ich habe vor 2 monaten für meinen sohn einen peugout106 bj 99 für 1600 euro bei einem autohändler gekauft,als das auto jetzt winterreifen bekommen sollte hat sich herrausgestehlt das auf dem wagen räder montiert sind die nicht den angaben im kfz schein übereinstimmen.Auserdem ist der wagen bj95 was kann ich machen vieleicht zurück geben.
betrug beim baujahr von kfz
Antworten (6)
-
4Antwort von
DonRamonDonRamon
Wenn du das Auto gekauft hast, wirst du ja wohl mal die Papiere angeschaut haben. Da steht das Baujahr drin! Was im Vertrag drinsteht ist in diesem Fall uninteressant, das geht vor jedem Gericht als Schreibfehler durch.... Und ob die Räder eingetragen sind oder nicht, ist nicht zwingend wichtig. Hauptsache, sie sind zugelassen. Im Schein stehen mittlerweile nur die kleinste zugel. Größe drin.
-
2Antwort von
RedFredRedFred
Ja, du solltest ihn zurückgeben können, wenn das Baujahr im Kaufvertrag nicht mit dem tatsächlichen Baujahr übereinstimmt. Bei einem "Handschlagsgeschäften" - also ohne schriftlichen Vertrag, dürfte es allerdings ein Problem sein, dem Verkäufer nachzuweisen, dass er ein falsches Baujahr angegeben hat. Falls ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, einfach einen Anwalt einschalten. Die Erstberatung ist in der Regel kostenlos, sodass ihr euch zunächst einfach mal einen fachmännischen Rat zu der Sache einholen könnt.
Dass Räder nicht mit den Angaben in der Zulassungbescheinigung übereinstimmen kann durchaus sein, ohne dass dies "verboten" ist. Bei manchen Rad-/Reifenkombinationen gibt es eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis), bei der ein "Sachverständiger" (TÜV, DEKRA usw.) nur nach dem Einbau kontrollieren muss, dass alles in Ordnung ist. Z. B., dass die Reifen nirgendwo anstoßen usw. Allerdings gibt es dazu eine Bescheinigung, die man dir bei der Kaufabwicklung hätte aushändigen müssen.
-
1Antwort von
ich0811ich0811
in den autopapieren steht nicht das baujahr,sondern die ERSTZULASSUNG,das ist ein unterschied!!! wenn man sich also ein gebruachtes auto kauft,wo z.b in den papieren steh erstzulassung´01,heißt das aber nicht,dass das auto ´01 gebaut worden ist!
-
-
1Antwort von
chris250465chris250465
Im KFZ-Brief muss das Bj drinstehen und das ist gueltig! Wenn tatsaechlich 95 drinsteht, dann geh zum Autohaendler hin und sage ihm, dass du das so nicht hinnimmst!
-
1Antwort von
FrostyFrosty
Woher wisst ihr jetzt auf einmal, dass das Auto Baujahr 95 ist? Die Erstzulassung steht doch in den Papieren, die ihr beim Kauf erhalten habt. Wenn das wirklich stimmt, ist es natürlich ein gravierender Mangel und man muss das sicher nicht hinnehmen. Ich würde mich da evtl. mal rechtlich einlesen oder im Zweifelsfall zum Anwalt gehen, falls keine Einigung möglich ist.
Und woher schließt ihr, dass die Reifen nicht zum Auto passen? Im der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 2 steht nur ein Reifentyp - das ist aber nicht der einzige, der zugleassen ist... (evtl. stehen alle möglichen Größen auf der Webseite des Auto-Herstellers).
-
1Antwort von
emaxba123emaxba123
Sofort zurückgeben - vielleicht noch Betrugsanzeige in Aussicht stellen.
Kann man anhand der Fahrgestellnummer herausfinden.