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Betrug oder keiner?

Frage von jenno82 jenno82

Ich habe mir ein Handy gekauft bzw. ausgesucht und es wurde bezahlt (da es ein Geburtstagsgeschenk war). Jetzt lautete dir Rechnung des Geschäfts statt 99€ nur 0,99€ - Natürlich wurden diese auch bezahlt. Nun habe ich einen Brief erhalten, in dem steht, das es sich um ein Missverständnis der Rechnung handelt. Ist es nun strafbar das Handy zu behalten und nicht den fehlenden Betrag zu entrichten / oder muss das Geschäft nun dafür haften und den Restbetrag selbst bezahlen?

Danke schonmal vorab

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Antworten (10)

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    Antwort von teardrop1109 teardrop1109

    Wenn der Irrtum so offensichtlich war wie hier, dann ist der Differenzbetrag natürlich zu bezahlen. Ich habe mal darüber eine gesetzliche Bestimmung gelesen, leider weiß ich nicht mehr, wo. Wenn du das Handy behältst ohne zu Bezahlen, kriegst du den gleichen Ärger, wie jeder andere, der eine Rechnung nicht begleicht.

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    Antwort von Schlaului Schlaului

    Du bist doch ein ehrlicher Mensch, dann bezahl's halt!

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    Antwort von Gartenfee1971 Gartenfee1971

    Bezahl es. Auch Dir passieren sicherlich versehentlich Fehler und Du bist froh, wenn Dir andere Menschen dann entgegenkommend begegnen.

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    Antwort von Tippse Tippse

    Wenn ich das richtig verstanden habe, wurden 99,-- bar bezahlt, aber nur 0,99 bestätigt? Wenn ihr keine Bestätigung über den Gesamtbetrag habt, werdet ihr das wohl zahlen müssen. Hätte die Person, die bezahlt hat, gleich urigeren müssen! Mach Dich aber vorher kundig, ob dieses Unternehmen schon auffällig geworden ist, mit Abzocken und so.

    Kommentar von jenno82 jenno82

    nein, es hätte 99€ kosten sollen - ich habe allerdings nur 0,99€ bezahlt weil deren Rechnung nicht stimmte. Die haben da einen Zahlendreher rein gemacht. Und jetzt im Nachhinein verlangen sie den Restbetrag. Was passiert nun, wenn man ihn nicht zahlt?

    Kommentar von Tippse TippseTippse

    Dann werden die den Betrag einklagen... weil es wurde sicher ein Vertrag unterschrieben, auf dem der Betrag von 99,-- stand, auf den werden die sich berufen!
    Aber schau, das sind ja auch nur Menschen da, Fehler passieren, Du wärst auch froh, wenn Dir so ein Fehler unterlaufen würde, wenn der Andere dann bezahlt... Hm?

    Kommentar von jenno82 jenno82

    es geht mir nicht darum es nciht zu bezahlen - ich finde es in so einem fall nur fraglich wer haften muss. und nein, die rechnung, die ich auch unterschrieben habe, lautet 0,99€ ...

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    Antwort von Lidka123 Lidka123

    ich denke du musst es bezahlen, ich denke da haben sie siech vertippt und du wusstest ja vorweg das dass 99 € zahlen musst. Ist dan ja kein problem zahlen hättest du es ja müssen! wenn du dir sehr unsicher bist, sprech mit einem anwalt

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    Antwort von Moltobene Moltobene

    die 99.-€ wurden doch schon bezahlt laut deinem Fragetext.Warum nochmals zahlen?

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    Antwort von Jubuttaba Jubuttaba

    Geh doch zur Verbraucherzentrale, die wissen bei sowas Bescheid und du kommst gut aus der Nummer rauss.

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Ich sehe schon mal keinen Betrug. Wenn das Angebot auf 0,99 Euro lautete und das Telefon für 0,99 Euro herausgegeben wurde, ist der geschäftliche Teil abgeschloßen. Wenn 99 Euro abgemacht waren und die Rechnung versehendlich auf 0,99 Euro ausgestellt wurde kann die Firma natürlich die 98,01 Euro nach fordern. Wurde Zahlung nach Rechnung vereinbart und stand im Vertrag 99 Euro ist die Nachforderung OK.

    Kommentar von jenno82 jenno82

    Falsch das Handy kostet normal 99€ - dann bekam ich, bzw. der Käufer da ich es ja nicht bezahlt habe, eine Rechnung von nur 0,99€ ausgestellt - und hat auch eben nur diese 0,99€ bezahlt. Und jetzt wo sie ihren Fehler bemerkt haben wollen sie den Restbetrag haben. Ich gehe davon aus, das der Rechnungsbetrag bindend ist und der lautet nunmal nur 0,99€

    Kommentar von Mietnormade MietnormadeMietnormade

    Die Rechnung ist nichtig auf Grund von Irrtum. Der abgeschloßene Vertrag entsprechend bindent. Die werden die Restforderung einklagen und zu 100% gewinnen.

    Kommentar von jenno82 jenno82

    Es gibt keinen Vertrag. Die rechnung lautet auf 0,99€ - die habe ich unterschrieben und bezahlt.

    Kommentar von Mietnormade MietnormadeMietnormade

    Der Händler hat Dir das Angebot mit 0,99 Euro gemacht und Du hast nicht direkt Bar bezahlt?

    Kommentar von jenno82 jenno82

    doch doch - regulär kostet das handy 99€ meine rechnung lautet 0,99 diese habe ich unterschrieben, für diese 0,99€ der rechnung. und diese 0,99€ wurden auch bezahlt!

    Kommentar von Mietnormade MietnormadeMietnormade

    Ein Geschäft besteht aus Angebot 99 Euro Annahme des Angebotes ja ich kaufe für diesen Preis Rechnung und Bezahlung. Und wenn das Angebot 99 Euro war sind auch genau die fällig.

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    Antwort von Indy72 Indy72

    Was der Verkäufer tut, ist dem Vertrag wegen Fehlers anzufechten. Das ist sein gutes Recht. Ob du darauf einfach so eingehen musst, darüber kann man sich streiten. Die Rechtssprechung hat in ähnlichen Fällen keine einhellige Enschidungslinie finden können. Da du das Ding legal gekauf und bezahlt hast, wäre es an sich nicht strafrechtlich relevant, ob der Preis richtig oder falsch ist bzw. es muss dich als gutgläubigen Kunden nicht interessieren. Auch kann der Händer nicht irgendwann später den Vertrag einfach so widerrufen. Es sei denn, du hättest das unwillkürliche Schnäppchen als solches bewußt gekauft und wußtest, dass da ein Fehler vorliegt, was du zu deinem Vorteil ausnutzen wolltest.

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    Antwort von Senselessways Senselessways

    Du hast 99 Euro bezahlt, aber es hätte eigentlich nur 0,99 gekostet? Oder andersrum?

    Verstehe die Frage nicht ganz!

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