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Betrugsvorwurf bei Einsichtstermin einer Prüfung an der Universität

Frage von zungenbrecher12 zungenbrecher12

Hallo,

Ein Freund von mir ist an der Uni durch eine Prüfung gefallen und hat beim Einsichtstermin festgestellt, dass die Bewertung wohl nicht korrekt war. Daraufhin hat er einen Antrag auf Nachkorrektur gestellt. Die Antwort darauf war eine Anzeige von der Polizei wegen Betrugversuches. Mein Freund weiß jetzt nicht wie man darauf am besten reagiert.

Wie kann er seine Unschuld beweisen?

Gibt es eine art Leitfaden wie die Uni in derartigen Fällen reagiert?

Soll er alles Abstreiten und sich den ganzen Stress mit Gerichtsverfahren und möglichen Beweismitteln unterziehen oder ist es vielleicht einfacher einen Betrugsversuch zuzugeben und die Prüfung einfach noch einmal zu schreiben? (Es war wohl eine recht einfache Prüfung.) Oder könnte das Eingeständnis eines derartigen Betruges sogar die Exmatrikulation durch das Dekanat mit sich ziehen?

Hat irgendjemand Erfahrung mit einer derartigen Situation?

Liebe Grüße und danke für eure Antworten, mein Freund macht sich echt grad einen mega Stress.

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Antworten (7)

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    Antwort von spaceflug spaceflug

    Den Teil mit dem Betrug kommt in der Frage etwas zu kurz, denn entweder war die Bewertung nicht korrekt, dann hat er nix zu befürchten, oder er hat etwas gefummelt und dann stellen sich zwei Varianten:

    a) versuchen das abzuwiegeln und nix zugeben, nach dem Motto, was nicht bewiesen werden kann, kann auch nicht bestraft werden

    b) reinen Tisch zu machen

    In der heutigen Zeit tippe ich wohl auf a), wobei ich auch nicht beurteilen kann, ob die Variante b) so viele Vorteile bringt.

  • 1
    Antwort von diroda diroda

    Die UNI muß beweisen das er betrogen hat. Wenn sie das kann, schmeißen sie ihn raus. Dumm gelaufen.

  • 1
    Antwort von loje5 loje5

    Ersmal muss bewiesen werden, daß es sich um einen Betrugsversuch handelt. Und der Kläger muss diese Beweise bringen.

  • 1
    Antwort von Honigtoepfchen Honigtoepfchen

    wer unschuldig ist, sollte keine Schuld eingestehen, du solltest also den Stress mit dem ganzen Wahrheitsfindungsprozess auf dich nehmen

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    Antwort von Unimensch Unimensch

    Ich geb mal eine Antwort von "der anderen Seite".

    Situation: Hier gibt es bei den Klausuren ein Lösungsblatt, wo man die Antworten ankreuzen bzw. eintragen muss. Am Ende der Klausur geben die Studenten dann halt nur dieses eine Lösungsblatt ab. Den Rest können Sie behalten, nachrechnen oder verbrennen ;-)

    Nach der Kontrolle werden (so weit zugestimmt) die Punkte veröffentlicht und es gibt einen Termin zur Einsichtnahme. Es gibt ja nur dieses 1 Blatt. So weit so gut.

    Komischerweise versuchen regelmäßig(!) Studenten (m+w) im Rahmen dieser Einsichtnahme etwas anderes anzukreuzen, wenn die Aufsichtsperson(en) mit jemand anderem reden. Das ist klarer Betrug und die Folgen sind in der Regel eindeutig: Exmatrikulation + Strafanzeige! (Uni)
    [Die wird im Übrigen von der Uni gestellt, nicht der Polizei. Diese prüft nur den Sachverhalt.] Ob darüber hinaus noch weitere Konseuenzen folgen, hängt von der Uni ab, ist aber nicht unwahrscheinlch. Schließlich muss sich die Uni vor einem Einspruch schützen und eine Exmatrikulation ist schon ein ordentliches Kaliber...

    Die Rechtsauffassung hat auch schon mehrfach ohne Wackeln vor Gerichten Bestand und ähnliches dürftest du bei der Rechtsabteilung deiner Uni hören!

    Was den Nachweis angeht, geht dieser ziemlich einfach!

    So ein einzelnes Blatt ist schnell eingescannt und als PDF oder Bild gespeichert. Kommt jetzt Student oder Studentin an und will eine Nachprüfung, wird das geprüft. Und mit "geprüft" meine ich zuerst den zurückgegebenen Zettel mit dem vorherigen Scan abzugleichen. Stimmen die, wird die Punktevergabe geprüft, denn natürlich kann man bei mehreren hundert Klausuren auch mal Punkte vergessen, falsch zusammenrechnen oder sich schlicht vertun. (Wegen zuviel Punkten kam komischerweise noch niemand, die Wahrscheinlichkeit ist aber genau so groß wie bei zu wenig Punkten ;-) )

    Achso: Wir leben ja nicht mehr im Mittelalter, wo Einzelseiten per Hand nachgezeichnet wurden. Aktuelle Scanner mit automatischem Einzug arbeiten innerhalb weniger Minuten mehrere hundert Blatt ab und packen den Kram ordentlich auf entsprechende Speichermedien... Da sind nicht die kleinen Geräte, die zu Hause für 1 Seite A4 Schwarz-weiß >5 Minuten brauchen... Aber ich denke, soviel ist heutzutage klar. Wenigstens ab jetzt.

    Kurzform:

    Hat er betrogen: Ex + Strafanzeige wahrscheinlich

    Will er zumindest die Ex umgehen, sollte er das auch schnellstmöglich zugeben und tief winselnd um Gnade bitten. Das gibt ihm immerhin die Chance auf Milde, auf die er eigentlich kein Anrecht hat. Der Betrugsnachweis ist ziemlich einfach zu erbringen.

    Hat er nicht betrogen: abwarten

    Wenn es um ein Strafverfahren geht, wäre ein Anwalt extrem hilfreich, da es auch um Fristen, Einsichten und Formulierungen geht...

    Was er/sie nicht macht: Dir die Wahrheit sagen, wenn er/sie betrogen hat, egal wie gut ihr befreundet seid. (Erfahrungswert!) Nenne ihm/ihr einfach die Möglichkeiten. Die Entscheidung liegt dann nicht mehr bei dir.

    PS: Antwort kam zwar später aber da das Problem immer wieder auftritt...

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    RatgeberHelden Antwort von Mandava Mandava

    oder ist es vielleicht einfacher einen Betrugsversuch zuzugeben und die Prüfung einfach noch einmal zu schreiben?

    Das wird nicht reichen. Wenn ihm der Betrugsversuch nachgewiesen werden kann wird er exmatrikuliert. Also unbedingt widersprechen, dann ist die Uni erst einmal in der Beweispflicht.

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    Antwort von ChristinaN ChristinaN

    Hallo,

    wie kommt die Uni denn darauf?

    Bei uns am Prüfungsamt hing immer ein Zettel, dass auf einen Betrugsversuch die Exmatrikulation folgt. Inwieweit die Uni dann wirklich so hart vorgeht, weiss ich nicht. Mir sind jedenfalls keine Fälle bekannt.

    Ich würde aus dem Bauch heraus kein Eingeständnis ablegen. Was steht denn bei ihm in der Prüfungsordnung?

    Viele Grüße

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