Hallo, ich war frisch auf einem Notartermin. War hinterher sehr enttäuscht, da Notar meine Bedenken nicht ernst nahm und sich lustig machte.
Nun aber folgender Sachverhalt: Er ließ sich von den Verläufern nicht die Personalausweise zeigen. Vor Ort wurde die Adresse des einen Verkäufers korrigiert. Geändert hat er nun beide Adressen, obwohl er dies nicht so vorgelesen hat. Ist der Kaufvertrag überhaupt rechtswirksam abgeschlossen? Beurkundet hat er natürlich, daß er die Personalausweise gesehen hat. War an diesem Tag nicht der Fall. Wenn nun wirklich etwas passiert, kann dies dann sein, daß noch nicht einmal die wahre Identität der Verkäufer festgestellt werden kann?
Danke,
der Notar las es den Kaufvertrag im Notartermin vor. Daraufhin teilte Verkäuferin mit, daß die Adresse nicht stimmt. Der zweite Verkäufer bestätigte jedoch die Adresse. Geändert wurden nun beide Adressen. Personalausweise der Verkäufer hat Notar sich nicht angeschaut und verlangt. Ich wollte mir alle Änderungen vor der Unterschrift durchlesen doch Notar weigerte sich und verwies auf vorgelesen.
Wie ich schon schrieb, da Du ihn unter diesen Umständen ja nicht unterschrieben hast, kann er ja nicht beurkundet sein...