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Betrug beim Autokauf

Frage von jucka2 jucka2

hallo,

ich habe mir letzte woche privat ein auto gekauft.nun war ch in einer werkstatt weil am vorderreifen etwas quietschte...in der werkstatt viel auf,dass laut scheckhet das auto im mai 2005 ca. 43 000 km runter hatte und im mai 2007 nur noch 41000 km!dieses ist sogar durch die alten tüv belege von 2005 und 2007 bewiesen...wie muss ich jetzt vorgehen?laut meiner werkstatt sind die bremsen hinten und vorne so runter,das er ende august kein tüv bekommen hätte und ich kann in einer woche die bremsen nicht unter die mindestanforderung fahren... laut kauvertrag ist der wagen unfallfrei doch man erkennt eindeutig das ich hinten auf der beifahrerseite eine andere tür habe und an der b-säule die werksaufkleber wurden irgendwo abgenommen und da rauf geklebt...ausserdem sind die schrauben der motorhaube und des kotflügel abgenutzt,sieht also so aus als wenn das auch neu gemacht wurde... wie muss ich mich jetzt verhalten? das auto war bei tüv und asu abgemeldet,auf dem asu schein steht aber das er angemeldet war und mir eine plakette zugeteilt wurde!dieses stimmt auch nicht..

vielen dank ür eure hilfe

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Antworten (25)

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    Antwort von polobeagle polobeagle

    Wenn du einen kaufvertrag hast bist du auf der sicheren seite. sofort schriftlich vom vertrag zurück treten und anwalt einschalten

    Kommentar von rumpi rumpirumpi

    Auf keinen Fall ohne Anwalt.DH!

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    erst anzeige, wegen verdunklungsgefahr.

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    Antwort von Beetle75 Beetle75

    Anzeige erstatten bei der Polizei wegen Betrugs

    Kommentar von KBB0815 KBB0815KBB0815

    auf jeden Fall, und Anwalt einschalten!!!!! DAs sind Betrüger,da sieht nach Planung aus und ist sicher keine Einzelfall

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    Antwort von r34dy r34dy

    Anzeige und geld zurück! Ruf den verkäufer an und sag ihm du willst dein geld zurück!

    Kommentar von jensenopulus jensenopulusjensenopulus

    [Ironie an] Ja sicher! Und am besten gleich noch sagen, dass es richtig Ärger geben wird, damit die Typen sich auch ausm Staub machen können! [Ironie aus] Zur Polizei und zum Anwalt und dann läuft das!

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    Antwort von coroner coroner

    wenn dieser zeitraum, in dem die vermeintliche tachomanipulation durchgeführt wurde im zeitraum des besitzes des letzten eigentümers liegt, würde ich ihm das sagen (vorher schriftliches aus der werkstatt geben lassen) und mit anzeige drohen, wenn er die karre nicht zurücknimmt. Einzig Problematisch ist, dass er es danach beim nächsten wieder so versuchen wird. Vielleicht ist eine direkte Anzeige besser. Ein Anwalt berät dich aber an dieser Stelle besser als wir Halbwissenden hier

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    Antwort von lillibetty lillibetty

    schalt einen Anwahlt ein

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    Antwort von wiebi81 wiebi81

    ja auf jeden fall vom kaufvertrag zurücktreten und bei der polizei anzeigen.. aber wichtig belege nicht mehr aus der hand geben..!!!

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    Antwort von augustkoenigin augustkoenigin

    Vom Verkäufer das Geld und die Werkstattkosten zurück verlangen. Wenn er nicht einwilligt Anzeige erstatten.

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    Antwort von uwe8888 uwe8888

    Wandlung oder Minderung , ich hoffe mal, du hast nen Kaufvertrag ????

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    Antwort von chmoti88 chmoti88

    was hat dir den die Werkstatt geraten? suche dir einen Anwalt und frage dort mal nach aber Tipp bei Gerbautwägen macht man eine Probefahrt fährt zu seiner Werkstatt und lässt mal schauen oder vereinbart bei der DEKRA einen Termin die machen das auch kostengünstig und du hast ein ehrliches Urteil gerade wenn man kaum Ahnung hat

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    Antwort von gibtsdochnich gibtsdochnich

    kommt drauf an was der verkäufer gesagt hat zum wagen, und was im kaufvertrag steht, aber sieht so aus als ob du übers ohr gehauen wurdest, sprich am km stand wurde vielleicht gefummelt

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    Antwort von Nellina Nellina

    Sofort eine Anzeige bei der Polizei machen und Dir einen Anwalt nehmen (hoffentlich hast Du eine Rechtsschutzversicherung).

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    Antwort von r34dy r34dy

    Anzeige und geld zurück! Ruf den verkäufer an und sag ihm du willst dein geld zurück!

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    Antwort von mosmos mosmos

    Also, ganz wichtig, ich muss es noch ein 1001mal wiederholen: Nimm dir einen Anwalt.

     

    Es ist im übrigen völlig Wurst, was hier von einem Kaufvertrag geschrieben wird. Auch mündlich exisiterit ein Vertrag und hat Gültigkeit und man kann auch schriftlich von einem mündlich geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten.

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    Antwort von jensenopulus jensenopulus

    Wenn der Verkäufer dir gesagt, dass der Wagen unfallfrei ist und der Tachstand so wie er da steht richtig ist, hat er ein Problem: §434 BGB, §437 BGB und vor allem §444 BGB sind da unter anderem vielleicht interessant!

    Befrag einfach mal einen Anwalt, denn der kann das mit den vorliegenden Papieren prüfen und dementsprechend konkret sagen, was es für Möglichkeiten gibt! Aber wenn alles so ist wie beschrieben und der Verkäufer dir nicht gesagt hat, dass es ein Unfallwagen ist bzw. auf entsprechende Nachfrage verneint hat, hast du gute Karten!

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    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    zur verbraucherzentrale, betrugsanzeige bei der polizei, anwalt einschalten, verkäufer zivil auf rückabwicklung des kaufvertrages verklagen, schadenersatz fordern

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    Antwort von Helga54 Helga54

    Beweise sichern Mängelgutachten von der Werkstadt bestätigen lassen und sofort zum Verkäufer ist er nicht bereit den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Anzeige erstatten. Betrug und Urkundenfälschung (Tacho) sind immer ein Grund. Schnell sein villeicht gibt es Fristen.

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    Antwort von stef1601 stef1601

    Zum Händler gehen und Kaufvertrag stornieren. Lässt er sich nicht drauf ein belibt dir nix anderes übrig als dir einen Anwalt zu nehmen.

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    Antwort von helrich helrich

    Damit wurden falsche Tatsachen vom Käufer dargestellt. Ob arglistig oder nicht, sei jetzt mal dahin gestellt.

    1. diese festgestellten Fakten von der Werkstatt schriftlich geben lassen

    2. mit dem Nachweis zurück zum Verkäufer und den Kauf rückgängig machen

    3. wenn Verkäufer sich weigert, eine Anzeige wegen Betruges - denn das ist es ja. Hier geht es nicht nur um ein paar mehr Kilometer, die das Fahrzeug runter hat, sondern auch um die Sicherheit - und da hört der Spaß auf!!!

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    Antwort von istie istie

    Nimm den Kaufvertrag und alles was Du noch sonst hast und geh auf jeden Fall zum Anwalt.

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    Antwort von jucka2 jucka2

    ja das nächste auto werde ich auch geich einer werkstatt vorstellen...ich habe ja beweise das am tacho gedreht wurde...der vorbesitzer hatte den wagen seit 2006...

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    Antwort von RuleBritannia RuleBritannia

    Lass umgehend ein Gutachten machen (z.B. DEKRA, DAT, ADAC). Stellt sich dabei heraus, dass es ein Unfallwagen ist und evtl. noch mehr "getrickst" wurde, kannst Du vom Händler die Rücknahme des Wagens verlangen. Zur Vermeidung einer Strafanzeige sollte der Händler natürlich auch die Kosten des Gutachtens übernehmen... Falls er sich wider Erwarten stur stellt, Strafantrag stellen!

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    Antwort von newcomer newcomer

    Zum Händler gehen und ihn mit Anzeige drohen, wenn er vom Vertrag nicht zurücktritt und dir alle Kosten mit Kaufpreis erstattet

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    Antwort von Leopold1990 Leopold1990

    das ist arglistige Täuschung ;) Polizei :D

    Kommentar von augustkoenigin augustkoeniginaugustkoenigin

    Nicht Täuschung, Betrug!

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    Antwort von linguini linguini

    wie lange war das fahrzeug im besitz des vorbesitzers (verkäufers)?

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    Antwort von Morti Morti

    Wenn im Vertrag ein Formulierung steht im Sinne von "gekauft wie gesehen" hast du schlechte Karten

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