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Betrug beim Gebrauchtwagenkauf - Geld zurück???

Frage von Balduin Balduin

Hallo Community,

ich habe einen Gebrauchtwagen gekauft und nun hat meine Werkstatt einen Totalschaden festgestellt. Das Blech der Karosserie ist gerissen und die Reparatur sehr kostenintensiv. Wahrscheinlich ein schlecht gerichteter Unfallschaden.

Im Kaufvertrag vom Händler steht aber drin, Verkauft ohne jegliche Gewährleistung. Laut Gesetz ist der also ungültig, weil 1 Jahr Gewährleistung ja gesetzlich Vorgeschrieben ist.

Ich fühle mich betrogen, weil der TÜV (welchen natürlich der Händler hat machen lassen) diesen Schaden an der Karosse nicht im Prüfbericht angegeben hat. Und somit ist der TÜV schwarz gemacht.

Kann ich mein Geld zurückverlangen, weil der Vertrag laut Gesetz ja ungültig ist.

Es geht hier um einen Betrag über 3500 Euro und nicht um ein Wagen für 150 Euro mit 3 Monaten TÜV.

Wie soll ich da nun vorgehen, um mein Geld zurück zu bekommen???

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Antworten (8)

  • 0
    Antwort von Eddy21 Eddy21

    Was sagt der Händler dazu ? Wäre ja der erste Anlaufpunkt ! Sag Ihm das der Vorschaden festgestellt wurde und dass Du , falls er nicht einlenkt, Geld zurück alle Möglichkeiten in Anspruch nehmen wirst !

    Kommentar von Balduin Balduin

    Nabend liebes Forum, also ich werde morgen zu dem Händler fahren, und schauen was machbar ist.

    Aber große Hoffnung habe ich nicht ohne Anwalt, Gutachten und intensiven Kosten, mein Geld zurückzubekommen. Geschweige denn das er sich um die Reparatur kümmert. Habe ich eine Chance, das Geld zurückzufordern, weil der Kaufvertrag ja ungültig ist.

    Dort steht ja drin, das der Wagen ohne Gewährleistung verkauft wird.

    Werde morgen berichten wie es gelaufen ist. Wenn ich es von der Zeit her schaffe online zu gehen.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    Warum sollte der Vertrag ungültig sein?; er hat verkauft und Du hast gekauft; der Vertrag gilt also; auf die Gewährleistung hast Du natürlich Anspruch, das macht den Vertrag aber nicht ungültig; etwas anderes ist es, ob Du von dem Vertrag zurücktreten kannst z.B. wegen arglistiger Täuschung; hier kommt wohl weniger eine Gewährleistung in Betracht, sondern ein Rücktritt vom Vertrag; trittst Du ordnungsgemäß von Vertrag zurück, muss er auch die erhaltenen Leistungen zurückgeben;

    Kommentar von Balduin Balduin

    Guten Morgen allerseits,

    ich war gestern beim Händler und habe die Sache mit ihm geregelt. Erst wollte er sich weigern und das Geld nicht rausrücken. Als ich aber mit Anwalt drohte und Ihm sagte, das ein Gutachten erstellt wurde der beweist das es ein Unfaller ist, gab er zähneknirschend das Geld raus.

    Somit ist alles gut gelaufen und darüber bin ich richtig froh.

    Euch allen einen guten Rutsch ins neue Jahr :-)

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    Antwort von Tomgiraffe Tomgiraffe

    Nimm als 1. Kontakt zum Verkäufer auf, was er dazu sagt. Werdet Ihr nicht einig kannst Du nur gegen Ihn klagen...was aber sehr lange dauern wird, viel kostet, es muß z.b. ein Gutachten angefertigt werden was Du vorstrecken mußt, und viele Nerven kosten wird...also am besten man einigt sich so irgendwie. Aber hört sich nach klarem Betrug an- Gewährleistung...hört sich gut an....aber Recht haben und bekommen.....

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    Antwort von Questor Questor

    Das mindeste ist Betrug, mir fallen noch andere Sachen ein, aber die lasse ich jetzt mal weg. Rechtsanwalt -> Anzeige, das auf alle Fälle.

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    Antwort von andreas48 andreas48

    das ist ein Fall von arglistiger Täuschung und bevor du dich hier alleine herumärgerst, schalte einen Anwalt ein..am besten wäre es, wenn du Verkehrs-RS hast

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    Antwort von linguini linguini

    anwalt.

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    Antwort von Cehler87 Cehler87

    Besitzt du einen Rechtsschutz? Fall übergeben. Wenn nicht, bevor du einen teuren Anwalt einschaltest ihn privat kontaktieren und ihm mit rechtlichen Schritten drohen. Lg

    Kommentar von Balduin Balduin

    Rechtschutz ist leider nicht Vorhanden...Und ich denke er wird sich weigern, das Geld zurückzugeben.

    Werde da morgen hinfahren und Notfalls die Polizei holen.Außerdem ahbe ich einen Zeugen, der beim Verkauf dabei war.

    Kommentar von Cehler87 Cehler87Cehler87

    Keine Sorge, der Vertrag als Beweismittel ist vollkommen ausreichend. Lg und viel Erfolg morgen!

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    Antwort von mfcb0805 mfcb0805

    Lass Dich vom RA beraten.

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    Antwort von Praline Praline

    Geh zur Kripo!

    Kommentar von svanny svannysvanny

    Kriminalpolizei wegen einem kaputten Gebrauchtwagen? :)

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    was soll er bei der Kripo..der geht das nichts an

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