Nur wenn wichtige Gründe vorliegen, können Deine Kinder eine Unterrichtsbefreiung bekommen. Als einzige Fächer gelten für den Religions- und den Sportunterricht gesonderte Regeln für die Befreiung vom Unterricht.
Immer wieder kommt es vor, dass Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Gründen der Schule fern bleiben möchten. Könnte hier jeder über die Unterrichtsbefreiung entscheiden, wie er wollte, wären die Schulklassen wohl oft nur halb voll. Die Schulpflicht beinhaltet jedoch die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht. Nur in besonderen Fällen kann die Schulleitung Ihrem Kind eine Befreiung vom Unterricht gewähren. Die Erziehungsberechtigten oder auch die volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen für die Unterrichtsbefreiung einen schriftlichen Antrag beim Klassenlehrer oder bei der Schulleitung einreichen.
Als wichtige Gründe für eine Unterrichtsbefreiung werden u.a. angesehen:
- Krankheit und Arztbesuch
- Erholungs- und Kuraufenthalte, die aus gesundheitlichen Gründen während der Schulzeit notwendig sind
- Sitzung der Schülervertretung
- schwere Erkrankungen oder ein Todesfall innerhalb der Familie
- Heirat in der engsten Familie
- Todesfall in der engsten Familie
- Taufe, Kommunion oder Konfirmation in der engsten Familie
- aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an Sportwettkämpfen
- aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an künstlerischen oder wissenschaftlichen Wettbewerben
- Einsatz bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit
- Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch
- Besuche von Beratungsstellen oder Behörden
Bei einem Antrag auf Befreiung vom Unterricht im Zusammenhang mit den Schulferien reagieren Schulleitungen eher negativ. Auch wenn Urlaubsreisen und Flüge ein paar Tage vor Ferienbeginn wesentlich günstiger zu bekommen sind, stellt das keinen Grund für eine Unterrichtsbefreiung dar. In einigen Bundesländern ist eine Unterrichtsbefreiung vor und im Anschluss an die Ferien generell verboten, damit Schülerinnen und Schüler gar nicht erst der Versuchung erliegen, die Schulferien durch eine Befreiung vom Unterricht zu verlängern. Es ist auch nicht ratsam, dem Unterricht ohne eine Erlaubnis der Schule fern zu bleiben, denn in allen Landesschulgesetzen ist in diesen Fällen eine Geldbuße zu verhängen. Das kann ganz schön teuer werden – für eine eigenmächtige Ferienverlängerung drohen Bußgelder nicht unter 80 € für jeden versäumten Schultag.
Gib Deinen Antrag auf eine Unterrichtsbefreiung zuerst bei der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer ab. Er wird prüfen, inwieweit er wirklich gerechtfertigt ist, und ihn dann gegebenenfalls an die Schulleitung weiterreichen. Kalkulieren Sie ein, dass der Vorgang der Befreiung vom Unterricht eine Weile dauern kann, und stelle Deinen Antrag daher rechtzeitig.
Quelle: www.elternwissen.com
Die Kinder einfach ab- und neu anzumelden erscheint sicher einfach und praktisch, aber bedenke, dass auch die SchulleiterInnen untereinander sprechen. Es ist, insbesondere wegen Deiner Kinder, unratsam, eine solche Entscheidung herbeizuführen, nur, um auf Teufel komm raus, ein paar Tage vor Termin durch die Gegend zu fliegen.
Macht das Beste draus, auch wenn es ein paar Euro mehr kostet. Das erspart euch jedoch jede Menge Ärger.
beides -.- lies mal ihre anderen Fragen