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Betrug an der Haustür, Vertreter

Frage von claudia2566 claudia2566

Ich habe vor 3 Monaten einen Vertrag von SKY abgeschlossen, der Vertreter sagte mir das der Vertrag nur 3 Monate gehen würde und ich danach, wenn ich SKY nicht mehr haben wolle einfach den Reciver zurück schicken solle und kündigen. Das habe ich auch gemacht. Aber die wollen die Kündigung nicht annehemn und sagen ich hätte einen Jahres vertrag abgeschlossen!!, was aber nicht stimmt, was kann ich den jetzt machen? wie komme ich aus dieser sache den wieder raus? kann mir jemand helfen..Danke

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Antworten (7)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von adianthum adianthum

    Das was der Vertreter gemacht hat war arglistige Täuschung. Er hat darauf spekuliert, dass du den Vertrag nicht durchliest und hat damit recht behalten.

    Drohe der Firma mit einer Anzeige wegen arglistiger Täuschung- mal sehen was dann passiert. Wenn der Vertreter dort fest angestellt ist, legt die Firma bestimmt keinen Wert darauf, dass ihre Verkaufspraktiken an die Öffentlichkeit kommen und löst den Vertrag dann vielleicht auf Kulanzbasis auf.

    Kommentar von Hamburghorn HamburghornHamburghorn

    Welcher Tatbestand ist denn mit arglistiger Täuschung erfüllt lol?

    Kommentar von claudia2566 claudia2566claudia2566

    danke schön, das ist ja mal was:-)

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Die arglistige Täuschung kann man zwar vermuten, das bringt aber niemenden weiter.

    Kommentar von adianthum adianthumadianthum

    Das hängt ganz von der Firma ab mit der man es zu tun hat. Ich hab es schon erlebt, dass eine Firma sich darauf eingelassen hat und ich dann aus dem Vertrag rausgekommen bin. (Versicherung war das damals)

    Kommentar von montecarlo montecarlomontecarlo

    wie kann man so eine Antwort als hilfreichste markieren? Sky hat keine Außendienstvertreter. Jedes lokale Geschäft oder Internetseite kann Sky anbieten und vermarkten. Über die Geschäftspraktiken wie die Verträge zustande gekommen sind, erfährt Sky nix. Für die zählt nur der eingereichte Auftrag vom Vermittler. Wenn man jemanden verklagen möchte dann bitte den Mann an der Haustür und nicht Sky. Fragt sich jetzt nur, wie der doch gleich hieß. ;-)

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    Antwort von lueb08 lueb08

    Vetrag richtig lesen

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    Antwort von Chrischtian68 Chrischtian68

    Es zählt immer das geschriebene Wort, nie das mündliche. Außer du hättest Zeugen, etc.

    Ich würde sagen das du einen Jahresvertrag am Backen hast, der Vertreter Provision kassiert hat und du das nächste mal schlauer bist und dir alles durchliest. Ein Anwalt wird dir nichts anderes sagen, die Beweispflicht liegt bei dir.

    Kommentar von claudia2566 claudia2566claudia2566

    ja das werd ich auf jeden fall machen, danke

  • 1
    Antwort von HoneyMoney HoneyMoney

    ANWALT.. ganz klar. das war betrug!!! .. such dir nen Anwalt und wenn es sein muss, geh vor gericht : ) viel glück

    Kommentar von Hamburghorn HamburghornHamburghorn

    Wenn im Vertrag 1 Jahr steht, war es wohl kein Betrug, es zählt ja was im Vertrag steht... Es steht Aussage, gegen Aussage der typ wird das ja sicher bestreiten...

    Kommentar von claudia2566 claudia2566claudia2566

    ja, as hab ich mir jetzt auch schon gedacht,danke.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Natürlich kann man gutes Geld dem "schlechten" hinterher werfen.

    Kommentar von HoneyMoney HoneyMoneyHoneyMoney

    Hmn.. ihr habt recht.. aber.. vllt wäre es besser MIT ANWALT als OHNE!

  • 1
    Antwort von Hamburghorn Hamburghorn

    Hast dir den Vertrag nicht durchgelesen?

    Kommentar von claudia2566 claudia2566claudia2566

    nein, leider nicht:-(

    Kommentar von Hamburghorn HamburghornHamburghorn

    Das ist denn blöd gelaufen, ich bin jetzt kein Jurist, aber nach meiner leihen Meinung würde ich sagen, das du die von Sky dann im recht sind...

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    Antwort von Jana1983 Jana1983

    Also, ganz ehrlich, alle Antworten hier sind Müll.

    1. eine arglistige Täuschung nach 123 BGB liegt nicht vor, denn wenn du etwas (nämlich den Vertrag) nicht durchgelesen hast, ist das dein Pech. Anders natürlich wenn du nicht lesen kannst und du dies dem Vertreter gesagt hast. Oder du warst noch nicht 18. Ich nehme mal an: weder noch.

    2. Es mag zwar eine betrügerische Handlung vorliegen nach 263 StGB, das Problem ist aber, dass du eigentlich keinen Schaden hast: Zwar hast du nun einen Vertrag von mehr als 3 Monaten an der Backe, aber du bekommst auch eine gleichwertige Leisutng, hast also keinen Vermögensschaden im klassischen SInne.

    3. Ob evtl denn och ein Betrug wegen der erschlichenen Provision vorliegt it für dich irrelavant.

    4. Bist die ordnungsgemäß über dein Widerrufsrechts belehrt worden? U.U. häätest du eine Frist von sogar 6 Monaten nur einzuhalten. Wann ahst du die Hardware denn bekommen?

    5. Man könnte über Schadensersatz gem. 280 I, 241 II BGB nachdenken, denn der Vertreter hat ja etwas falsches behauptet, und, weil der Typ ja Verteter ist, muss sich das Sky auch zurechnen lassen, 276, 278 BGB. Interessant dabei ist, dass Sky wg der Beweislastumkehr des 280 I 2 BGB das fehlende Verschulden beweisen muss, Dein Schaden wären die weiteren 9 Monate, für die du Sky hast. Da das nicht ein so großer Bertrag ist, würde ich dir zum Mahnverfahren raten. Dann darfst du Sky aber nicht mehr nutzen.

    6. Der einfachste Weg: beahlte den Reciever, nutze Sky die vollen 12 Moante, schicke jetzt eine schriftliche (!) Kündigung mit Übergaberückschein (!) an sky und knalle künftig allen Vertretern die Türe vor der Nase zu.

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    Antwort von DerHans DerHans

    Bei Haustürgeschäften kannst du innerhalb von 14 Tagen den Vertrag widerrufen. Diese Frist beginnt mit dem Moment, wo du schriftlich auf dieses Widerrufsrecht hingewiesen worden bist. Leder wird er dir diese Widerrufsbelehrung auch untergejubelt haben. Aber du kannst verlangen, dass sie dir diese Unterschrift vorlegen. Wenn sie das nicht können, oder wollen kannst du immer noch vom Vertrag zurück treten. Geh zur Verbraucherzentrale. Einmalig 8,50 €

    Kommentar von montecarlo montecarlomontecarlo

    bei Sky beginnt die widerruffrist mit Lieferung der Smartcard und endet vorzeitig mit Freischaltung des Karte durch den Kunden, da die Leistung ab diesem Zeitpunkt in Anspruch genommen wird.

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