Vor fast einem Jahr habe ich aus versehen einen Zaun beschädigt... ich bekam auch eine Auflistung wie sich die Rechnung zusammen setzt wie z.b. Farbe mischen oder Toraufhängung schweißen und Arbeitskosten. Seit einiger zeit wenn ich dort vorbeifahre sieht der Zaun noch genauso aus wie als ich ihn beschädigt habe. meine Leistung in form der aufgelisteten kosten ist getätigt. Kann ich jetzt Rechtlich dagegen vorgehen weil eine Leistung in Anspruch genommen wurde die aber nicht getätigt wurde?
Betrugsversuch mit Reperatur?
Antworten (6)
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6Antwort von
HeeeschenHeeeschen
Ich denke nicht.
Der Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten. Die hast Du ihm wohl auch ersetzt, so dass er den Zaun völlig wiederherstellen könnte.
Das muss er aber nicht tun - er kann auch das Geld behalten und weiterhin auf dem Schrottzaun "herumgucken"...
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4Antwort von
demosthenesdemosthenes
Die Reparaturkosten selbst musstest Du in jedem Fall erstatten, auch wenn tatsächlich nicht repariert wird.
Allerdings brauchst Du keine Mehrwertsteuer zu erstatten - das ist etwa bei (nicht durchgeführten) Autoreparaturen nach einem Unfall genauso.
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4Antwort von
KnowledgeKnowledge
Nein, du hast keinen Anspruch. So wie man auch einen Auto-Unfall auf Basis einer Reparaturkosten-Rechnung oder einer Schaden-Abschätzung (z. B. Wiederbeschaffungswert) regulieren kann. Entweder man bezahlt die Reparatur selbst oder den "Schönheitsfehler", mit dem der Geschädigte dann leben muss.
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3Antwort von
gemaalsagemaalsa
Glaube ich nicht, wenn der Zaun beschädigt ist (war), musst Du für den enstandeten Schaden aufkommen. auch wenn der Geschädigte den Schaden nicht auf den neusten Stand macht. Vieleicht hat er ja nur notdürftig Reparier, um bei Gelegenheit sich einen Neuen zu montieren. Bei einem Autoschaden ist das ähnlich. Haste einen Kotflügelschaden, stellst Du einen Neuen mit Lack und Montage in Rechnung. Aber anschließend Läst Du nur ausbeulen oder machst das selber.
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1Antwort von
nelson Der Geschädigte muss nicht reparieren, denn du schuldest ja Ersatz für einen Schaden und nicht Geld für eine Reparatur. Wenn er nicht repariert, dann hat sein beschädigter Gegenstand eben auf Dauer einen Minderwert, den er durch die Geldleistung ersetzt bekommen hat. Allerdings würde ich ggf. gezahlte Mehrwertsteuer von ihm zurück verlangen, denn diese schuldest du nicht, wenn nicht repariert wird!
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0Antwort von
rotstift Wenn in der Rechnung "Toraufhängung schweißen" aufgeführt war, aber Du sehen kannst, dass da nichts geschweißt worden ist, stellt sich doch noch die Frage, ob diese Rechnung von dem Geschädigten oder von einem Dienstleister (z.B. einem Schlosserbetrieb) kam.
Wenn die Rechnung von einem Dienstleister kam, der aus Gefallen für den Geschädigten nicht gelieferte oder geleistete Positionen berechnet hat, könntest Du ihn ggf. "anschwärzen".
Ist es das wert?
Kommentar von
KnowledgeKnowledge Das spielt doch keine Rolle. Egal, wie der Schaden entstanden ist oder ob und wie er repariert ist; der Schaden selbst muss bezahlt werden.
dieser schaden entstand bei meinem "umzug"... der schaden wurde per hand aufgelistet und vom geschädigten selber... die antworten von Heeeschen und gemaalsa habe ich vor dem schreiben schon genauso empfunden... was ich vergessen habe zu erwähnen ist das sich das schreiben so darstellt als wären die arbeiten schon ausgeführt. naja und ob es das wert is ihn ggf. anzuschwärzen?? man soll ja nicht gleiches mit gleichem vergelten aber in diesem fall ja... er hat zuvor schon falsche leistungen an mich gestellt die ich aber nicht nachweisen kann... dieses schriftstück ist mein einziger rückhalt... ;-)