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Beurkundungsgesetz? Notar prüft keine Personalausweise

Frage von Andrea555 Andrea555

Hallo, ich war frisch auf einem Notartermin. War hinterher sehr enttäuscht, da Notar meine Bedenken nicht ernst nahm und sich lustig machte.

Nun aber folgender Sachverhalt: Er ließ sich von den Verläufern nicht die Personalausweise zeigen. Vor Ort wurde die Adresse des einen Verkäufers korrigiert. Geändert hat er nun beide Adressen, obwohl er dies nicht so vorgelesen hat. Ist der Kaufvertrag überhaupt rechtswirksam abgeschlossen? Beurkundet hat er natürlich, daß er die Personalausweise gesehen hat. War an diesem Tag nicht der Fall. Wenn nun wirklich etwas passiert, kann dies dann sein, daß noch nicht einmal die wahre Identität der Verkäufer festgestellt werden kann?

Danke,

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Antworten (2)

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    Antwort von derblomi derblomi

    Hallo Andrea,

    wenn sich der Notar über Dienstvorschriften hinwegsetzt, macht das die Beurkundung nicht unwirksam, keine Angst. So lange er nur Feststellungen "berichtigt" und nicht den Inhalt der abgegebenen Erklärungen, dürfte kein materieller Verstoß vorliegen, der tatsächlich problematisch sein könnte.

    Nach dem Geldwäschebekämpfungsgesetz muss der Notar eine Kopie der Ausweise zu seinen Akten nehmen. Ich denke mal, das hat er wohl im Vorfeld schon getan und von daher ist es keine Falschbeurkundung, wenn er die Ausweise irgendwann mal gesehen hat.

    Sollten tatsächlich "falsche Leute" bei ihm gewesen sein: dagegen ist der Notar versichert.

    Ich würd mir mal an deiner Stelle keine allzu großen Sorgen machen.

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    Antwort von XtraDry XtraDry

    Wie kann es beurkundet sein, da Du diese falschen Aussagen ja sicher nicht so unterschrieben hast???

    Kommentar von Andrea555 Andrea555

    der Notar las es den Kaufvertrag im Notartermin vor. Daraufhin teilte Verkäuferin mit, daß die Adresse nicht stimmt. Der zweite Verkäufer bestätigte jedoch die Adresse. Geändert wurden nun beide Adressen. Personalausweise der Verkäufer hat Notar sich nicht angeschaut und verlangt. Ich wollte mir alle Änderungen vor der Unterschrift durchlesen doch Notar weigerte sich und verwies auf vorgelesen.

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Wie ich schon schrieb, da Du ihn unter diesen Umständen ja nicht unterschrieben hast, kann er ja nicht beurkundet sein...

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