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Betrug bei eBay. Was kann ich tun?

gefragt von petier am 15.01.2009 um 14:25 Uhr

hi, also ich habe folgendes Anliegen:

Ich habe vergangenen August bei eBay eine Ware im Wert von ~340€ ersteigert. Nachdem die Ware nach einigen Wochen nicht angekommen ist, habe ich den Fall eBay gemeldet. Nachdem das eBay-Sicherheitsteam allerdings (wie zu erwarten) nichts unternahm bin ich im November zur Polizei gegangen und habe eine Anzeige aufgegeben.

So weit so gut, aber vor einigen Tagen erhielt ich Post von der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt wurde, weil negen der angezeigten Tat zu erwartenden Strafe neben einer anderen bereits verhängten oder zu erwarteten Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. (Auszug §154 Strafprozessordnung).

Im Klartext heißt das also nun, dass ich bei eBay übers Ohr gehauen wurde und ich auf den Kosten sitzen bleibe... Gibt es denn keine Möglichkeit wieder an das verlorene Geld zu kommen, wenn nicht einmal die Polizei bzw die Staatsanwaltschaft mir das Geld wieder beschaffen kann, oder muss ich mich nun allen Ernstes damit abfinden, dass das Geld nun futsch ist?

Vielen Dank für die Hilfe im Vorraus,

Mit freundlichem Gruß, petier

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hudiblibu
beantwortet von hudiblibu am 15. Januar 2009 14:56
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Folgende Schritte einleiten: Forderung an den Schuldner stellen, mit Fristsetzung. Bei Nichtzahlung Mahnverfahren einleiten oder Inkassounternehmen beauftragen. Letzteres in jedem Fall beauftragen, wenn der Mahnbescheid nicht vollstreckbar ist, d.h., wenn der Gerichtsvollzieher nichts pfänden kann oder die Gläubigerliste endlos lang ist. Parallel dazu bei eBay Käuferschutz beantragen und den Vorgang immer wieder bei eBay Sicherheit melden, bis eine vernünftige Antwort kommt. Die geht direkt auf das Anliegen ein und besteht nicht aus den üblichen unsinnig zusammengewürfelten Textbausteinen.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 15. Januar 2009 14:29
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Nach Abschluß des Strafprozesses kannst Du einen Zivilprozess führen und Schadensersatz gegenüber dem Verurteilten geltend machen. Den Titel hängst Du dann 30 Jahre übers Bett oder versuchst zu vollstrecken. Aber es ist einfacher und vor allem billiger die 340 unter dumm gelaufen zu verbuchen. Du bist sicher kein Einzelfall.


weberwf
beantwortet von weberwf am 15. Januar 2009 14:27
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Zivilklage einreichen.


anonym
beantwortet von Runkelruebe am 15. Januar 2009 14:30
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Die Staatsanwaltschaft hat dir mehr oder weniger verschlüsselt geschrieben, daß du an einen ganz schlimmen Finger geraten bist, bei dem der Betrug an dir das Kraut auch nicht mehr fett macht. Über die zivilrechtliche Seite - Wiederbeschaffung des Geldes - macht sich weder die Polizei noch der Staatsanwalt Gedanken. Das ist deine Sache. - Moskau Inkasso


anonym
beantwortet von coroner am 15. Januar 2009 14:28
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gabs da nicht noch die jungs von Moskau Inkasso ?


anonym
beantwortet von Alinchen am 15. Januar 2009 14:27
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Man muss bei Ebay den Käuferschutz beantragen, dann bekommt man einen Teil des Geldes von Ebay wieder. Habe ich selber auch schon gemacht und hat super geklappt!


anonym
beantwortet von Raven1 am 15. Januar 2009 17:28
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Tja das kann man dann wohl eher unter dumm gelaufen abheften.

Für solche Fälle gibt es aber bei Ebay die Möglichkeit der paypal - Zahlung.


anonym
beantwortet von swchen am 15. Januar 2009 14:33
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hast per paypal bezahlt? wenn ja, bekommst du nach prüfung von dort das geld zurück...

wenn nicht, dann antrag auf käuferschutz stellen, da bekommst dann abzgl. einer selbstbeteiligung dein geld zurück

Kommentar von petier am 15. Januar 2009 14:37

wie gesagt, ich habe den Artikel im August ersteigert, wodurch der Käuferschutz leider auch weg fällt, da ich davon ausging, dass ich durch die Justiz mein Geld wiederbekommen würde...


anonym
beantwortet von miley95 am 15. Januar 2009 14:30
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ähm ich würde dir raten das du da giebts bei ebay ein ding das wo man das geld zu ebay schickt und ebay sagt bescheid das das geld da ist und dann wird das paket zu ebay geschickt und dann schickt ebay das geld und das paket gleizeitig zu dir und dem anderen ab nur fürs nächste mal


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