....habe mich gar nicht wieder eingekriegt heute als ich das erfahren habe...Als ich die Bankgeschäfte für meine Oma (74) tätigte,ist mir aufgefallen das sie eine Abbuchung hat von Creditplus über 51,44€. Als ich sie dann anrief und fragte,erzählte sie mir das 2 Staubsauger Vertreter in ihrer Wohnung waren die ihr eigentlich ein Geschenk überreichen wollten für ihre Teilnahme an einer Allergie Umfrage. Daraufhin haben die Vertreter sie 4 Stunden lang in die Mangel genommen,sie sollte den Kirby Ultimate kaufen für ganze 2000 € und dann seh ich gerade noch das es sich auch noch um ein Vorführgerät handelt. Das ganze geht über 4 Jahre der Kredit und muss am Ende knapp 2500 € für nen Staubsauger zahlen den sie bis jetzt noch gar nicht ein einziges mal genommen hat.Aus Scham hat sie nix unserer Familie gesagt,weil ich immer und immer wieder gesagt habe sie soll keinen rein lassen und sich nichts am tel andrehen lassen das das ganz wichtig ist...Sie sagte die 2 Männer haben so auf sie eingesprochen obwohl sie sagte sie hat kein Geld (900 € Rente) und kann sich sowa snicht leisten.Ich war so wütend als ich das hörte und könnt jetzt noch heulen weil ihr Wunsch eig.war mit mir in Urlaub zu fliegen weil sie noch nie geflogen ist.Ich sagte für das Geld hättest 2x in Urlaub gekonnt.Das ganze ist aber am 14.10.2009 abgeschlossen wurden.Krieg ich sie da irgendwie wieder raus? Helft mir...
Antworten (13)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Nemisis2010Nemisis2010
Deine Oma soll dir die Verträge von Kirby Ultimate bzw. auch von Creditplus (meiner Meinung hat sie dort einen Ratenvertrag unterschrieben). Dann gehst du am besten mit den ganzen Unterlagen zur Verbraucherzentrale oder zu einem Anwalt.
So wie du das schilderst ist deine Oma überrumpelt, wenn nicht zur Vertragsunterschrift genötigt worden. Auch die meiner Meinung nach vorgeschobene Begründung, daß die Vertreter deiner Oma ein Geschenk aufgrund einer Umfrage überreichen wollte, (hat es diese überhaupt gegeben?) läßt darauf schließen
Rede deiner Oma aber auch ins Gewissen, denn hätte sie euch gleich danach eingeweiht, dann hätte man innerhalb von den 14 Tagen nach Erhalt der Vertragsunterlagen einen Widerruf machen können, da es sich ja um ein Haustürgeschäft gehandelt hat.
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2Antwort von
Arwen45Arwen45
Das wird schwer sein, sind alle Einspruchsfristen im Sande verlaufen ... da kannst Du nicht mal von Betrug reden, weil die Oma alles freiwillig gemacht hat und ja wohl noch voll geschäftsfähig ist.
Schreib der Firma einen geharnischten aber nicht beleidigenden Brief und dass die Oma manchmal nicht so gut drauf ist und sie das Gerät zurücknehmen sollen und Du Dich ansonsten an die Presse wendest. Manchmal hilft so ein Einschreiben dann schon. Viel Glück, eine Sauerei ist das schon, was die mit den alten Leuten machen. Ansonsten Verbraucherzentrale eine Anzeige machen, manchmal helfen die ganz gut weiter.
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1Antwort von
Gentleman09Gentleman09
Die Rechtslage ist auf der Seite Deiner Oma!
Geh zur Bank und lasse alle Lastschriften zurück buchen. Illegale Lastschriften auch dieser Art können auch noch nach 3 Jahren zurückgeholt werden.
Der angebliche Vertrag ist von Anfang nichtig, also unwirksam. Es können mehrere Gründe vorliegen, auf deren Grundlage der Vertrag anfechtbar ist. Da hier auch Betrug vorliegt, kann zusätzlich Schadensersatz verlangt werden. Die Höhe ist variable. Es ist ein Versuch wert, als Schadensersatz den Betrag anzusetzen, der bereits abgebucht ist.
Zusätzlich solltest Du Dich an Akte von Sat1 wenden.
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1Antwort von
tradaixtradaix
Nur mittels Rechtsanwalt und Klage (§ 240 StGB - Nötigung), wobei die Beweislast bei Deiner Oma liegt - leider.
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1Antwort von
andreas124andreas124
Man könnte den Vertrag wegen Betrugs oder Arglistische Täuschung anfechten, am besten mit einen Anwalt zusammen. Als erstes die Einzugsermächtigung widerrufen und soweit wie möglich von der Bank zurück buchen lassen.
Kommentar von
andreas124andreas124 Der Vertrag kann auch von sich aus unwirksam sein, wenn diese Klauseln enthält die zum Nachteil des Käufers gehen, so kann man ohne viel Aufwand vom Vertrag zurücktreten, z.B. wenn die Widerrufsbelehrung fehlt. Am besten den Vertrag von einen Anwalt prüfen lassen.
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1Antwort von
conregconreg
Ohje,finde es echt eine sauerei alte Leute so abzuzocken. Bitte holt euch Rat bei einem Anwalt,oder wenn die Oma nicht viel Geld hat wie du sagst,würde ich einfach mal bei der Caritas anrufen,und Fragen ob sie Unterstützung für nen Anwalt bekommt. Sie muss irgendwie aus dem Vertrag da raus kommen. Fürchte aber ohne einen Anwalt wird das nicht gehen.LG
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1Antwort von
Anni70Anni70
Hier kann nur noch eine Rechtsberatung oder ein Anwalt helfen. Evtl. kannst Du es auch mal bei RTL probieren. Die suchen immer wieder solche Fälle. Und haben auch schon bei fast aussichtslosen Fällen geholfen. Viel Glück.
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1Antwort von
mineiromineiro
Vielleicht kann dir die Verbraucherzentrale weiterhelfen! Das ist echt eine Schweinerei, gemeinste, hinterhältige Abzocke!
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1Antwort von
kalterkaffeekalterkaffee
Betrug ist das nicht, die jute Oma wurde ja nicht getäuscht. Aber ich würde sagen, dass das Rechtsgeschäft trotzdem nichtig ist. Wenn nicht sogar dass eine Nötigung vorliegt. Geh auf jeden Fall Mal zum Rechtsanwalt deines Vertrauens.
Kommentar von
kaesbrotkaesbrot Ohne Rechtsschutz würde ich das nicht machen. Am Ende kann nicht mal mehr die Enkelin in den Urlaub fliegen...
Man kann überhaupt nicht nachweisen, dass sie unter Druck die Verträge unterschrieben hat.
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fraufringsfraufrings
Besorg dir einen Anwalt. Vortäuschung falscher Tatsachen ist Betrug. Wegen eines Geschenkes.... Dass das heutzutag noch passieren darf!
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0Antwort von
BobsieBobsie
Das kann gehen. Jetzt müsste ein Fachmann an diesem Staubsauger einen Defekt einbauen, dass das Ding einfach nicht mehr funktioniert. Dazu erst mal Anzeige bei der Polizei erstatten, wegen Betruges und auf das Alter der Oma hinweisen. Und die Rücknahme des Gerätes vom Verkäufer verlangen. Weiterhin die Abbuchungen zurückholen. Das geht bis zu 6 Wochen zurück, das erste Geld ist also futsch. Natürlich wird die Firma mit einem Inkassobüro kommen, aber durch diese Typen darf man sich keine Angst eijagen lassen. Das ist zwar nicht ganz korrekt, aber diese Typen betrügen ja auch.
Es gibt aber noch viele Möglichkeiten den Vertrag anzugreifen, z.B inhaltliche Formfehler, die in solchen Verträgen eigentlich immer vorhanden sind.