doka12 am 21.12.2008 um 17:57 Uhr
Was kann man als Gläubiger dagegen tun dass ein Schludner bewußt in die privat Insolvenz geht und vorher sein Vermögen zur Seite schafft?
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Es dem Schuldner nachweisen, dem zuständigen Amtsgericht melden und abwarten

Wenn man Beweise für das Beiseiteschaffen hat, dann kann man Gerichtlich vorgehen.
Aber an solche Beweise zu kommen ist fast aussichtslos.

Als erstes musst Du das mal beweisen können. Und wenn Du das geschafft hast: Klage wegen Einlassunsbetrug bzw. Insolvenzbetrug.

Wenn es so ist, solltest du rechtlich dagegen vorgehen. "Zur Seite schaffen" heißt ja, dass er irgendwo noch Vermögen hat.
Man kann aber etwas gegen Verleumndnungen machen wenn es sich als Unwahrheit und Unterstellung rausstellen sollte.
Hallo,
also so einfach ist es für den Schuldner nicht. Wie und was hat er zur Seite geschafft? Hat er alles seiner Ehefrau überschrieben? Das funzt nicht so einfach. Wenn zu Beginn der Ehe Gütertrnnung vereinbart wird, dann gilt diese sofort. Wird aber erst nach geschlossener Ehe die Gütertrennung vereinbart, dann dauert es 2 Jahre bevor das soweit rechtskräftig wird. D.h., wenn Dein Schuldner sein Haus, Auto, Yacht erst jetzt auf seine Ehefrau überschreibt, dann hast Du trotzdem Zugriff.
Aber wie gesagt, ein paar mehr Infos wären schon hilfreich für eine passende Antwort.
Bei Fragen..........einfach fragen.............
Hallo, eins hab ich vergessen. Im Inso-Antrag ist alles wahrheitsgemäß zu beantworten, insbesondere die Vermögensverhältnisse. Wenn man schwindelt, also wissentlich die Unwahrheit sagt, dann wird das wie Meineid geahndet. 3 Jahre und/oder Geldstrafe usw.
Also erkläre Dein Prob etwas genauer bitte.
Bei Fragen...........einfach fragen...........

geh zum gricht und sprich das an,was du tuen kannst...schliesslich müssen steuer zahler dies bezahlen,so ne insolvenz

Würde mal sagen, wenn er einigermassen clever ist , die Faust in der Tasche