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Betrugsversuch

Frage von Nordseeengel Nordseeengel

mein ex hat mir ab und an mal was überwiesen ,weil noch schulden offen waren bei der gemeinsamen wohnung.bin ALG2 empfängerin ,so wenn die das rauisgriegen was passiert dann ,ist ein betrugsversuch ,werde strafrechtl.verfolgt und dann ?????

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Antworten (5)

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    Antwort von corvettedrv corvettedrv

    strafrechtlich , nein ?, aber wenn du kontoauszüge vorlegen mußt, kann es sein das man dir die beträge als einkünfte anrechnet und dir vom argegeld abzieht....falls du nicht beweisen kannst , daß es an gläubiger weitergeleitet worden ist, als kompletter betrag

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    Antwort von inka81 inka81

    kommt auf den betrag an wenn er relevant ist dann hättest du es bei deinem alg2 antrag angeben müssen

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    Antwort von pete22 pete22

    Betrug bei Hartz 4 kann sogar mit Haftstrafe bestraft werden! Kürzungen sind da noch das mildeste!

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    Antwort von aloiskredo aloiskredo

    das kann dir als einkommen angerechnet werden. in welcher höhe sind die beträge denn? => wenn das geld zweckgebunden ist darf es dir nicht angerechnet werden

    Kommentar von Nordseeengel Nordseeengel

    zweimal 30 euro in einem halben jahr und einmal jetzt von seiner mutter 100 für weihnachten

    Kommentar von otter58 otter58otter58

    beruhige dich, bei den Beträgen kann dir, außer dass sie dir ein bißchen was anrechnen, nun wirklich nichts passieren. Wenn die Mutter noch bei der Überweisung angegeben hat, dass es für Weihnachten ist, wird dir wahrscheinlich gar nichts angerechnet. Übrigens ist es lediglich eine Ordnungswidrigkeit wenn man Einkommen, dass man erhalten hat, nicht meldet. Betrug ist nur, wenn man im Antrag bewusst falsche Angaben macht.

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    Antwort von kochstuebchen kochstuebchen

    er hätte das gld auf das konto deiner eltern überweisen sollen, damit es für die arge nicht sichtbar ist.

    Kommentar von Nordseeengel Nordseeengel

    ich weiss aber zu spät

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