Ich habe am 18. Januar das Sony Ericsson Vivaz Handy in ebay Kleinanzeigen für 160 € gekauft und online überwiesen, jedoch bis heute nicht erhalten. Deshalb habe ich bei der Polizei eine Strafanzeige gegen diese Verkäuferin erstattet. Ich habe ihr etliche Mails geschrieben, aber sie antwortet mir nicht mehr. Sie kam immer wieder mit irgendwelchen schwachsinnigen Ausreden, warum Sie nicht fähig war ein Handy abzuschicken und machte mir nur leere Versprechungen. Sie hat mich 3 Monate lang unnötig aufgehalten! Habe die Polizei in Bremen kontaktiert und habe die Adresse von der Täterin bekommen, die Polizei meinte mein Fall wäre noch nicht bearbeitet. Ich war schon beim Amtsgericht, dort habe ich ein Formular bekommen, womit ich einen Antrag für Beratungshilfe stellen kann. Da ich 18 Jahre und noch Schülerin bin, bin ich nicht in der Lage einen Rechtsanwalt zu finanzieren. Habe etwas von einer Zivilklage und einem Mahnbescheid gehört, ist das sinnvoll und was es ist genau? Kennt sich jemand damit aus? Außerdem handelt es sich hierbei nicht um ebay, sondern ebay Kleinanzeigen, dort gibt es nicht sowas wie Bewertungen und die Verkaufsanzeige hat sie schon gelöscht. Mich ärgert es einfach nur, dass sie mein Geld eingesteckt hat und ich so naiv war. Nun will ich wissen, wie ich wieder an mein Geld komme, ohne noch mehr Verluste zu machen... Würde mich sehr auf eure Antworten freuen!
Antworten (4)
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1Antwort von
Nemisis2010Nemisis2010
Die kostengünstigste Lösung wäre für Dich einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Das kannst Du selbst machen, ist nicht so schwierig. Für Dich fallen dann lediglich Gerichtskosten in Höhe von ca. 23,- € an. Reagiert die Verkäuferin nicht, d.h. sie legt keinen Widerspruch ein bzw. zahlt dann daraufhin auch nicht, kannst Du einen Vollstreckungsbescheid gegen Sie beantragen. Mit diesem kannst Du dann den Gerichtsvollzieher bei ihr vorbeischicken.
Falls die Verkäuferin aber dagegen Widerspruch einlegt oder nicht zahlt, kannst Du Dir innerhalb von 6 Mon. immer noch überlegen ob Du, nicht doch einen Rechtsanwalt für die Klagebegründung beauftragen willst, dafür benötigst Du allerdings dann Prozeßkostenhilfe und keinen Beratungshilfeschein, denn dieser deckt nur die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts.
Für das Strafverfahren benötigst Du keinen Rechtsanwalt, Du bist hier lediglich Zeuge/in.
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boriswulffboriswulff
Die Mühlen der Gerechtigkeit mahlen langsam. Warte einfach bis die Polizei den Fall bearbeitet. Alles andere Kostet momentan nur Nerven und Zeit und Geld.
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norbi21norbi21
wenn ich kein gutes Gefühl habe dann wickel ich den Kauf über iloxx.de als Treuhandservice ab. Kostet ein paar Euro mehr, erspart aber viel Ärger!
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spirtemasterspirtemaster
So fett geschrieben und böse formatiert lese ich mir das nicht durch :)
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Ich habe am 18. Januar das Sony Ericsson Vivaz Handy in ebay Kleinanzeigen für 160 € gekauft und online überwiesen, jedoch bis heute nicht erhalten. Deshalb habe ich bei der Polizei eine Strafanzeige gegen diese Verkäuferin erstattet. Ich habe ihr etliche Mails geschrieben, aber sie antwortet mir nicht mehr.
Sie kam immer wieder mit irgendwelchen schwachsinnigen Ausreden, warum Sie nicht fähig war ein Handy abzuschicken und machte mir nur leere Versprechungen. Sie hat mich 3 Monate lang unnötig aufgehalten! Habe die Polizei in Bremen kontaktiert und habe die Adresse von der Täterin bekommen, die Polizei meinte mein Fall wäre noch nicht bearbeitet. Ich war schon beim Amtsgericht, dort habe ich ein Formular bekommen, womit ich einen Antrag für Beratungshilfe stellen kann.
Da ich 18 Jahre und noch Schülerin bin, bin ich nicht in der Lage einen Rechtsanwalt zu finanzieren. Habe etwas von einer Zivilklage und einem Mahnbescheid gehört, ist das sinnvoll und was es ist genau? Kennt sich jemand damit aus? Außerdem handelt es sich hierbei nicht um ebay, sondern ebay Kleinanzeigen, dort gibt es nicht sowas wie Bewertungen und die Verkaufsanzeige hat sie schon gelöscht.
Mich ärgert es einfach nur, dass sie mein Geld eingesteckt hat und ich so naiv war. Nun will ich wissen, wie ich wieder an mein Geld komme, ohne noch mehr Verluste zu machen... Würde mich sehr auf eure Antworten freuen!
Kommentar von
huely92 Leider darf man nur 1400 wörter schreiben, deshalb habe ich das so formatiert!
Kommentar von
spirtemasterspirtemaster Ist echt doof gelaufen, würde einfach abwarten... mehr Aufwand tut nicht für relativ "wenig" Geld.
Also, wie soll ich ihrer Meinung nach jetzt vorgehen? Soll ich zuerst einen Mahnbescheid beantragen? Aber, wenn die Verkäuferin trotz dessen immer noch nicht zahlt, was hat das dann für Konsequenzen für sie? Wenn ich noch den Mahnbescheid bezahle und nichts passiert habe ich ja im Endeffekt 180 Euro Verlust gemacht...
Aber, wenn die Verkäuferin trotz dessen immer noch nicht zahlt, was hat das dann für Konsequenzen für sie?
wenn sie weder einen Widerspruch einlegt und nicht zahlt kannst Du ohne weitere Kosten einen Vollstreckungsbescheid (rechtswirksamer Titel) beantragen mit dem Du ohne Probleme die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher einleiten kannst. Die Gerichtskosten muß in diesem Fall dann die Verkäuferin tragen.
Denn allein mit der Anzeige bzw. Einleitung des Strafverfahrens wirst Du Dein Geld nicht wiederbekommen.