einigen Bundesländern ist eine Unterrichtsbefreiung vor und im Anschluss an die Ferien generell verboten, damit Schülerinnen und Schüler gar nicht erst der Versuchung erliegen, die Schulferien durch eine Befreiung vom Unterricht zu verlängern. Es ist auch nicht ratsam, dem Unterricht ohne eine Erlaubnis der Schule fern zu bleiben, denn in allen Landesschulgesetzen ist in diesen Fällen eine Geldbuße zu verhängen. Das kann ganz schön teuer werden – für eine eigenmächtige Ferienverlängerung drohen Bußgelder nicht unter 80 € für jeden versäumten Schultag.

    Gib Deinen Antrag auf eine Unterrichtsbefreiung zuerst bei der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer ab. Er wird prüfen, inwieweit er wirklich gerechtfertigt ist, und ihn dann gegebenenfalls an die Schulleitung weiterreichen. Kalkulieren Sie ein, dass der Vorgang der Befreiung vom Unterricht eine Weile dauern kann, und stelle Deinen Antrag daher rechtzeitig.

    Quelle: www.elternwissen.com

    Die Kinder einfach ab- und neu anzumelden erscheint sicher einfach und praktisch, aber bedenke, dass auch die SchulleiterInnen untereinander sprechen. Es ist, insbesondere wegen Deiner Kinder, unratsam, eine solche Entscheidung herbeizuführen, nur, um auf Teufel komm raus, ein paar Tage vor Termin durch die Gegend zu fliegen.

    Macht das Beste draus, auch wenn es ein paar Euro mehr kostet. Das erspart euch jedoch jede Menge Ärger.

  • 2
    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    stelle dir mal vor, alle eltern würden so denken? preisunterschiede für pauschalreisen sind kein grund für eine beurlaubung und das ist auch gut so. meine frau ist auch lehrerin und wir können daher auch auf lange zeit nicht außerhalb der ferien reisen. 

    wenn ich eure schulleitung wäre, würde ich das schon wegen der anfrage dem jugendamt melden

  • 2
    Antwort von ummjonas ummjonas

    Das ist euch die Alkoholflatrate wert?????????

    Was für noble Eltern

    Was sagen die Kinder???

    Mehr fällt mir echt nicht dazu ein

    (jedenfalls nichts, was nicht gleich beanstandet würde)

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    Antwort von mineralixx mineralixx

    Die Schulleiterin hat völlig Recht: Das ist kein Grund für eine Beurlaubung der Kinder!

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    Antwort von WetWilly WetWilly

    Es gibt keine legale Möglichkeit. Die Schulpflicht Eurer Kinder besteht unverändert.

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    Antwort von darky030 darky030

    Eine Bemerkung an einige Kommentartoren:

    Ich finde es höchst peinlich, diese Familie hier als asozial zu bezeichnen, nur, weil sie die alkoholischen Getränke ggf. gratis bekommt. Dies ist ja nicht zwangsläufig gleichzusetzen mit einem vorsätzlichen "Volllaufen lassen".

    Eine Familie mit zwei Kindern, die beide auf dem Gymnasium lernen, und die in den Urlaub fliegt, ist ganz sicher nicht asozial.

    Sorry - aber genau das musste ich noch loswerden.

    >>Der Ausdruck „Asoziale“ war hauptsächlich in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine politisch genutzte Sammelbezeichnung für als minderwertig eingeschätzte Menschen aus der sozialen Unterschicht. Als „Asoziale“ wurden und werden teilweise bis heute insbesondere Bettler, Landstreicher, Obdachlose, Prostituierte, Zuhälter, Fürsorgeempfänger, Suchtkranke (z. B. Alkoholiker), Homosexuelle, Zigeuner und andere Unangepasste bezeichnet.<<

    Quelle: Wikipedia

    Kommentar von Mariekele MariekeleMariekele

    ich finde es höchst peinlich, dass Du nicht merkst, dass die Fragestellerin ein Troll ist und nur provozieren will. Sieh Dir bitte Ihre anderen Fragen mal an und Du wirst es merken. Am Besten ist es, auf solche Fragen gar nicht reagieren, dann erledigt sich so etwas mit der Zeit von selbst!

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    Antwort von Wuchti Wuchti

    leider läßt das Schulgesetz dieses nicht zu und wenn du das in eigener Regie so entscheidest kann es bis zu 1500.- € Strafe kosten! Ich denke das ist die Sache nicht wert. 

    Auch wenn ihr die Kinder abmeldet gehen die Akten an die neue Schule und ans Schulamt, ergo weil dort alles festgehalten wird - kommt alles raus. 

    ihr wollt doch auch das eure Kinder anständig bleiben und nicht betrügen, oder?

     

    und das ganze wegen einer Alkohol-Flatrate - was seid ihr denn für Eltern!

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    Antwort von nibor123 nibor123

    leider lässt sich da nicht viel machen :(

     

    am gymnasium dürfen die eltern die kinder nur 1 woche entschuldigen (wegen krankheit)

    und der klassenleiter kann schüler auch nur 1 tag freistellen, alles andere geht eben über direktor...

     

    vllt. wenn du nochmal mit ihr redest, und ihr klar machst, dass die kinder nicht viel verpassen würden, und auch die schulischen leistungen nicht darunter leiden werden, ändert sie ihre meinung...

    viel erfolg!

     

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    damit man eine alkoholflatrate buchen kann??? sicher nicht!!

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    Antwort von Boeseronkel96 Boeseronkel96

    Naja,theorethisch würde das schon gehen,aber das würde deine Töchter sehr treffen(neuer Freundeskreis etc.)

    Meine Schwester wurde auch für eine Japanreise freigestellt(für ne Woche),aber da hatte sie eine Konzertreise,ist etwas anderes als Urlaub.

    Würde nochmal mit der Rektorin und Klassenlehrerin sprechen,bei mir in der Klasse darf man auch früher in den Urlaub gehen wenn man den Stoff usw. nachholt!

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