Hi!
Erstmal: ja ich weiß, dass man betrunken nicht autofahren darf, und ich kann auch behaupten, noch nie betrunken gefahren zu sein, aber eine rechtliche Frage:
Angenommen man fährt betrunken und irgendwo steht die Polizei und gibt ein Zeichen, dass man anhalten muss. Was ist aber, wenn man einfach weiterfährt, nach Hause fährt und schnell ins Haus läuft?
Wenn man wieder freiwillig rauskommt und einen Alko-Test macht, kann die Polizei ja nicht mehr zweifelsfrei nachweisen, dass man betrunken gefahren ist; denn man könnte ja in der kurzen Zeit im Haus Alkohol getrunken haben. Und wenn man nicht freiwillig raus kommt, darf die Polizei meines Wissens auch nicht ohne Befehl von Oben das Herauskommen erzwingen.
Also rein theoretisch würde dann "nur" die Strafe für das Nicht-Anhalten übrig bleiben, oder? (natürlich sofern auf der Heimfahrt nicht irgendwelche anderen Verkehrsregeln gebrochen werden)
Das ist doch gar nicht die Antwort auf die Frage!
Ok, wen die Polizei nicht an den Schlangenlinien sieht das er Betrunken war, kann man anhand einer Blutprobe bestimmen wan, wie viel Alkohol im Blut war.