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Betrug oder grober Unfug?

Frage von quietprof quietprof

Guten Morgen. Durch Zufall habe ich heute morgen beim Zappen den Sender 9Live erwischt. Zu dem Zeitpunkt hiess das Thema: Kontakt zum Jenseits. Tatsächlich sass dort ein Kerl, der angeblich für Anrufer den Kontakt mit Toten herstellen wollte um Auskünfte zu geben bzw. Fragen zu beantworten. Nun, dieser Astrosender ist ja bekannt für groben Unfug. Aber das hier: wäre das nicht eigentlich schon der Bestand einer strafbaren Handlung? (Betrug - unter dem Vorwand, Geld zu erschleichen durch arglistische Täuschung), auch, wenn die Anrufer ja selber entscheiden können? Das würde mich wirklich mal interessieren. :-)

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Antworten (17)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von auxmo auxmo

    betrug gem. § 263 stgb setzt 4 Tatbestandsmerkmale voraus: 1. Täuschen über Tatsachen 2. Irrtum (beim Getäuschten) 3. Vermögensverfügung 4. daraus resultierender (Vermögens-) Schaden

    Generell einen Betrugstatbestand bei solchen Geschichten anzunehmen würde zuweit führen. Schlichtweg mangelt es auch letztlich daran, den tatsächlichen Beweis zu erbringen, dass der oder die Wahrsagerin eben nicht die Zukunft oder irgendetwas "Sphärisches" vorhersagen kann.

    Eine Strafbarkeit gem. § 263 scheidet aber schon allein deswegen aus, da der vermeintlich getäuschte ja garkeinem Irrtum unterliegt insofern, dass er tatsächlich an das unbeweisbare Zukünftige glaubt (ob das nun eintritt oder nicht)

    (eine arglistige Täuschung existiert übrigens nicht im Strafrecht sondern ist ein Begriff des Zivilrechts - dabei geht es darum, dass der vermeintliche Hellseher durch bewusste und wahrheitswidrige Angaben sich die EIngehung des "Beratungs-" Vertrages erschleicht, aber auch das wird letztendlich schwer zu beweisen sein und wer weiß ob bei 9live nicht tatsächlich lauter Hellseher sitzen:-)

    Hoffe dir damit ein bisschen geholfen zu haben# LG

    Kommentar von quietprof quietprofquietprof

    Gute und rechtlich einleuchtende Begründung und Erklärung, thx.

    Kommentar von auxmo auxmo

    vielen dank:-) freut mich zu lesen!!

  • 5
    Antwort von kikkerl kikkerl

    die sendung ist sowieso nur betrug. auf youtube gibt es eine reportage die die betrügereien von 9Live aufdeckt.

    Kommentar von auxmo auxmo

    darum geht es aber um die call-in sendungen und nicht um die hellseher geschichten

    Kommentar von kikkerl kikkerlkikkerl

    die hellseherischen geschichten sind auch nur unfug.

    der senderüberlebt auch nur so lange weil sich viel zu viele dumme drauf einlassen

  • 5
    Antwort von ArthurDent82 ArthurDent82

    Mich würde mal interessieren, wer beweisen will, dass er keine Botschaften erhält?

    Ja, es ist Betrug, aber man kann ihn irgendwie nicht nachweisen, oder?

    Außerdem müsste man alle Kirchen dieser Erde abschaffen, wenn arglistige Täuschung immer geahndet werden würde.

    Kommentar von akademikus akademikusakademikus

    lach... gute antwort, DH

  • 3
    Antwort von Frechnasihasi Frechnasihasi

    Der Anrufer erklärt sich ja einverstanden damit getäuscht zu werden...Also rechtlich bestimmt nicht zu belangen

    Kommentar von auxmo auxmo

    das ist falsch

    Kommentar von Frechnasihasi FrechnasihasiFrechnasihasi

    was? die Täuschung? das Einverständnis? oder das belangen?

  • 2
    Antwort von ktipa ktipa

    Kannste verklagen oder gar nicht erst einschalten. Die betrügen dich wahrscheinlich schon, wenn du rüberzappst ...

  • 1
    Antwort von hani99 hani99

    Betrug.

  • 1
    Antwort von mugie77 mugie77

    also das ist einfach unfug

    und betrug obendrein

  • 1
    Antwort von akademikus akademikus

    naja, wer dich drauf einlässt ist meineserachtens selber schuld... das sollen doch irgendwelche gerichte oder anwälte klären. ich schau mir so einen mist nicht an

  • 0
    Antwort von willonoack willonoack

    Betrug liegt nur dann vor, wenn der Schwindler weiss, dass er Unsinn redet bzw. anderen bzw. Gutgläubigen etwas vortäuscht und daher eine bestimmte Leistung vorschwindelt, für die der andere zahlt. Wer Unsinn redet und an die Richtigkeit seiner Behauptungen glaubt, kann trotz seiner Schwindeleien andere nur unvorsätzlich täuschen und nicht betrügen. Das ist z. B. bei allen Gottes-Religionen und deren Kirchen der Fall, wie zum Beispiel beim Papst und der Römisch katholischen Kirche. Der glaubt an Gott, obwohl er ihn nicht nachweisen kann und bekommt für seine Gebete von Gläubigen auch noch Geld. Da tote Menschen nicht mehr reden können und vollständig im Laufe der Zeit verschwinden, gibt es sie nach ihrem Tode so wenig wie Gott. So wenig wie der können sie auch nur über einen bestimmten Menschen reden. Kein Mensch kann sie hören. Einbilden, das zu können und auch zu tun, können sicher etliche Irre bzw. unter Rauschmitteln oder Psychopharmaka stehende Leute mit relativ geringer Intelligenz. Die meisten Menschen wissen das auch, selbst wenn sie anderen vorschwindeln Stimmen Verstorbener zu hören. Daher sind auch die meisten Totenkontakter Betrüger im Sinne des § 263 Strafgesetzbuch, weil sie sich von gutgläubigen Dummen für ihre Schwindeleien Geld geben lassen. Sie kann man auch häufig mit recht einfachen Tricks dahin gehend überführen, dass sie genau wissen, Gutgläubige anzuschwindeln und nicht nur Dank besonderer Blödheit im "guten Glauben" zu handeln.

  • 0
    Antwort von Strugazki Strugazki

    Wo es keinen Kläger gibt,fehlt auch ein Beklagter.Wer sich durch diese Sendungen wissentlich betrügen lässt,um irgendeine Leere im eigenen Leben zu füllen,sollte unsere Gleichgültigkeit erfahren.Wer aber mit wirklichen Glauben an solche Dinge herangeht,verdient zumindest Respekt für eine rein private Angelenheit. Schluß mit lustig ist dann natürlich bei arglistiger Täuschung zum Zweck des Gelderwerbes;somit eine Sache von Straf- oder Zivilrecht.

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    Antwort von fourxxx fourxxx

    http://www.youtube.com/watch?v=z2-kwbIWGM0

    9live halt...da fällt mir noch mehr betrug ein...

  • 0
    Antwort von ziuwari ziuwari

    das ist betrug,anzeige zwecklos, da zu dem betrug immer einer gehört der sich betrügen läßt,der wird das gegenteil,von dem, was ihm gesagt wurde, schlecht beweisen können

  • 0
    Antwort von FreeEagle FreeEagle

    Ich finde immer wieder interessant, wie man ohne gerichtliches Urteil jemanden als "Betrüger" bezeichnen kann. Wisst ihr eigentlich, dass so etwas rechtliche Konsequenzen haben kann?

    Kommentar von quietprof quietprofquietprof

    Sorry, ich habe ja niemanden als Betrüger dargestellt, sondern die Frage war ja, ob das nicht als Strafbestand gewertet werden könnte/müsste (falls Deine Frage/Aussage) an mich gerichtet war :-)

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    Antwort von almmichel almmichel

    Wer hat denn noch Neun Live auf seiner Senderliste. So ein Schwachsinnssender.

    Kommentar von quietprof quietprofquietprof

    Leider ich schäm Aber auch nur, weil ich zu faul bin, auch nur irgendwas zu verschieben, zu löschen oder zu verändern.

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    Antwort von DonRamon DonRamon

    Als Betrug würde ich es nicht bezeichnen, du bekommst ja nichts untergejubelt. Jeder der bereit ist, dafür auch noch Geld auszugeben ist ja selber Schuld. Und nachweisen kannst du es ja nicht. Letztendlich gehören zum Betrug auch immer 2! Einer, der betrügt und einer, der sich betrügen lässt...

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    Antwort von Medienmensch Medienmensch

    Das sich im Sendestudio befindende Medium konnte tatsächlich mit Verstorbenen kommunizieren.
    Hierbei liegt keine strafrechtlich relevante Sache vor.

    Kommentar von quietprof quietprofquietprof

    Sagt wer?

    Kommentar von Frechnasihasi FrechnasihasiFrechnasihasi

    Gibs zu du warst das Medium ;)

    Kommentar von Medienmensch MedienmenschMedienmensch

    Nein, aber ich kenne das Medium.

  • 0
    Antwort von chantallya chantallya

    solche sachen gibt es schon ,also kontakt ins jenseits und so,meine meinung,aber nicht im fernseher dit is pure abzocke

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