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Betrunken gewettet, Rückwärts an den Baum gefahren, Zahlt die Versicherung?

Frage von Schodas Schodas

Hallo Leute,

Vorgeschichte: Freitag abend war ich mit meinen Kumpels weg. Wir haben auch kräfitg gebechert, wodurch die Stimmung immer besser wurde.

Irgendwann fing ein Kollege aus einer Schnapslaune, genau genommen Wodkalaune, heraus an Wetten abzuschliesen.

Nach dem die Wette "Wer hat seine Freundin am schnellsten ausgezogen?",leider nicht von den beteiligten Weiblichen Personen angenommen wurde, war das Thema:

"Fährt man rückwärts an den Baum, hat man weniger Kofferaum!"

Freund meinte:"Das stimmt nie, man kann mit dem Auto garnicht an den Baum fahren." Ich bestand natürlich vehement darauf dass ich Recht habe, und der Kofferaum kleiner wird.

Nach dem der Wetteinsatz auf 2 Kisten Becks angewachsen war und ich einen geeigneten Baum gefunden hatte, nahm ich trotz der Versuche meines besten Freundes mich davon abzuhalten die Wette mitzumachen, die Fahrt mit meinem Auto auf, da ich unbedingt die Wette und somit die 2 Kisten gewinnen wollte.

Auserdem war es eine Frage der Ehre.

Die Wette habe ich natürlich gewonnen...

Jetzt zu meiner Frage: -Ich habe eine Teilkasko mit 200 Euro selbstbeteiligung, zahlt die für die Reperatur u. neuen Baum? Und was sage ich denen am besten?

Im Anhang: - Bild des Autos nach dem Unfall (mit Handy aufgenommen) -Bild des Baumes, den wir leider nicht mehr aufrichten konnten, da er dauernd wieder Umgefallen ist

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Antworten (11)

  • 6
    Antwort von jbinfo jbinfo

    So viel Dummheit muss bestraft werden. Die TK ist dafür überhaupt nicht zuständig. Den Baum und auch die Reparatur zahlst Du ganz allein.

    Dazu kommt noch die Strafe für die Sachbeschädigung (Baum) und die Strafe fürs fahren unter Alkoholeinfluss sowie Fahrerflucht.

    Kommentar von Schodas Schodas

    Das mit dem Baum muss man mir ersteinmal nachweisen.

    Kommentar von jochenprivat jochenprivatjochenprivat

    Da fällt mir nichts mehr zu ein.

  • 3
    Antwort von enjoybosnia enjoybosnia

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    da will wohl einer uns veraaaaaschen ...

    schneide mal deinen schwanz ab, du wirst sehen, dann hast du weniger schwanz ;-)

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  • 1
    Antwort von RescueMe RescueMe

    Ich habe mir von Schodas die Beiträge hier mal durchgelesen. Also das kann ich überhaupt nicht ernst nehmen. Ich bin der Meinung, dass uns hier jemand gehörig veräppeln will. Die Beiträge kann man einfach nicht ernst nehmen ...

  • 1
    Antwort von HeyJey HeyJey

    dem würde ich nicht nur den Führerschein abnehmen sondern zusätzlich nie wieder einen geben habe seit etwa 1 1/2 Monaten meinen Führerschein und auch bereits "leider" einen unfall gehabt an dem ich schuld war aber im gegensatz zu dem "Fragensteller" um den es hier geht, stehe ich zu meienm Fehler und trage die verantwortung für meinen blöden Fehler. Die Versicherung zu betrügen ist kein Kavaliersdelikt. Ich hoffe dass wenn du die Versicherung "verarschen" willst du ganz schnell auffliegst!!!

  • 1
    Antwort von waltghaupt waltghaupt

    total besoffen gefahren und dann noch Geld von der Versicherung kassieren wollen!!! Du hast Dich ganz schön strafbar gemacht, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) und wenn es rauskommt ist der Führerschein mit Sicherheit auch weg, den Schaden trägst Du auch allein.

    Kommentar von jbinfo jbinfojbinfo

    Das ist doch wieder mal der Beweis, Alkohol mach hol !

    Kommentar von Franz1998 Franz1998Franz1998

    wenn ich mir deinen Posting ansehe, dann bist du der lebende Beweis dafür.

    Oder hast du was sinnvolles zusagen?

    Der Junge hat ein echtes Problem und keiner hilft ihm!

    Kommentar von jbinfo jbinfojbinfo

    @Franz1998, dem ist nicht mehr zu helfen.

  • 0
    Antwort von coloredhorse coloredhorse

    Hey du bist nen Scherzkeks!! Grossartig saufen, wetten und dann heulen!!! Ist der Kofferraum nun kleiner? Wie haste denn mit besoffenem Kopp eigentlich das Bäumchen gefunden? Versicherung kannste du knicken, geh zum Baumbesitzer und entschuldige dich und hol nen neuen Baum, Im Moment ist Winter da kannste den dann gut einbuddeln, aber was machste nun mit deinen eltern? Den Hintern sollten sie dir versohlen! Und erstrecht den Wodka verbieten! Aber.... echt icht hab ordentlich gelacht! Fast besser als jeder comedy!!! danke!!!

  • 0
    Antwort von Franz1998 Franz1998

    Er war betrunken, daher wäre er nach StGB nicht voll zurechnungsfähig, was wiederum zu einer Plicht ad acta der Versichung führen würde.

    Kommentar von dantes dantesdantes

    Quatsch. Das StGB hat nichts zwischen dem Vertragsverhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer zu tun. Das ist kein Strafrecht. Das ist Vertragsrecht. Und bei Alkohol kann der Versicherer Regress nehmen. Ohne den Rabatt danach wieder zu entlasten. Er wird also doppelt bestraft. Noch dazu kommt ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung und Fahren unter Alkoholeinfluss.

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    Antwort von malli malli

    das bezahlt so keine versicherung da du den schaden vorsätzlich herbeigeführt hast! prost und lg malli

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    Antwort von Schodas Schodas

    Der Wagen gehört aber meinen Eltern, und die kommen am Sonntag wieder!!!

    Seid ihr euch wirklich hundertprozentig sicher, dass das die Teilkasko nicht zahlt?

    Für was habe ich die denn und zahle jedes Jahr mehrere 100€ (bin bei 140%) nur damit die dann im ernstfall nicht zahlt?!!!

    Wieviel würde die Reperatur denn ungefähr kosten? Und wie lange dauert die Reperatur? Hat da jemand schon Erfahrungen?

    Kommentar von bautzener bautzenerbautzener

    Einen selbstverschuldeten Unfall bezahlt nur die Vollkasko. Das Auto bis zum WE reparieren könnte knapp werden, ist aber möglich. Ich bin kein Sachverständiger, nehme aber mal an mit ausbeulen, eventuell das ein oder andere Ersatzteil und ne Teillackierung, dürfte weit mehr als 1000 € kosten.

    Kommentar von dantes dantesdantes

    Stimmt so aber auch nicht. Selbst die Vollkasko würde hier ablehnen. Zur Vollkoasko gehört, dass der Schaden unfreiwillig eingetreten ist. Dies hier ist aber nicht mal mehr bedingter Vorsatz, das ist echter Vorsatz in vollendeter Form. Und den Baum, wenn das die Versicherung erfährt, zahlt zwar den Baum, holt aber beim Kunden bis zu 5000 Euro Regress und die Hochstufung des SFR-Rabatts bleibt trotz Regress bestehen.

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    Antwort von anszwadra anszwadra

    Teilkasko???? Die zahlt nur: Glasbruch, Haarwildschäden, Kurzschluss/ Feuer etc., Diebstahl, Marderbiss... Deinen Unfall würde nur eine Vollkasko-Versicherung regulieren können, aber doch n i c h t absichtlich und dann noch mit Alkohol! Für den Schaden am Baum w ä r e (unter normalen Umständen) deine Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig. Wie verrückt sind eigentlich Menschen?

    Kommentar von Schodas Schodas

    Woher wollen die Wissen das ich ein kleines bisschen Alkohol konsumiert habe?

    Und wäre es sinnvoll, zu behaupten, ich hätte beim Rückwärtsfahren ein Tier gerammt?

    Ich könnte mir nämlich von meinem Nachbarn (Jäger) vlt, ein Tier ausleihen, dass an die Mauerlehnen, und rückwärts dagegen fahren.

    Geht das? Dann wären nämlich Tierhaare und Blut am Kofferaum.

    Und ein gutes Abendessen gäbs auch!

    Kommentar von jbinfo jbinfojbinfo

    Wie gut das es nicht lange dauern wird bist Du den F-Schein wieder abgeben darfst.

    So viel Schwachsinn habe ich lange nicht mehr gehört.

    Kommentar von Schodas Schodas

    Sicher nicht, wieso sollte ich den Lappen wieder abgeben müssen?

    Das war mein erster Unfall in der Probezeit bisher!

    Kommentar von jbinfo jbinfojbinfo

    @Schodas, ja, Dein 1. Unfall, aber gleich mit vollem Programm. Du bist noch nicht reif für einen F-Schein.

    Betrunken gefahren, Sachbeschädigung, Unfallflucht, was kommt denn als Nächstes ?

    Deine Eltern tun mir leid.

    Kommentar von Franz1998 Franz1998Franz1998

    Da er aber andscheinend den Führerschein hat, muss er doch auch fähig sein einen Wagen zu führen.

    Kommentar von dantes dantesdantes

    WIe bitte? Kannst du lesen?

    Kommentar von Franz1998 Franz1998Franz1998

    Jedem passiert mal ein kleines Missgeschick, shit happens!
    Als ich mit meinem ersten Auto(isetta) die erste Fahrt unternommen habe, gab das auch einen kleinen Blechschaden, aber was kann ich dafür wenn die Wand trotz hupen keinen Platz macht?

    @Schodas: Versuche die Versicherung irgendwie zu überlisten, habe ich damals auch geschafft.

    Kommentar von dantes dantesdantes

    Auf Versicherungsbetrug steht sogar bis zu Freiheitsstrafe. Und nein, das ist kein Missgeschick. Aber, wenn du genauso verantwortungslos und idiotisch bist, dann wundert mich deine Antwort nicht.

    Kommentar von jbinfo jbinfojbinfo

    @Franz1998, "Versicherung überlisten", das ist Anstiftung zu einer Straftat.

    Außerdem hat das überhaupt nichts mit Missgeschick zu tun. Er hat den Schaden vorsätzlich herbei geführt.

    Kommentar von Franz1998 Franz1998Franz1998

    Genau genommen wurde er von seinen Freunden dazu angestiftet.

    Auserdem stifte ich hier niemanden zum begehen einer Straftat an, ich wollte nur einen Lösungsweg aufzeigen, der schon bei mir so funktioniert hat.

    Kommentar von coloredhorse coloredhorsecoloredhorse

    Boah ÄH! Tier leihen vom Jäger !!! Hast den Knall nicht gehört? Scherzkeks und wir alle fallen auf den Quatsch hier rein!

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    Antwort von bautzener bautzener

    Die Versicherung zahlt nicht, die haben ihre Detektive um Versicherungsbetrug aufzuspüren und da du nun netterweise Fotos reingestellt hast ...

    Kommentar von carolin23 carolin23carolin23

    stimmt doch sowieso nicht .. oder bist du der meinung die bilder sehen nach "freitag abend" aus .. wo wir doch wissen, dasses jetzt schon um 17 uhr finster is ;)

    Kommentar von bautzener bautzenerbautzener

    Unter dem ersten Bild steht "das Auto am nächsten Tag"

    Kommentar von carolin23 carolin23carolin23

    ja, da bin ich auch gerade draufgekommen, sry :)

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