Person A hat Person B (privat nicht gewerblich) einen Geldbetrag X gegeben, Person B begeht Betrug. Person A möchte den Geldbetrag X wieder zurückhaben. Person B weigert sich. Person A gibt ihm eine Zeitfrist Z in dem Persn B das geld zurückbezahlen muss bevor Person A Anzeige erstattet.
Jetzt meine Frage: 1)Ist dieser gesamte Vorgang im Privaten (nicht gewerblichen) Bereich rechtswirksam? 2)Muss Person B den Geldbetrag X zurückzahlen obwohl Person B minderrjährig ist. 3)Wie lange muss die Zeitfrist Z mindestens dauern wenn die "mahnung" per E-mIAl kommt und das Geld überwiesen werden soll. 4)Würde eine Anzeige wegen zu geringer Summe eingestellt wenn sich der Geldbetrag X nicht über 15€ erstrecken würde?
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