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Betrug, wissentliches Verschweigen von Vermögen beim Antrag auf Hartz IV

gefragt von notleidender am 04.06.2009 um 2:18 Uhr

Was sagt ihr dazu: Eine Bekannte hat einen ANteil von 1/16 an einem benauten Grundstück, Ihr Bruder hat ebenfalls den gleichen Anteil. Die gemeinsame Mutter hält den restlichen Anteil. Das Grundstück hat einen Wert von ca. 150.000€. Dieses Vermögen hat sie trotz Kenntniss vorsätzlich nicht beim Antrag auf Hartz IV angegeben, die Krönung sie hat sich trotz Zahlung nach SGB2 weitere Grundstücke gekauft und diese wiederum auch nicht angegeben. Liegt jetzt hier eine Straftat vor? oder nur eine OWi?

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trailor85
beantwortet von trailor85 am 11. Juni 2009 14:00
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Warum hat er es nicht getan? 1/16 ist nicht viel und er kann es sowieso nicht flüssig machen! Und sie ist dumm, dass sie noch mehr Land gekauft hat! Kommt alles raus, da die Ämter vernetzt sind und es genug Neider gibt. Zählt als Sozialbetrug und ist strafbar!


casilein
beantwortet von casilein am 6. Juni 2009 20:04
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Das ist eine Straftat, wenn sie es nicht angibt. Sie ist dazu verpflichtet, Vermögen für ihren Lebensunterhalt zu nutzen, endweder, indem sie in eigenem Eigentum wohnt, die Erträge als Einkommen einbringt oder das Vermögen veräußert.


anonym
beantwortet von zitscherle am 4. Juni 2009 22:16
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Sozialbetrug... ist auch kein Kavaliersdelikt.


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 4. Juni 2009 06:34
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Wie kann man sich von Hartz Geld weitere Grundstücke kaufen?Dieses Geld reicht gerade so...dass man was zu Essen und ein Dach über dem Kopf hat!Sorry aber deine Frage halte ich für eine Troll Frage.


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 4. Juni 2009 02:35
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Und wenn es so sein sollte, willst Du sie etwa beim Amt anschwärzen oder bei der Polizei anzeigen?

Kommentar von pblaw am 5. Juni 2009 13:09

Das sollte man aber bei Sozialschmarotzern tun. Denn die Kosten trägt die Allgemeinheit.


anonym
beantwortet von etmundi am 4. Juni 2009 02:24
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Dürfte ne Straftat sein. Aber wieso weist du davon.


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