Habe mir gestern bei Ebay eine PS3 ersteigert mit einem Spiel dazu. Habe heute bemerkt, dass ganz unten bei den Rechtlichen Hinweisen, folgendes steht:
"Dies ist ein Privatverkauf im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes, kein Widerrufsrecht, keine Gewährleistung!Ausserdem wird darauf Hingewiesen das es schon mehrmals vorkam das das Spiel beim ersten mal einlegen nich erkannt wurde jedoch nach wiederholtem wiedereinlegen Problemlos funktionierte. Die Rückgabe, Wandlungs- oder Umtauschmöglichkeit des ersteigerten Artikels ist ausgeschlossen. Der Artikel wird deshalb unter Ausschluss jeglicher Haftung und Gewährleistung angeboten. Als Privatperson kann ich keine Mehrwertsteuer ausweisen. Da ich privat anbiete weise ich darauf hin, dass ich nicht an das Produkthaftungsgesetz (BGB §§ 312 b ff.) gebunden bin und somit ebenfalls von der Erfüllung jeglicher Garantie- und Gewährleistungansprüche aus § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ausgenommen bin."
Habe jetzt mal die wichtige Stelle fett gedruckt. Soviel ich weis, muss der Verkäufer doch den Defekt in der Artikelbeschreibung angeben und nicht bei den rechtlichen Hinweisen. Vor allem bezieht sich dieser Text eigentlich auf das Spiel und nicht auf die Konsole. In der Artikelbeschreibung hat der Verkäufer angegeben, dass das Spiel kaum gespielt wurde und nahezu Neuwertig sei. Könnt Ihr mir nun helfen? Danke schon im voraus
Das ist prämierter Plödsinn.
Er beschreibt in seinen Artikeln korrekt, was mit den Teilen los ist.
Ahso Plödsinn, ja ne is klar solche Menschen muss man melden, die ihre Mängel in anderen Sachen verstecken, wenn man sich genug beschwert, wird auch gegen sowas etwas unternommen.