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Betrug bei privat Insolvenz

gefragt von doka12doka12 am 21.12.2008 um 17:57 Uhr

Was kann man als Gläubiger dagegen tun dass ein Schludner bewußt in die privat Insolvenz geht und vorher sein Vermögen zur Seite schafft?


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monja1995
beantwortet von monja1995 am 21. Dezember 2008 17:59
5x
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Es dem Schuldner nachweisen, dem zuständigen Amtsgericht melden und abwarten


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 21. Dezember 2008 17:58
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Wenn man Beweise für das Beiseiteschaffen hat, dann kann man Gerichtlich vorgehen.

Aber an solche Beweise zu kommen ist fast aussichtslos.


Luzi4
beantwortet von Luzi4 am 21. Dezember 2008 17:59
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Als erstes musst Du das mal beweisen können. Und wenn Du das geschafft hast: Klage wegen Einlassunsbetrug bzw. Insolvenzbetrug.


Ally32
beantwortet von Ally32 am 21. Dezember 2008 17:58
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Anzeige erstatten


svanny
beantwortet von svanny am 21. Dezember 2008 17:58
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Wenn es so ist, solltest du rechtlich dagegen vorgehen. "Zur Seite schaffen" heißt ja, dass er irgendwo noch Vermögen hat.



anonym
beantwortet von Tigerjessy am 21. Dezember 2008 18:11
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Man kann aber etwas gegen Verleumndnungen machen wenn es sich als Unwahrheit und Unterstellung rausstellen sollte.


anonym
beantwortet von V8BBGER am 17. Februar 2009 00:27
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Hallo,

also so einfach ist es für den Schuldner nicht. Wie und was hat er zur Seite geschafft? Hat er alles seiner Ehefrau überschrieben? Das funzt nicht so einfach. Wenn zu Beginn der Ehe Gütertrnnung vereinbart wird, dann gilt diese sofort. Wird aber erst nach geschlossener Ehe die Gütertrennung vereinbart, dann dauert es 2 Jahre bevor das soweit rechtskräftig wird. D.h., wenn Dein Schuldner sein Haus, Auto, Yacht erst jetzt auf seine Ehefrau überschreibt, dann hast Du trotzdem Zugriff.

Aber wie gesagt, ein paar mehr Infos wären schon hilfreich für eine passende Antwort.

Bei Fragen..........einfach fragen.............


anonym
beantwortet von V8BBGER am 17. Februar 2009 00:30
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Hallo, eins hab ich vergessen. Im Inso-Antrag ist alles wahrheitsgemäß zu beantworten, insbesondere die Vermögensverhältnisse. Wenn man schwindelt, also wissentlich die Unwahrheit sagt, dann wird das wie Meineid geahndet. 3 Jahre und/oder Geldstrafe usw.

Also erkläre Dein Prob etwas genauer bitte.

Bei Fragen...........einfach fragen...........


Qetan
beantwortet von Qetan am 21. Dezember 2008 17:58
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Nichts, es seidenn, Du kannst es beweisen.


tobi2000
beantwortet von tobi2000 am 21. Dezember 2008 17:59
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geh zum gricht und sprich das an,was du tuen kannst...schliesslich müssen steuer zahler dies bezahlen,so ne insolvenz


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 21. Dezember 2008 18:42
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Würde mal sagen, wenn er einigermassen clever ist , die Faust in der Tasche


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