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Betrunken mit Fahrrad unbedenklich auch bei Probezeit Autoführerschein?

Frage von BringmePlagues BringmePlagues

In 3 Tagen am Lumpigen Donnerstag habe ich vor mal wieder ordentlich Vollgas zu geben :-D:-D:-D

Da ich ein paar Dörfer vom Karneval entfernt wohne und Auto wegen Alkohol flach fällt, habe ich vor mit dem Fahrrad zu fahren... Es heißt ja bis 1,6 Promille ist dies erlaubt und straffrei. Es sei denn man baut einen Unfall was aber wegen durchgehendem Radweg nicht der Fall sein wird.

Wie sieht es denn aus wenn ich noch in der Probezeit (Auto) bin? Gilt da für Fahrrad auch 0 Promille und falls erwischt Führerscheinentzug & Strafgeld oder kann ich ohne Bedenken fahren?

Greeze Joshi

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Antworten (1)

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    Antwort von Pirkko Pirkko

    Jipp, für Fahrrad gilt das gleiche wie für's Auto. Besoffen Radfahren kann Dich auch nach der Probezeit den Lappen kosten. "Es sei denn, man baut einen Unfall"- falsch. Es sei denn, man wird erwischt!

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