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Betrug / Abzocke - Gerichtsverhandlung, Nach Verurteilung direkt in den Knast?

Frage von Ratgeber1 Ratgeber1

Ich bin Geschädigter, einer Firma (schuldet mir ca. 1400,00€).

Nun soll ich vor Gericht als Zeuge aussagen.

Die Angeklagten sind vorbestraft,

Anklage wg. Verdacht auf gemeinschaftlichem gewerblichem Betrug.

Falls (und das werden sie) eine Haftstrafe absitzen müssen, kommen sie dann gleich in den Knast?

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Nicht unbedingt. Das hängt von der Schwere des Vergehens, der Tageslaune des Strafrichters und der (Über-)Belegung der örtlichen Justizvollzugsanstalt ab.

    Es ist ohne weiteres möglich, dass der Strafantritt erst lange nach der Verhandlung statt findet.

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    Antwort von miboki miboki

    Nicht zwangsläufig. Wenn es sich um eine geringe Haftstrafe handelt und keine Fluchtgefahr besteht, dürfen sie nach Hause gehen und erhalten irgendwann die Ladung zum Haftantritt. Möglich wäre ja auch eine Bewährungsstrafe. Letztendlich hängt die Höhe der Strafe von der Schwere der Tat ab. Und wenn es nur die 1.400 sind und keine weiteren Straftaten vorliegen oder nur geringe und auch keine Vorstrafen, dann ist eine Bewährungs- oder Geldstrafe wahrscheinlicher.

    Kommentar von Ratgeber1 Ratgeber1Ratgeber1

    wenn man mehrfach schon im Knast war?

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    Antwort von Morrrpheus Morrrpheus

    Sitzen die in Untersuchungshaft? Besteht erhöhtes Fluchtrisiko?

    Wenn nicht? Dann (wahrscheinlich) nicht!

    Kommentar von Ratgeber1 Ratgeber1Ratgeber1

    Geht eben um mehrere Tausend Euro, gibt ja nicht nur mich als Geschädigter, keine Ahnung ob der drin ist, war aber 100%ig!

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    Antwort von Ontario Ontario

    Wenn Fluchtgefahr besteht, dann wird meist die Einweisung ins Gefängnis verfügt. Im anderen Falle, erhält der Angeklagte, so er zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, eine Mitteilung, wann er die Haft antreten muss. Das auch wiederum, wenn er vorhat, alle Instanzen zu durchlaufen und ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Erst dann "darf" er "gesiebte" Luft atmen.

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    Antwort von Uwe29104 Uwe29104

    nein keines wegs,es gibt ja die möglichkeit einer berufungsverhandlung und danach auch noch die möglichkeit auf eine revisionsverhandlung,und dann auch erst dann,wenn das urteil rechtskräftig geworden ist dauert es noch meistens bis zu einem jahr bis die ladung zum haftantritt an den oder die verurteilten zugesendet wird!

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    Antwort von Madmaster10 Madmaster10

    nur wenn sie schon in u-haft sitzen meist ist ein urteil erst nach 14 tagen rechtskräftig und meist legen die noch erstmal einspruch ein und dann kann es dauern ,, viel erfolg

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    Antwort von pilot350 pilot350

    nein möglicherweise nicht. das hängt von der schwere des verbrechens ab. kaptialverbrecher bleiben nach der verurteilung gleich im knast. bei sog. bagatelldelikten werden die verurteiten, so sie einen festen wohnsitz haben, zum haftantritt speziell vorgeladen.

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    Antwort von Redgirlfan Redgirlfan

    Nein kommen sie nicht, sie bekommen einen Termin per Post wo mit geteilt wird wann und wo sie die strafe antreten müssen

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