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Betrug oder Nicht Betrug?

Frage von Samantha13 Samantha13

Hallo zusammen,

ich möchte hier einen Fall schildern und bitte um Einschätzung der Sachlage, gerne von mehreren Unabhängigen Leuten hier im Forum. Da man natürlich immer irgendwie eine eigene Meinung hat oder eventuell involviert ist, versuche ich es sachlich objektiv zu schildern.

Person A hat seit 2 Jahren ein Gewerbe angemeldet und handelt gewerblich mit Handys. Diese Handys vertreibt er als Haupteinnahmequelle im Internet (Onlineshops / Auktionshäuser). Viele Kunden rufen aber auch vor dem Kauf bei A an und machen einen Termin für eine Abholung vor Ort aus, ohne vorher im Internet zu kaufen oder zu bestellen. A verkauft ca. 1000-1500 Geräte pro Jahr, davon sehr viele Unterschiedliche (Freigeschaltet für Verschiedene Mobilfunkanbieter / Farbunterschiede / Speicherplatzunterschiede) aber immer nur 1 Sorte von Handys (Aufgrund des Markennammens hier keine Nennung).

Kunde B ist einer der ca. 1500 Kunden im letzten Jahr gewesen und hat Handy X gekauft. B ist Ausländer und versteht kaum ein Wort Deutsch. A tut sein Möglichstes um B die verschiedenen komplizierten Merkmale des Handys zu erklären, merkt aber das er scheitet. Trotzdem möchte B das Gerät kaufen und tut dies auch. Wie erwartet hat B Probleme mit dem Handy, welches am eigentlichen mangelnden technischen Verständniss liegt: Er weiß nicht wie das Gerät ordnungsgemäß angeht, er weiß nicht was er tun muss um damit zu telefonieren oder gar um es erstmalig zu aktivieren beim Hersteller. Selbst nach Stunden der versuchten Erklärung scheitert A und wimmelt B dann ab mit Dingen wie "Dann müssen Sie Google benutzen" und "Wenn Sie jetzt immer noch nicht verstehen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller". B fühlt sich betrogen und zeigt A wegen Betruges an und behauptet, dass Gerät sei von Anfang an Defekt gewesen und A hätte Ihn betrogen.

Als Beweiß dient das inzwischen defekte Handy, dessen Defekt sogar der Hersteller bestätigt, wurde jedoch A niemals die Chance auf Behebung eines Sachmangels oder ähnlichem Gegeben.

Kunde C ist auch einer der ca. 1500 Kunden und kauft das gleiche Gerät. C hat Probleme damit, da es einen Sachmangel vom Hersteller hat (Gerät wurde nicht verschweißt ausgeliefert). C bittet A um Hilfe, welches dieser aus zeitlichem und persönlichem Streß vorerst ablehnt und darum bittet sich an den Hersteller zu wenden. Auch C zeigt A wegen Betruges an und behauptet A wüsse von diesem Defekt und hätte deswegen einen Betrug begangen.

A bekommt ein Strafbefehl von 60x40 Tagessätzen = 2400€. A legt Widerspruch ein.


Dies ist die Situation bis dato.

Nach meinem Laienwissen ist es doch so, dass ein Betrug immer vorsätzlich sein muss, oder? Wie schätzt Ihr die Lage ein? Liegt hier ein Betrug vor? Liegt hier ein Vorsatz vor? Wie könnte A beweisen, dass kein Vorsatz vorliegt, wenn die Zeugen B und C es aus dem Himmel behaupten?

Wieso bekommt A einen Strafbefehl, wenn er sagt: Kein Vorsatz und 2 Leute sagen: Vorsatz?

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Antworten (2)

  • 1
    Antwort von fs112 fs112

    kann hier keinen Tatbestand des Betruges erkennen.

    Kommentar von BeRlisoni BeRlisoniBeRlisoni

    Ok, dann lag ich falsch. Entschuldigung!

    Kommentar von Samantha13 Samantha13

    Danke für deine Meinung.

    Nun ist die Frage, warum erlässt man gegen A solch einen Strafbefehl?

    Letzendlich denke ich, ist beides auf Zivilrecht (Sachmangel, Wandlung, Nachbesserung, Anfechtung des Kaufvertrages) zurück zu führen, aber meiner Meinung nach kein vorsätzlicher Betrug.

    Also wie soll A sich daraus winden, wenn er doch niemanden betrogen hat, sondern es schlicht ein Sachmangel / eine Falschlieferung war?

    Kommentar von fs112 fs112fs112

    kein Betrug aufgrund des hier dargestellten Sachverhaltes, aber vielleicht war da ja noch mehr gewesen.

  • 0
    Antwort von BeRlisoni BeRlisoni

    Hab da mal eine Frage zu dem Fall mit dem Kunden C: Verkäufer A hat doch sicher bemerkt dass das Gerät nicht Verschweißt war. Warum verkauft der es dann? So hätte er sich eine Menge Ärger ersparen können. Und zeitlicher Stress ist kein Grund, sich nicht um das Anliegen des Kunden zu kümmern. Das ist genau so, wie wenn ein Kunde in eine Bank kommt, dort 100€ einzahlen möchte und der Mitarbeiter sagt "Ich bin grad im Stress, gehen Sie bitte zu eine anderen Bank" Also Ich bin zwar kein Jurist, aber bei dem Fall mit Kunden C handelt es sich aus meiner Sicht schon um einen Betrug, da der Verkäufer seine Pflicht der gesetzlichen Gewährleistung nicht erfüllte hat. Selbst wenn er keine Zeit gehabt hätte, hätte er dem Kunden einen Umtausch anbieten müssen.

    Kommentar von Samantha13 Samantha13

    Der Hintergrund - auch wenn er hier meiner Meinung nach nichts zur Sache tut - ist der, dass nicht alle Artikelmerkmale, grade eines der wichtigstens: Branding und Simlock, nicht auf der Verpackung zu entnehmen sind.

    Also bleibt dem VK nur das Öffnen und Testen, weil ein Handy mit der Aussage: "Verschweißt aber wir wissen nicht mit welcher Simkarte Sie es benutzen können" kann man auch nicht verkaufen oder?

    Ich verstehe deine Meinung, dass du sagst der VK hätte sich hier Zeit nehmen müssen und akzeptiere Sie, denke aber, dass es im Alltag meist etwas anders aussieht. Trotzalldem stellt sich hier nicht die Frage eines fehlenden Service oder eines Sachmangels oder Umtauschrechtes, sondern die Frage eines vorsätzlichen Betruges.

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