1

Betrug im Handyladen. Legitimation nicht vollständig. Wer haftet Verkäufer oder Inhaber?

Frage von akkaid akkaid

Hallo zusammen,

ich arbeite seid ein paar Monaten in einem Handyladen (Partneragentur) und habe nun folgendes Problem.

Ein paar Rumänen haben den Shop aufgesucht und wollten Verträge abschließen. Zur Legitimation hatten Sie eine Meldebescheinigung, die Rumänische Plastikkarte als Ausweis und eine EC/Maestro Karte mit gleichem Namen wie auf dem Ausweis.

Wie ich später mitbekommen habe fehlte zur vollständigen Legitimation eine Freizügigkeitserklärung.

Nun will mein Chef vom Anbieter prüfen lassen ob es sich um einen Betrugsfall handelt oder nicht. Sollte dem so sein wird laut Chef die geflossene Provision vom Anbieter zurückbelastet, ein Schadensersatz für die herausgegebenen Handys anfallen und eventuell sogar für den Verlust der Grundebühr über die 24 M. Laufzeit.

Das Ganze will er mir in dem Fall belasten. Wir reden hier von Tausenden die ich als kleiner Verkäufer natürlich nie stemmen könnte.

Nun behält er bis zur letztendlichen Klärung meine letzte Provision ein was mir schon das Genick für diesen Monat bricht und will mich auf dem Laufenden halten für eventuelle weitere Kosten.

Meine Frage. Ist es tatsächlich legitim das der Arbeitgeber solche anfallenden Kosten an den Mitarbeiter der in dem Fall einen Vertrag mit nicht allen vollständigen Legis abgeschlossen hat, belasten kann? Und er diese Unsummen mit seinem kleinen Gehalt tragen muss?

Bin Dankbar für jede hilfreiche Antwort. Bitte allerdings um Antworten die Hand und Fuß haben da ich mich in einer sehr kritischen Lage befinde.

Besten Grß

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Der Arbeitgeber kann von dem Arbeitsnehmer immer dann Regreß fordern, wenn der Arbeitnehmer den Schaden Vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Vorsatz scheidet bei Deiner Schilderung wohl aus. Bei der groben Fahrlässigkeit ist entscheidend, ob Dir Vorgaben gemacht wurden, wen Du als Kunden akzeptieren darfst und wen nicht und wann ggf. mit dem Vorgesetzten Rücksprache zu halten ist. Gab es all diese Vorgaben nicht, hast Du recht gute Karten, daß Du nicht schadenersatzpflichtig bist.

    Es ist eben nicht nur Aufgabe von Vorgesetzten, die Kohle abzukassieren, sondern auch die Verantwortung zu tragen.

  • 1
    Antwort von fs112 fs112

    Wenn du bestehende Vorgaben vorsätzlich oder grob fahrlässig mißachtet hast, kannst du haftbar gemacht werden, in welchem Umfang ist jedoch wieder eine andere Sache, und immer eine Einzelfallentscheidung.

  • 0
    Antwort von hauseltr hauseltr

    Ich meine, dann muss er dir "Vorsätzliches Verschulden bzw. Fahrlässigkeit" nachweisen!

    Wenn er die Order ausgegeben hat, keine Verträge mit Ausländern, dann hast du natürlich schlechte Karten. Aber das wäre im Ernstfall ein Fall für einen Rechtsanwalt.

    Kommentar von akkaid akkaidakkaid

    Erstmal vielen Dank für die Antworten. Also so eine Vereinbahrung gab es nicht. Es gibt nur verschiedene Richtlinien welche Nationalität was haben muss. Und ich habe gedacht das Ausl. Ausweisdokument, Deutsche Maestrokarte und Meldebescheinigung reichen würden. Das war alles.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.