rain23 am 20.08.2008 um 15:42 Uhr
Was bedeutet Beugehaft? Ja ja ich weiß auch das man sich da nicht beugen muß. Ich meine es ernst!!!
Beugehaft oder Zwangshaft ist eine gerichtliche Maßnahme, die gegen Zeugen oder sonstige zur Zeugenaussage verpflichtete Personen verhängt werden kann, wenn diese die Aussage verweigern ohne ein Aussageverweigerungsrecht wie etwa Verwandtschaft oder Berufsgeheimnis zu haben.
Gesetzlich geregelt ist die Beugehaft in Paragraf 70 der Strafprozessordnung beziehungsweise in Paragraf 380 der Zivilprozessordnung. Die Beugehaft darf nur von einem Richter angeordnet werden. Sie kann maximal sechs Monate dauern. Ein weitere Möglichkeit, einen Zeugen zur Aussage zu zwingen, ist die Verhängung eines Ordnungsgeldes. http://www1.ndr.de/nachrichten/hamburg/hintergrund30.html

die justiz hat das recht, unter bestimmten umständen, jemanden in den knast zu sperren, für eine bestimmte zeit, um ihn zum reden zu zwingen.
IBenjaminFG am 20. August 2008 15:45 In Deutschland wird keiner zum Reden gezwungen,und so schon gar nicht.
genau so ist es PeterA.
DH
PeterA am 20. August 2008 15:50 die raf, wollte man vor kurzen noch beugen, den kohl fasst man mit samthandschuhen an. beide haben gesetzte gebrochen und beide wollen nicht reden.

Freiheitsentzug, der angeordnet wird, um ein bestimmtes Verhalten (Aussage, Zahlung etc.) zu erzwingen.
Damit soll man zu einer Aussage in einem Strafverfahren gezwungen werden.

Mit Beugehaft soll der Widerstand gebrochen werden. Der Inhaftierte soll sich dem Willen des Gesetzes "beugen".

Beugehaft oder Zwangshaft ist eine gerichtliche Maßnahme, die gegen Zeugen oder sonstige zur Zeugenaussage verpflichtete Personen verhängt werden kann, wenn diese die Aussage verweigern ohne ein Aussageverweigerungsrecht wie etwa Verwandtschaft oder Berufsgeheimnis zu haben. http://www1.ndr.de/nachrichten/hamburg/hintergrund30.html

Die Beugehaft wird angedroht und durchgeführt um ein bestimmtes Verhalten oder auch Zahlung zu erzwingen und kann wiederholt durchgeführt werden. Sie erlischt wenn das Erzwungene erreicht wurde, wenn z.B. die Ordnungsstrafe bezahlt wurde. Sie muss aber angetreten werden, wenn das geforderte nicht abgewendet wurde. Der Nachweis ist wichtig !