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Betrug.unterschlagung???

Frage von SexyBlondine SexyBlondine

Hallo habe ma ne frage und zwar hat ein freund von mir was über ebay kleinanzeigen verkauft und hat das geld auf paypal bekommen aber ohne das es dann abgesprochen war das er das tel aufjeden fall person x gibt aufjedenfall hat mister x das geld aufs paypal überwiesen und mein freund hat das handy nicht mehr er hat es anderweitig verkauft aber das geld ist auch schon runter gebucht von anderen dinegn was pasiert jetzt mit mein kolegen?er ist 26 jahre alt hat keine bewärung am laufen

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Antworten (4)

  • 3
    Antwort von MonaT MonaT

    Sag mal geht´s noch??

    Wie kann es sein, dass er das Geld ausgibt, wenn er den Artikel gar nicht mehr hat????

    Dein "KOLLEGE" soll schauen, dass er dem Käufer das Geld zurückzahlt und das SOFORT!!...

    Denn sonst hat er nicht nur bald ne Betrugsanzeige am Hals - sondern auch noch das durchaus aggressive Inkasso von paypal...

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Hi Mona,

    Sachen gibts, die gibts gar nicht...oO

  • 1
    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Das nennt sich dann "(Warenkredit)-Betrug" und ist nach § 263 StGB bei Erwachsenen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren zu bestrafen. Bei jugendlichen Ersttätern ist - je nach Schadenssumme - mit einer Strafe von ca. 10 - 50 Sozialstunden zu rechnen. Und natürlich kann der Käufer verlangen, daß ihm das Geld zurück gezahlt wird. Bis zu 30 Jahre lang. Oder er kauft sich ein gleichwertiges Handy. Und wenn das teurer war, muß der Freund den Differenzbetrag bezahlen.

    Als Ersttäter hat man am Ende wenigstens keinen Eintrag iim Führungszeugnis. Immerhin...

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Ich seh gerade, er ist 26. Dann wirds im strafrechtlichen Teil wohl ne Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage ( ~500,-.) oder ne Geldstrafe von ca. 1 Netto-Monatseinkommen.

  • 1
    Antwort von glaubeesnicht glaubeesnicht

    Er muss dem Käufer das Geld zurückerstatten, sonst bekommt er eine Anzeige wegen Betrugs!

    Kommentar von SexyBlondine SexyBlondineSexyBlondine

    was würde er denn für ne straffe bekommen?fals die anzeige schon leuft er ist ohne bewährung

    Kommentar von Rosengarten RosengartenRosengarten

    Er soll das Geld sofort zurückzahlen und sich entschuldigen. vielleicht hat er ja dann das Glück und kommt noch mal davon. Zahlt er das Geld nicht zurück, entscheidet der Staatsanwalt, wie die Strafe ausfallen soll.

  • 0
    Antwort von Rosengarten Rosengarten

    Wenn man ein Teil bei ebay einstellt und es wird ersteigert, dann IST das ein VERTRAG !! Dein Freund hatte die Pflicht, das Teil an diese Person zu übergeben. Ebay ist kein Spiel, sondern echter Ernst !! Dein Freund hat einen Betrug begangen, aber sowas von eindeutig!! Er sollte das Geld sofort zurückzahlen und sich richtig entschuldigen mit einer ordentlichen Begründung. Dann könnte er Glück haben, und der andere zeigt ihn nicht an!! Behält er das Geld, kann er auf Rückgabe des Kaufpreises verklagt werden UND muß noch die Anwaltskosten zahlen und die ganzen Gerichtskosten - auch vom anderen !! Und zusätzlich !! könnte er angezeigt werden wegen Betruges, wo er auch noch mal wegen dieser kriminellen Tat eine Strafe bekommt, die er auch zahlen muß.

    Kommentar von SexyBlondine SexyBlondineSexyBlondine

    net ebay direkt sondern bei ebay kleinanzeigen da war das und ebaykleinanzeigen hatte es vorherr schon rausgelöscht gehabt war net ma mehr im ebay kleinanzeigen drinnen

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