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Betrügerische Absichten eines Verkäufers bei Ebay. Bitte um eure Hilfe !

Frage von arda1905 arda1905

Habe mir gestern bei Ebay eine PS3 ersteigert mit einem Spiel dazu. Habe heute bemerkt, dass ganz unten bei den Rechtlichen Hinweisen, folgendes steht:

"Dies ist ein Privatverkauf im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes, kein Widerrufsrecht, keine Gewährleistung!Ausserdem wird darauf Hingewiesen das es schon mehrmals vorkam das das Spiel beim ersten mal einlegen nich erkannt wurde jedoch nach wiederholtem wiedereinlegen Problemlos funktionierte. Die Rückgabe, Wandlungs- oder Umtauschmöglichkeit des ersteigerten Artikels ist ausgeschlossen. Der Artikel wird deshalb unter Ausschluss jeglicher Haftung und Gewährleistung angeboten. Als Privatperson kann ich keine Mehrwertsteuer ausweisen. Da ich privat anbiete weise ich darauf hin, dass ich nicht an das Produkthaftungsgesetz (BGB §§ 312 b ff.) gebunden bin und somit ebenfalls von der Erfüllung jeglicher Garantie- und Gewährleistungansprüche aus § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ausgenommen bin."

Habe jetzt mal die wichtige Stelle fett gedruckt. Soviel ich weis, muss der Verkäufer doch den Defekt in der Artikelbeschreibung angeben und nicht bei den rechtlichen Hinweisen. Vor allem bezieht sich dieser Text eigentlich auf das Spiel und nicht auf die Konsole. In der Artikelbeschreibung hat der Verkäufer angegeben, dass das Spiel kaum gespielt wurde und nahezu Neuwertig sei. Könnt Ihr mir nun helfen? Danke schon im voraus

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Maruby Maruby

    Ein ganz mieser Trick, wende Dich an Ebay

    Kommentar von Scanner ScannerScanner

    Das ist prämierter Plödsinn.

    Er beschreibt in seinen Artikeln korrekt, was mit den Teilen los ist.

    Kommentar von Maruby MarubyMaruby

    Ahso Plödsinn, ja ne is klar solche Menschen muss man melden, die ihre Mängel in anderen Sachen verstecken, wenn man sich genug beschwert, wird auch gegen sowas etwas unternommen.

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    Antwort von Streetcat666 Streetcat666

    immer erst alles gründlich lesen und dann erst kaufen

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    Antwort von Xavaron Xavaron

    Er hat es erwähnt also ist der Kauf rechtsgültig meines Erachtens

    Kommentar von arda1905 arda1905

    Er hat es zwar erwähnt, aber so wie er es erwähnt hat, ist ja das Spiel defekt. Das heißt, wenn ich das Geld nun überweisen würde und den Artikel erhalten würde und nicht das Spiel sondern die Konsole defekt wäre, könnte ich Sie ja eigentlich wieder zurück schicken. Weil mit dem Satz den er da geschriebn hat, bezieht sich aus meiner Sicht auf das spiel und nicht auf die Konsole. oder?

    Kommentar von Xavaron XavaronXavaron

    Für mich heißt das im Prinzip, dass die PSP schonmal ein (oder mehrere) Spiele nicht erkannt hat. nicht ob es am Spiel lag

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    Antwort von merlinulucy merlinulucy

    Ich finde anhand der Artikelnummer diese Auktion durchaus in Ordnung. Die Belehrung ist nicht zu klein gehalten und gut lesbar. Zudem gehört dieser Text ja noch zur eigentlichen Artikelbeschreibung. Denn sonst würde Wiederrufsbelehrung oder ähnliches drüber stehen. du kannst Dein Glück versuchen, aber defekt scheint das Spiel ja nicht zu sein....denke eher es ist die PS3, schließlich ist es ja bekannt, das diese Konsole eine so zu sagen Volkskrankheit hat, nämlich gibt es da öfter Probleme, das das Gerät die Spiele nicht lesen kann. Es ist nachgewiesen, dass nciht die spiele daran Schuld sind...aber Betrug ist es nicht....Du kannst vom Kauf zurücktreten, Dein Geld einfordern und Ebay melden, dass der Artikel nicht Deinen Vorstellungen entspricht usw. Aber sonst nichts.

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    Antwort von Isall09 Isall09

    Um bei eBay mitbieten zu können muss man 18+ sein, ab diesem Alter kann mans chin erwarten das einer liest.

    Wende dich aber an eBay, vielleixht gehts ea noch gut für dich aus.

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    Antwort von arda1905 arda1905

    Hier mal die Artikelnummer der Auktion

    250726696945

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    Antwort von arda1905 arda1905

    Hier mal die Artikelnummer der Auktion

    250726696945

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