Darf ein 1.Vorsitzender ohne das er eine Versammlung einberufen hat ,einen Pächten Kündigen?
Betrift Kündigung in einer Kleingartenanlage ( KGV )
Antworten (3)
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1Antwort von
swenwswenw
Mit Begründung darf er das. Zum Beispiel wegen nicht Kleingärtnerischer Nutzung des Gartens, erheblicher Ruhestörung und verhaltensbedingt. Verhaltensbedingt soll heissen wenn du den Forderungen des Vorsitzenden nicht nachkommst, soweit sie angemessen sind, kann er dich kündigen. Wenn du aber deine Pflichten als Vereinsmitglied nachkommst, hat der Vorsitzende keinen Grund dich zu kündigen. Ausserdem kommt, man redet von ausschluß eines Vereinsmitglieds, nur in Betracht wenn dieses Mitglied mit Beschluß des Vereins ausgeschlossen wird. Das heist, das der Vorsitzende allein nicht die Vollmacht hat ein Mitglied auszuschliessen. Dies muss immernoch im beisein von mindestens dem Vorstand wenn nicht sogar vom Verein erfolgen. Vor Kündigung bzw. Aussschluß eines Mitgliedes müssen nachweislich Er.- bzw. Abmahnungen erfolgt sein. drifft dies nicht zu, hat der Vorsitzende wieder keine Grundlage dich zu kündigen. Im Detail wird das in eurer Satzung geregelt. Das Bundeskleingartengesetz und das BGB ist da auch hilfreich.
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1Antwort von
MargostoMargosto
Das solltest Du im Pachtvertrag oder in der Satzung nachschauen.
Kommentar von
migrowemigrowe DH
Kommentar von
pringal Danke da habe ich schon nachgesehen und auch im Bkleingesetzbuch. da steht auch nicht drin ob er so kündigen darf
Kommentar von
swenwswenw Im Bundeskleingartengesetz ist das ganz klar formuliert.
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Danke aber im Pachtvertrag steht auch nichts darüber