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Beugehaft - wie lange?

Frage von Franz577 Franz577

Mal angenommen, mir wird wegen Falschparken oder irgendeiner anderen Kleinigkeit eine Strafe von meinetwegen 20 Euro aufgebrummt. Ich sehe das aber nicht ein und weigere mich, das zu bezahlen. Das letzte Mittel zur Eintreibung einer Geldstrafe durch den Staat ist doch die Beugehaft, oder? Klar, wohl kaum einer läßt es soweit kommen, aber wie lange können die einen da eigentlich in Haft behalten? Wenn man sich auf komplett stur stellt, könnten die einen wegen 20 Euro doch nicht jahrelang in Haft behalten, oder?

Weiß da jemand was dazu?

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Antworten (11)

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    Antwort von baer1 baer1

    Beugehaft ist was anderes.

    Kommentar von Franz577 Franz577Franz577

    Ja und was? Wie bekommt man denn die 20 Euro dann von einer Person, wenn sie nicht zahlen will?

    Kommentar von baer1 baer1baer1

    Die 20 Euro werden in Tagessätze umgerechnet und können in eine Haftstrafe umgewandelt werden. Das nennt sich dann Ordnungshaft.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Ordnungshaft ist die Folge eines nicht bezahlten Ordnungsgeldes (vom Richter verhängt, z.B. wenn man sich im Gerichtssaal daneben benommen hat).

    Wird ein Verwarn- oder Bußgeld nicht bezahlt, kann Ersatz-/Zwangshaft angeordnet werden zur Vollostreckung des Verwaltungsaktes (z.B. Bußgeldbescheid).

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    Antwort von WilliWinzig WilliWinzig

    Du bekommst dann Tagessätze

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    Antwort von PepsiMaster PepsiMaster

    Wird ein Verwarn- oder Bußgeld nicht bezahlt, kann Ersatz-/Zwangshaft angeordnet werden zur Vollostreckung des Verwaltungsaktes (z.B. Bußgeldbescheid).

    Die Dauer hängt von der Höhe des Bußgeldes ab, sind meistens nur ein paar Tage.

    Beugehaft wird angeordnet um den Willen einer Person zu beugen wenn sie anderen richterlichen Anordnungen nicht nachkommt. Außerdem gibt es noch die Ordnungshaft als Folge eines nicht bezahlten Ordnungsgeldes (vom Richter verhängt, z.B. wenn man sich im Gerichtssaal daneben benommen hat).

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    Antwort von burki burki

    guten abend

    ich bin nun leider juristisch kein sachverständiger. also ich schreibe rein hypothetisch, ohne jeden anspruch auf juristische korrektheit.

    du kommst nicht in beugehaft wegen 20 euro gebühr für falschparken. beugehaft ist in anderen fällen ein mögliches mittel, aber nicht wegen deiner 20 euro gebühr. beugehaft, ordnungshaft oder ordnungsgeld sind mittel zur durchführung geordneter gerichtsverfahren. also nicht für deinen fall anwendbar.

    zahlst du deine 20 euro nicht, kommt früher oder später die zwangsvollstreckung. du bekommst also erstmal mahnungen u.s.w. und früher oder später kommt ein gerichtsvollzieher, der eben die 20 euro plus gebühren möchte. das nennt sich verwaltungsvollstreckung im rahmen des beitreibungsverfahrens. ich denke mal, ist es soweit sind es sehr deutlich mehr als 20 euro.

    du bist auf jedem falle besser beraten gegen den bescheid mit den 20 euro rechtsmittel einzulegen. kommen dir die 20 euro aber absolut unpassend vor, suche dir einen anwalt, der eben rechtsmittel einlegt. ich glaube in diesem falle wäre das ein anwalt für verwaltungsrecht. (weiss ich aber nicht genau). könnte auch möglich sein, das du selber rechtsmittel einlegen kannst wie z.b beschwerde oder sowas. vieleicht wird das auch wegen geringfügigkeit eigestellt.

    tschüss burki

    Kommentar von Franz577 Franz577Franz577

    Danke für diese ausführliche Antwort. Du sagst, es kommt dann zur Zwangsvollstreckung. Ok, der Gerichtsvollzieher taucht also bei mir auf und will die 20 Euro plus Gebühren. Und was, wenn ich sie ihm nicht gebe? Mit Gewalt wird er sich das Geld ja wohl kaum von mir holen können. Und du sagst aber, in Beugehaft kommt man wegen sowas nicht. Wie kann man das Geld dann von mir bekommen?

    Kommentar von burki burkiburki

    guten tag

    wie das nun genau vollstreckt oder gepfändet wird, weiss ich leider nicht. aber vieleicht wird das auch einfach von deinem konto gepfändet oder sowas. steht der vor deiner tür, kann der auch die polizei holen, wenn du dich da weigerst.

    also über kurz poder lang wird man, grob gesagt " als bockiges kind" da nicht weit kommen. abgesehen davon, das die ganzen kosten immer grösser werden.

    man sollte schon früzeitig mögliche rechtsmittel einlegen.

    tschüss burki

    Kommentar von thomaszg2872 thomaszg2872thomaszg2872

    dein konto wird gesperrt. dein lohn wird gepfändet. ich hatte mal 35,-- wegen beifahren ohne gurt im jahr 2004. letztes jahr standen die vor meiner thür und hatten erzwingungshaft beantragt beim amtsgericht, 1 tag bis 6monate sind möglich. es entstehen dir unterbringungskosten von etwa 83,- euro je hafttag. der gl. muss dies vorschiessen wenn er die E. für dich beantragt. die strafe muss danach trotz dem noch bezahlt werden. konnte es gerade nochmal abbiegen weil das amtsgericht mich vor der entscheidung nochmal angehört hat.

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    Antwort von PaddyHro PaddyHro

    hast du ne EV abgegeben oder bist nenn Armer junge dann kommt am nächsten tag der staatsanwalt fragt dich ob du was hast an geld wenn nicht und das kannst du belegen verbringst du nur solange bis sich der Saatsanwalt meldet und dann bist du wieder draußen

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    Antwort von Freya88 Freya88

    also wenn du in Beugehaft kommst nicht länger als 2-3 Tage

    Kommentar von Franz577 Franz577Franz577

    Und dann, wie gehts weiter?

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    Antwort von JoeBarke JoeBarke

    Ich hatte das auch mal, wegen Falschparkens. Das Thema wird wegen Geringfügigkeit eingestellt, So war es bei mir

    Kommentar von Franz577 Franz577Franz577

    Heißt das also, wenn ich sowas einfach nicht bezahle, alle Mahnungen ignoriere und mich dann für ein paar Tage in den Knast setze, dann ist die Sache erledigt? Würde wegen 20 Euro sicher kaum jemand machen, aber daß das so einfach ist, kann ich mir trotzdem nicht vorstellen.

    Kommentar von RaulNr1 RaulNr1

    Die Vergehen werden gesammelt und dann kommt die dicke Rechnung . Das kann auch nach Jahren passieren ! Es können aber aufgrund der Vielzahl der Vergehen auch welche vergessen werden .

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    Antwort von Lavendel53 Lavendel53

    In etwa 1 Tag pro 10 Euro Strafe

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    Antwort von YuLy42 YuLy42

    http://de.wikipedia.org/wiki/Beugehaft

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    Antwort von birgonia birgonia

    Zunaechst einmal kannst Du normal schriftlichen Einspruch einlegen.

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    Antwort von moewie moewie

    probiers doch mal aus!

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