2

betrugsanzeige nicht rückgängig?

Frage von hannahostsee hannahostsee

Mein Bruder hat ne edv abgeben müssen-vor jahren, nun hatte er ne neue firma aufgebaut unfd dafür etwas bestellt, dummerweise konnte er das nicht zahlen, da er vom auftraggeber kein geld bekam..noch dummer war er als er das dann schleifen lies...nun bekam er ne Anzeige wg.Betrugs, obwohl er im Februar ne Ratenzahlungsvereibarung getroffen hat und diese auch einhielt(im März wurde sie allerdings zurück gebucht,was er erst jetzt bemerkte im april und mai ging sie wieder raus)...als er dort anrief und seinen fehler erwähnte, auch das er die rate sofort nachzahlt, war die anzeige schon raus...und nun meinen die die anzeige wäre nicht rückgängig zu machen?"Selbst als ich ihm anbot den rest zu leihen, gingen die nicht davon ab, das die anzeige nicht rückgängig zu machen sei?! Stimmt das tatsächlich'? Wenn die Rechnung bezahlt ist?! Und womit muß mein bruder dann rechnen? Er ist z.zt. im Ausland, kann er sich bei der polizei schrftl.äußern und die zahlungsnachweise beilegen? Vorwürfe habe ich ihm ausreichend gemacht....

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 4
    Antwort von juergen04 juergen04

    Betrug ist ein sogenanntes Offizialdelikt. Da wird von Amts wegen ermittelt, auch wenn der Geschädigte die "Anzeige zurücknehmen" will. Wenn deinem Bruder aber keine vorsätzliche Täuschungs- und Schädigungsabsicht nachzuweisen ist, dann wird das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Es wäre wdeshlab ratsam, daß man bei der Anhörung/Vernehmung erläutert, warum die Zahlung erstmal schief gegangen ist.

    Kommentar von hannahostsee hannahostsee

    Reicht das schriftlich?

    Kommentar von Semmel76 Semmel76Semmel76

    Juergen04 ist zuszustimmen! Die Stellungnahme kann natürlich schriftlich erfolgen, der Beschuldigte kann dies aber auch im Verfahren glaubhaft und bestenfalls mit Nachweisen dartun. Allgemein wird sich eine Schadenswiedergutmachung beim Geschädigten positiv auf den Fortgang aus und unter Umständen sogar strafmildernd.

  • 1
    Antwort von Aspirin Aspirin

    Sobald ein oeffentliches Interesse fuer eine Anklage besteht, z.B auch bei Koerperverl. Vergewaltigung, laesst sich diese Anzeige nicht zuruecknehmen und ist auch gut so. Anklaeger ist der Staatsanwalt, der Geschaedigte ist nur Zeuge und kann daher die Anzeige auch nicht zuruecknehmen.

    Kommentar von hannahostsee hannahostsee

    Ist Betrug öffentliches Interesse? Als mein Mann gegen nen Auftraggeber der nicht zahlungswillig war machte, bekam er ein schreiben vom staatsanwalt der sache wird nicht nachgegangen weil kein öffentliches interesse besteht-obwohl der bis heute nicht zahlte-und bei meinen bruder ist es nun öffentlich interessant?

    Kommentar von Aspirin AspirinAspirin

    Liegt wohl im Ermessen des Staatsanwaltes. Ich kenn ja auch die Umstaende nicht, einen grossen Unterschied macht es aber, wenn Vorsaetzlichkeit nachgewiesen wurde. Was bei "nicht bezahlen" nicht unbedingt sein muss.

  • 1
    Antwort von onomant onomant

    Rückgängig machen geht nicht. Ihm dürfte aber nicht viel passieren, da ja alles gezahlt wurde und nicht wirklich eine Betrugsabsicht zu erkennen ist.

  • 0
    Antwort von Volker13 Volker13

    Deinem bruder muss erstmal die Betrugsabsicht nachgewiesen werden. Das wird bei dem Sachverhalt aber wohl nicht klappen.

  • 0
    Antwort von Teify Teify

    Warum soll man denn eine Anzeige nicht rückgängig machen können.Das ist ja sehr eigenartig.Wenn dein Bruder anhand von Belegen beweisen kann,dass alles bezahlt ist,so wie ausgemacht,dann würde ich mir keine Sorgen machen.Irgendwie ist das ein linkes Ding.

    Kommentar von onomant onomantonomant

    Betrug=Offizialdelikt. Die Anzeige an sich kann natürlich zurückgenommen werden, es wird aber weiter ermittelt.

    Kommentar von Teify TeifyTeify

    Ich denke,dass er in diesem Fall beweisen kann,dass es kein vorsätzlicher betrug,sondern ein Versehen war.Ich verstehe den ganzen Aufwand sowieso nicht,bei einer versäumten Ratenzahlung,oder hab ich da was mißverstanden?

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.