hi, also ich habe folgendes Anliegen:
Ich habe vergangenen August bei eBay eine Ware im Wert von ~340€ ersteigert. Nachdem die Ware nach einigen Wochen nicht angekommen ist, habe ich den Fall eBay gemeldet. Nachdem das eBay-Sicherheitsteam allerdings (wie zu erwarten) nichts unternahm bin ich im November zur Polizei gegangen und habe eine Anzeige aufgegeben.
So weit so gut, aber vor einigen Tagen erhielt ich Post von der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt wurde, weil negen der angezeigten Tat zu erwartenden Strafe neben einer anderen bereits verhängten oder zu erwarteten Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. (Auszug §154 Strafprozessordnung).
Im Klartext heißt das also nun, dass ich bei eBay übers Ohr gehauen wurde und ich auf den Kosten sitzen bleibe... Gibt es denn keine Möglichkeit wieder an das verlorene Geld zu kommen, wenn nicht einmal die Polizei bzw die Staatsanwaltschaft mir das Geld wieder beschaffen kann, oder muss ich mich nun allen Ernstes damit abfinden, dass das Geld nun futsch ist?
Vielen Dank für die Hilfe im Vorraus,
Mit freundlichem Gruß, petier
wie gesagt, ich habe den Artikel im August ersteigert, wodurch der Käuferschutz leider auch weg fällt, da ich davon ausging, dass ich durch die Justiz mein Geld wiederbekommen würde...