tobi2000 am 10.07.2008 um 23:43 Uhr
Meine Bekanntin hat ihre Schwester ihren Namen genommen bei Ebay und sie soll Betrogen haben. Aber ich weiss das sie ihre Schwester Namen hatte,weil sie ja Paketet bekommen hatte und nun würde sie angezeigt das um 20€ betrogen hätte.Soweit ich weiss hat sie alles zurückgezahlt. Die Leuten wollten sogar mehr geld sowie ich mitbekommen habe.Sie sagte heute das sie nicht die bankdaten bekommen hat und dadurch nicht so schnell zurückzahlen konnte und nun wurde sie angezeigt.Frage was soll sie machen???Lg

Deine Frage ist sehr schlecht formuliert. Ich denke sie muß das mit dem Kunden oder mit Ebay regeln.

hört sich ja komisch an.......wenn es so ist dann würde ich eine rechtshilfe in anspruch nehmen
Hallo Tobi 2000 Also - erstens: Sie nahm den Namen Ihrer Schwester fuer ebay-Geschaefte - das ist schon einmal strafbar gemaess §263 STGB. Wenn Sie ein PAket erhielt - so hat Sie auch das Geld vorher ueberwiesen - so ist das bei ebay nunmal ueblich - vorher zahlen,dann Ware erhalten.
Liegt trotzdem der Vorwurf des Betruges im Raum,so kann ich mir nur vorstellen,dass Sie etwas nicht versendet hat,aber Die 20.-€ dafuer bekommen hatte. Dann liegt eindeutig ein Betrug laut §263 vor. Allein dass Sie den Namen Ihrer Schwester - ohne deren Einwilligung - genommen hatte,ist strafbar gemaess §13 BDSG(Bundesdatenschutzgesetz)!
Also - somit ist es rechtens - und ein Betrug liegt hiermit vor! Die Anklage wird also lauten: Die Angeklagte Frau ....... wird beschuldigt am (jeweiligen Datum) mit dem Namen Ihrer Schwester Geschaefte im Internetauktionshaus getaetigt zu haben - in Tateinheit mit Verstoss gegen das Bundesdatenschutzgesetz,strafbar gemaess §263 - Abs. 1 Nr 2 §13 Abs 2-3 Nr 1 BDSG!
Du sagtest - wie Du weisst....wieviel weisst Du wirklich - vielleicht hat Dir Deine Freundin nicht alles gesagt,um Dich nicht mit hineinzuziehen - sonst kaemst Du noch als Mittaeter in Frage - da Du nicht's dagegen unternommen hast - zumindest mit einer einer Anklage wegen Strafvereitelung muesstest Du dann rechnen. Guter Tip: So schnell wie moeglich saemtliche Akten durchforsten,den Fall aufrollen,um zu versuchen,Die einzelnen Aktionen Deiner Freundin nachzuvollziehen! Dann findest Du auch Die Wahrheit heraus!!!
Liebe Gruesse
Merlin

Bei Ebay bezahlt man doch vorher, erst dann wird die Ware verschickt. Deswegen verstehe ich Deine Frage nicht.
tobi2000 am 10. Juli 2008 23:51 das ist richtig...Sie war Verkäuferin und hat ihre schwester namen benutzt diese wusste ihre Schwester... die leute haben bezahlt,soviel ich weiss und da die aber nicht ware wollten. YYYYHaben die sie gesperrt und dann nicht mal kontodaten geschickt um den gleich geld zurück überweisen können.Er durch ebay hat sie die daten bekommen und überwiesen.Dann kam anzeige.Lg
nicht bei allen. Bei den meisten kannst du später bezahlen.
tobi2000 am 11. Juli 2008 00:08 Es geht um meine Freundin sie soll betrogen haben. Nicht anders rum.Lg
Wenn sie weiß, wer es war, sollte sie denjenigen anzeigen. Das ist Misbrauch des Datenschutzes und Rufschädigung, sie kann schadensersatz fordern

was??? Bei eBay bekommt man die Ware doch erst wenn man bezahlt hat.
tobi2000 am 10. Juli 2008 23:49 das ist richtig... die leute haben bezahlt,soviel ich weiss und da die aber nicht ware wollten. YYYYHaben die sie gesperrt und dann nicht mal kontodaten geschickt um den gleich geld zurück überweisen können.Er durch ebay hat sie die daten bekommen und überwiesen.Dann kam anzeige.Lg
DH