habe heute ein Gespräch mit dem Vermieter gehabt, Dieser meinte das er verstehen kann das wir denken das es verjährt ist aber da er nichts dafü kann das er díe Hausverwaltung wechseln musste (weil diese nichts gemacht hat) müssten wir doch der Forderung nachkommen.
Stimmt das? ich meine WIR können auch nichts dafür das sie wechseln mussten und dann hätte sich die neue Hausverwaltung mit der alten doch absprechen müssen oder nicht?
werden abwarten wann wir den Termin für den Mieterschutzbund bekommen und werden dann die leute noch mal fragen. Ich möchte mich hiermit nur schon mal drauf einstellen was evtl kommen bzw. passieren könnte
recht herzlichen dank
Aber hier hat der Vermieter seine Aufgaben ja an eine Verwaltung abgegeben. Und wenn die Verwaltung Mist baut, dann ist das so, wie wenn der Vermieter selber den Mist gebaut hätte. Der kann die Verwaltung ja vielleicht haftbar machen.
Der Vermieter wird von etlichen Pflichten und Haftungen keineswegs befreit, nur weil er eine Hausverwaltung zwischenschaltet. Das ist ein Irrtum.
Er kann allerdings, wenn die Hausverwaltung Fehler macht, für die er zahlen muss, die Hausverwaltung anschließend regresspflichtig machen.
Das hab ich doch geschrieben. :)