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Betrug oder keiner?

gefragt von jenno82 am 03.09.2008 um 13:54 Uhr

Ich habe mir ein Handy gekauft bzw. ausgesucht und es wurde bezahlt (da es ein Geburtstagsgeschenk war). Jetzt lautete dir Rechnung des Geschäfts statt 99€ nur 0,99€ - Natürlich wurden diese auch bezahlt. Nun habe ich einen Brief erhalten, in dem steht, das es sich um ein Missverständnis der Rechnung handelt. Ist es nun strafbar das Handy zu behalten und nicht den fehlenden Betrag zu entrichten / oder muss das Geschäft nun dafür haften und den Restbetrag selbst bezahlen?

Danke schonmal vorab


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teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 3. September 2008 14:00
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Wenn der Irrtum so offensichtlich war wie hier, dann ist der Differenzbetrag natürlich zu bezahlen. Ich habe mal darüber eine gesetzliche Bestimmung gelesen, leider weiß ich nicht mehr, wo. Wenn du das Handy behältst ohne zu Bezahlen, kriegst du den gleichen Ärger, wie jeder andere, der eine Rechnung nicht begleicht.


anonym
beantwortet von Schlaului am 3. September 2008 13:58
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Du bist doch ein ehrlicher Mensch, dann bezahl's halt!


Tippse
beantwortet von Tippse am 3. September 2008 13:59
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Wenn ich das richtig verstanden habe, wurden 99,-- bar bezahlt, aber nur 0,99 bestätigt? Wenn ihr keine Bestätigung über den Gesamtbetrag habt, werdet ihr das wohl zahlen müssen. Hätte die Person, die bezahlt hat, gleich urigeren müssen! Mach Dich aber vorher kundig, ob dieses Unternehmen schon auffällig geworden ist, mit Abzocken und so.

Kommentar von jenno82 am 3. September 2008 14:02

nein, es hätte 99€ kosten sollen - ich habe allerdings nur 0,99€ bezahlt weil deren Rechnung nicht stimmte. Die haben da einen Zahlendreher rein gemacht. Und jetzt im Nachhinein verlangen sie den Restbetrag. Was passiert nun, wenn man ihn nicht zahlt?

Kommentar von 33a09523666e5176dbbee485dba642b5smallTippse am 3. September 2008 14:11

Dann werden die den Betrag einklagen... weil es wurde sicher ein Vertrag unterschrieben, auf dem der Betrag von 99,-- stand, auf den werden die sich berufen!
Aber schau, das sind ja auch nur Menschen da, Fehler passieren, Du wärst auch froh, wenn Dir so ein Fehler unterlaufen würde, wenn der Andere dann bezahlt... Hm?

Kommentar von jenno82 am 3. September 2008 14:15

es geht mir nicht darum es nciht zu bezahlen - ich finde es in so einem fall nur fraglich wer haften muss. und nein, die rechnung, die ich auch unterschrieben habe, lautet 0,99€ ...


Gartenfee1971
beantwortet von Gartenfee1971 am 3. September 2008 14:00
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Bezahl es. Auch Dir passieren sicherlich versehentlich Fehler und Du bist froh, wenn Dir andere Menschen dann entgegenkommend begegnen.


Senselessways
beantwortet von Senselessways am 3. September 2008 14:00
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Du hast 99 Euro bezahlt, aber es hätte eigentlich nur 0,99 gekostet? Oder andersrum?

Verstehe die Frage nicht ganz!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 3. September 2008 14:03
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Was der Verkäufer tut, ist dem Vertrag wegen Fehlers anzufechten. Das ist sein gutes Recht. Ob du darauf einfach so eingehen musst, darüber kann man sich streiten. Die Rechtssprechung hat in ähnlichen Fällen keine einhellige Enschidungslinie finden können. Da du das Ding legal gekauf und bezahlt hast, wäre es an sich nicht strafrechtlich relevant, ob der Preis richtig oder falsch ist bzw. es muss dich als gutgläubigen Kunden nicht interessieren. Auch kann der Händer nicht irgendwann später den Vertrag einfach so widerrufen. Es sei denn, du hättest das unwillkürliche Schnäppchen als solches bewußt gekauft und wußtest, dass da ein Fehler vorliegt, was du zu deinem Vorteil ausnutzen wolltest.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 3. September 2008 14:04
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Ich sehe schon mal keinen Betrug. Wenn das Angebot auf 0,99 Euro lautete und das Telefon für 0,99 Euro herausgegeben wurde, ist der geschäftliche Teil abgeschloßen. Wenn 99 Euro abgemacht waren und die Rechnung versehendlich auf 0,99 Euro ausgestellt wurde kann die Firma natürlich die 98,01 Euro nach fordern. Wurde Zahlung nach Rechnung vereinbart und stand im Vertrag 99 Euro ist die Nachforderung OK.

Kommentar von jenno82 am 3. September 2008 14:09

Falsch das Handy kostet normal 99€ - dann bekam ich, bzw. der Käufer da ich es ja nicht bezahlt habe, eine Rechnung von nur 0,99€ ausgestellt - und hat auch eben nur diese 0,99€ bezahlt. Und jetzt wo sie ihren Fehler bemerkt haben wollen sie den Restbetrag haben. Ich gehe davon aus, das der Rechnungsbetrag bindend ist und der lautet nunmal nur 0,99€

Kommentar von Mietnormade am 3. September 2008 14:11

Die Rechnung ist nichtig auf Grund von Irrtum. Der abgeschloßene Vertrag entsprechend bindent. Die werden die Restforderung einklagen und zu 100% gewinnen.

Kommentar von jenno82 am 3. September 2008 14:13

Es gibt keinen Vertrag. Die rechnung lautet auf 0,99€ - die habe ich unterschrieben und bezahlt.

Kommentar von Mietnormade am 3. September 2008 14:22

Der Händler hat Dir das Angebot mit 0,99 Euro gemacht und Du hast nicht direkt Bar bezahlt?

Kommentar von jenno82 am 3. September 2008 14:32

doch doch - regulär kostet das handy 99€ meine rechnung lautet 0,99 diese habe ich unterschrieben, für diese 0,99€ der rechnung. und diese 0,99€ wurden auch bezahlt!

Kommentar von Mietnormade am 3. September 2008 14:44

Ein Geschäft besteht aus Angebot 99 Euro Annahme des Angebotes ja ich kaufe für diesen Preis Rechnung und Bezahlung. Und wenn das Angebot 99 Euro war sind auch genau die fällig.


Jubuttaba
beantwortet von Jubuttaba am 3. September 2008 14:07
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Geh doch zur Verbraucherzentrale, die wissen bei sowas Bescheid und du kommst gut aus der Nummer rauss.


anonym
beantwortet von Moltobene am 3. September 2008 14:52
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die 99.-€ wurden doch schon bezahlt laut deinem Fragetext.Warum nochmals zahlen?


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