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Betrug bei Ebay durch Käufer

Frage von fantastica1000 fantastica1000

Ich habe bei Ebay einen Artikel aus erster Hand verkauft. Es handelt sich dabei um ein Computerersatzteil, welches voll funktionsfähig ist. Der Käufer behauptet nun, dieses Computerteil würde nicht funktionieren und will es zurückschicken und sein Geld von Paypal zurückfordern. So wie ich aus dem Emailverkehr entnehmen kann, hat der Käufer mein funktionsfähiges Ersatzteil gekauft und versucht sein defektes Teil zurück zusenden. Wie kann man sich dagegen wehren. Es sind zwar nur 12 Euro, aber ich sehe auch nicht ein, dass ich ein defektes Teil zurückbekomme und 12 Euro zahlen soll. Das kann es doch nicht sein. Wie soll ich nun vorgehen?

Hiernoch mal die Bedingungen: Privatverkauf Artikel ist voll funktionsfähig Käufer zahlt per Paypal Nach Erhalt der Ware möchte Käufer per Paypal Geld zurück.

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Antworten (12)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Molly4026 Molly4026

    Vielleicht ist es beim Transport kaputt gegangen. Computerteile sind sehr anfällig. Ich würd sagen nimm die 12 € als Lehrgeld und nächstemal schreib dir die Seriennummer auf so das du es belegen kannst. Viel Glück beim nächsten Mal.

    Kommentar von fantastica1000 fantastica1000fantastica1000

    http://x19forlive.x1.funpic.de/yakum.jpg. Das Bild habe ich noch. Auf der Rückseite ist die Seriennummer zu erkennen. Den Aufkleber könnte man theoretisch abziehen.

    Kommentar von Molly4026 Molly4026Molly4026

    Das stimmt. ( Habe nicht so viel ahnung von Computern ) Aber da ist doch auch eine Nummer draufgedruckt ? Wenn nicht dan mach doch mit einem Edding einen Punkt und schon ist das Teil unverwechselbar : ). Ich mach das mit Farbe die man nur unter UV sieht ( mein Markenzeichen ist ein kleiner Schmetterling^^ ).

    Kommentar von fantastica1000 fantastica1000fantastica1000

    Das ist auch eine gute Idee. Wo kann man diese Farbe bestellen bzw. gibt es dafür einen speziellen Stift?

    Kommentar von Molly4026 Molly4026Molly4026

    Ich hab meinem aus dem Bürobedarfsgeschäft, die gibt es aber auch in Bastelläden.

    Kommentar von fantastica1000 fantastica1000fantastica1000

    Danke!!!

  • 2
    Antwort von WetWilly WetWilly

    Mal ein paar Klarstellungen:

    • Du hast als privat verkauft, ohne die Gewährleistung auszuschließen: also bist Du gewährleistungspflichtig. Ein Privatverkauf schließt nicht automatisch die Gewährleistung aus!

    • Du hast eine Funktionszusage gemacht - auch darüber keine Gewährleistungsausschluß.

    Die einzige Möglichkeit - Du hast evt. noch die Seriennr. (vielleicht auf Deiner Kaufrechnung) und kannst nachweisen, dass das zurückgesandte Teil nicht mit dem von Dir versendeten übereinstimmt. Dann handelt es sich tatsächlich um nachweisbaren Betrug (Straftat).

    Kommentar von WetWilly WetWillyWetWilly

    Ach ja: ich bringe an Dingen, die ich über Ebay verkaufe, immer eine unauffällige Markierung an und mache ein Foto davon....

    Kommentar von fantastica1000 fantastica1000fantastica1000

    das ist eine gute Idee fürs nächste Mal...

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    Antwort von ramona100 ramona100

    Ich kann dir nur sagen ; das ist der größte Mist mit E-Bay ! Es ist so wie dir schon so vielen ergangen. als Verkäufer hast du die Axxxkarte. Geh mal bei E-Bay auf Community, da gibt es direkt ein Rechtsforum wo du deine Frage stellen kannst. http://community.ebay.de/forum/index.htm

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    Antwort von stef1601 stef1601

    Da steht wohl aussage gegen Aussage! Wenn du nicht beweisen kannst das das Teil funktionierte und er das falsche zurück schicken will, wirst du keine Chance haben. Wenn er ne anzeige macht, wird es für dich nicht gut ausgehen. KAnn ich dir versichern, hatte den selben Fall schonmal und die Staatsanwaltschaft hat gegen mich entschieden...keine Chance!

    Kommentar von ReinerUnsinn ReinerUnsinnReinerUnsinn

    Welcher Staatsanwalt?

    In DE entscheiden Richter.

    Kommentar von stef1601 stef1601stef1601

    Da sieht man mal wieder wieviel Ahnung du hast. Die Staatsanwaltschaft entscheidet ob es zur anklage kommt.

    Kommentar von TillWollheim TillWollheimTillWollheim

    auch falsch, das entscheidet immer noch der Richter! Schon mal was zum Thema Klagezulassung gehört????

    Kommentar von TillWollheim TillWollheimTillWollheim

    Auch falsch! Das entscheidet der Richter! Schon mal was von ZUlassung der Klage gehört?? :-) oh diese Klugscheißer!!

    Kommentar von stef1601 stef1601stef1601

    Komisch das bei mir das der Staatsanwalt entschieden hat....selber Klugscheißer!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Immer diese Beleidigungen, Kotz

  • 0
    Antwort von Ringwraith Ringwraith

    Du bist Privatverkäufer was eine Gewährleistung ausschließt, hinzu kommt, das Du jawohl ein scheinbar funktionierenden Artikel verschickt hast. Was mich interessieren würde wäre ob es per versicherten Versand verschickt wurde, denn sollte es nicht funktionieren, durch einen Versandschaden zB. kann man das jeweilige Versandunternehmen mit einschließen. MFG Ringwraith

    Kommentar von fantastica1000 fantastica1000fantastica1000

    das Teil habe ich unversichert versendet. Trotzdem fühle ich mich von dem Käufer betrogen.

    http://x19forlive.x1.funpic.de/yakuuu.jpg

    Kommentar von ReinerUnsinn ReinerUnsinnReinerUnsinn

    Seit wann schließt es eine Gewährleistung aus, wenn man Privatverkäufer ist?

    Was für ein Schwachsinn.

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    Antwort von FaulesTier FaulesTier

    das is das leidliche thema mit paypal das wird oft für solche zwecke, zweckentfremdet.
    Ich weiß jetzt nicht wie das mit dem Privatverkauf ist aber ne gewährleistung must du glaub ich nicht leisten also es nicht zurücknehmen und nicht zurückzahlen.

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    Antwort von mamo2402 mamo2402

    wende dich bitte direkt an Ebay und schilder den Fall, gut ist wenn jemand bezeugen kann,dass das Teil o.k. war.Schreibe das auch dem Käufer und sage ihm...dein Onkel ist Anwalt und wird dich vertreten.

    Kommentar von ReinerUnsinn ReinerUnsinnReinerUnsinn

    Sein Onkel ist auch Anwalt.

    Kommentar von justiziasgolem justiziasgolemjustiziasgolem

    Immer wenn mir einer so kommt weiss genau: Das ist blos heiße Luft.

    Kommentar von TillWollheim TillWollheimTillWollheim

    betrügst du so oft???

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    Antwort von knautsch knautsch

    Hast du Fotos auf denen du Beweisen kannst das das zurückgeschickte Teil nicht deines ist? Oder die Seriennummer?

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    Antwort von Nellina Nellina

    wieso gehst Du sofort davon aus, dass Dich der Kaeufer betruegen moechte?

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    Antwort von ClintLeonPowers ClintLeonPowers

    Hast du die Seriennummer des Teils? Dies würde deinen Ärger schnell minimieren.

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    Antwort von akademikus akademikus

    privatverkauf. ende. das sagt doch alles.

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    Antwort von Katinka1380 Katinka1380

    Hast du dir die Artikelseriennummer oder sowas in der Art von deinem Teil aufgeschrieben, damit das eindeutig identifiziert werden kann?

    Aber wieso kannst du diesen Betrug aus dem E-Mailverkehr entnehmen?

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