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Betrug oder arglistige Täuschung

Frage von Meruder Meruder

Hallo,

war vor kurzem verlobt und hatte mit meiner Ex ein Haus gebaut. Grundbuch steht nur sie drin. Kreditnehmer hierfür waren wir beide. Nun habe ich aus Vertrauen auf Hochzeit und Testamenteintragung meinen Bausparer ausgelöst um den bau fertig zu stellen. In dieser Zeit bekam ich herraus das sie mit jemanden anderen was hatte bzw. noch hat. Da das anscheinend mehrere Personen wussten und mich trotzdem alle im Glauben ließen nahm ich erst den Kredit auf. Nun ist es ja blöderweiße so das sie einen Vorteil hat denn sie sich mehr oder minder erschwindelt hat wobei ich hierbei den kürzeren ziehe. Sieht wenn es dazu kommt vor Gericht blöd aus aber gibt es dazu Urteile bzw. etwas da ich überlesen habe? Stehe ja eh schon als Depp da aber finanziell gesehen gibt es doch da bestimmt Möglichkeiten.

Danke schon mal für Antworten,

Mfg Meruder

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Antworten (13)

  • 5
    Antwort von GerdaG GerdaG

    Du solltest Dir einen Anwalt suchen.

    Kein Haus/Wohnung trotzdem Vermieter?

  • 3
    Antwort von DonBrush DonBrush

    Ich kenne einen ganz ähnlichen Fall, wo das letztendlich gerecht auasgegangen ist. Aber ich würde dir zu einem Anwalt raten!

  • 2
    Antwort von Poena Poena

    Das Ganze hat weder was mit Betrug noch arglistiger Täuschung zu tun. Lediglich mit den Rechsfolgen eines -warum auch immer- gelösten Verlobungsverhältnisses.

    ...ich zitiere mal...

    Tritt ein Verlobter ohne wichtigen Grund vom Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten, dessen Eltern und dritten Personen, die an Stelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, den diese dadurch erleiden, dass sie in Erwartung der Eingehung der Ehe Aufwendungen gemacht oder Verbindlichkeiten eingegangen sind. Beispielhaft kommen hier nutzlose Aufwendungen für die Hochzeitsfeier und Einrichtung des Hausstands in Betracht. Dem anderen Verlobten ist auch der Schaden zu ersetzen, den er erleidet, weil er in Erwartung der Ehe sonstige sein Vermögen oder seine Erwerbsstellung berührende Maßnahmen getroffen hat. Also auf zum Anwalt.

    Poena

  • 2
    Antwort von romeo27 romeo27

    schwierig, gehe besser zum Anwalt. könnte ein Betrug gemäß § 263 STGB sein.

  • 2
    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Schon mal gehört, dass es für deinen Fall Anwälte gibt?

  • 2
    Antwort von doris11 doris11

    da kann dir nur ein Anwalt helfen.....

  • 2
    Antwort von phySiS phySiS

    Arglistige,sehr arglistige Täuschung!

  • 1
    Antwort von roterhahn roterhahn

    menschlich total mies aber rein rechtlich schwer zu regeln

  • 1
    Antwort von manilva manilva

    ich weiß nur das alles was einer vor der ehe hatte auch behalten darf aber bei verlobung?du kommst nicht umhin einen anwalt zu konsultieren,nimm einen fachanwalt,evtl familien etc

  • 1
    Antwort von Moewe603 Moewe603

    Vorsätzlicher Betrug , du musst aber blind gewesen sein . Vielleicht kannst du wenigstens ein paar Zeugen auftreiben .

  • 1
    Antwort von Praline Praline

    Betrug! RA soll das entscheiden! Man kann was draus machen in Richtung aT!

  • 0
    Antwort von Meruder Meruder

    Ein Anwalt wird kontaktiert da führt kein Weg dran vorbei. Liest man bei Wikipedia aber nach was unter Betrug steht kommt das schon hin mit betrug. Könnte auch ne arglistige Täuschung sein.

    War ja bei diesem fremdgehen nicht dabei, doch findet man im Internet einige Dinge raus, ihre beste Freundin hat es mir noch erzählt aber wenn es dazu kommt wird sie vor Gericht bestimt nicht für mich aussagen soweit kann ich mir das schon denken.

    Also Zeugen= Nix außer vereidigen lassen aber bestimmt nicht wegen so einem Vergehen.

    Melde mich wieder nach dem Kontakt mit dem Anwalt,

    Mfg Meruder

  • 0
    Antwort von Luise313 Luise313

    da kann dir nur ein anwalt helfen. wird aber denke ich eher schwierig, eigentlich hat sie nichts unrechtes getan (gesetzlich, nicht moralisch)

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