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betrifft Endjahresabrechnung 2007 traf erst heute ein

Frage von savanna125 savanna125

habe heute ein Gespräch mit dem Vermieter gehabt, Dieser meinte das er verstehen kann das wir denken das es verjährt ist aber da er nichts dafü kann das er díe Hausverwaltung wechseln musste (weil diese nichts gemacht hat) müssten wir doch der Forderung nachkommen.

Stimmt das? ich meine WIR können auch nichts dafür das sie wechseln mussten und dann hätte sich die neue Hausverwaltung mit der alten doch absprechen müssen oder nicht?

werden abwarten wann wir den Termin für den Mieterschutzbund bekommen und werden dann die leute noch mal fragen. Ich möchte mich hiermit nur schon mal drauf einstellen was evtl kommen bzw. passieren könnte

recht herzlichen dank

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Antworten (8)

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    Antwort von kujawa77 kujawa77

    Die Aussage, daß es verjährt ist, ist nicht korrekt. Verjährung ist ein feststehender Begriff. Bei der Jahresabrechnung hat der Gesetzgeber folgendes sich ausgedacht: http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html Absatz 3. "Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten."

    Ob der "Vermieter" die Sache zu vetreten hat hängt einzig und allein von folgender Fragestellung ab: Wer ist der Vermieter? Wenn der Eigentümer der Wohnung, welcher im umgangssprachlich als Vermieter gilt, eine Mietverwaltung eingestellt hat, dann ist die Verwaltung der "Vermieter". Wenn die die Abrechnung nicht erststellt hat, dann hat der Eigentümer Pech gehabt.

    Hat der Eigentümer jedoch nie die Mietverwaltung auf die Verwaltung übertragen, sondern die Verwaltung bereitet nur Unterlagen vor und der Eigentümer nutzt dann die Daten um eine Abrechnung zu erstellen, dann hat er im ersten Anschein die Verspätung nicht zu vetreten. Auf den zweiten Blick, steht jedoch der Aspekt daß er die Länge der Verspätung auf jeden Fall zu vetreten hat.

    Wie hoch ist denn die Forderung um welche es geht?

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    Antwort von savanna125 savanna125

    nach unseres wissens existiert die alte hausverwaltung nicht mehr..so sagt es zumindest de neue

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    Antwort von savanna125 savanna125

    aber es ist doch auch des Vermieters pflicht sich darum zu kümmern das er die abrechnung bekommt oder nicht? ich meine de neue Hausverwaltung haben wir seit anfang letzten jahres. da hätten doch beide partien genug Zeit gehabt uns die rechnung zu schicken oder seh ich das verkehrt?

    zumal die endjahresabrechnung 2007 erst ende letzten jahres und die heizkostenabrechnung DIESES Jahr erst bearbeitet worden ist

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    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Nein, das stimmt nicht.

    Ihr DENKT nicht nur, dass es verjährt ist, sondern es IST verjährt.

    Und - Verjährt ist verjährt. Egal warum. Der Vermieter geht leider leer aus. Das muss ER dann verstehen. :-)

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Eine Nebenkostenabrechnung verjährt nicht, wenn der Vermieter für die Verzögerung nicht verantwortlich ist.

    Das ist schwierig nachzuweisen, weil hier mehrere Faktoren mitspielen. Obwohl ich Hinweise auf den Mieterbund verabscheue (jeder, der keine Ahnung hat, verweist hier immer auf den Mieterbund), ist das in Deinem Fall die richtige Wahl.

    Gegebenenfalls kann der Vermieter die alte Hausverwaltung für eventuell entgangene Nebenkostenzahlungen Regress nehmen - vorausgesetzt, ihr seid aus der Zahlungspflicht draussen.

    Kommentar von Sukram71 Sukram71Sukram71

    Aber hier hat der Vermieter seine Aufgaben ja an eine Verwaltung abgegeben. Und wenn die Verwaltung Mist baut, dann ist das so, wie wenn der Vermieter selber den Mist gebaut hätte. Der kann die Verwaltung ja vielleicht haftbar machen.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Der Vermieter wird von etlichen Pflichten und Haftungen keineswegs befreit, nur weil er eine Hausverwaltung zwischenschaltet. Das ist ein Irrtum.

    Er kann allerdings, wenn die Hausverwaltung Fehler macht, für die er zahlen muss, die Hausverwaltung anschließend regresspflichtig machen.

    Kommentar von Sukram71 Sukram71Sukram71

    Das hab ich doch geschrieben. :)

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    Er IST aber dafür verantwortlich, da es ja offensichtlich wegen einem Hausverwaltungswechsel in Vergessenheit geriet.

    Somit hat der Vermieter maximal die Möglichkeit, sich bei der alten Hausverwaltung schadlos zu halten - per Klage.

    Das wars dann aber auch.

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    Antwort von gnadenlos gnadenlos

    Verjährung ist Verjährung, offenbar hat das der Vermieter zu verantworten - sein Pech

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Falsch.

    Kommentar von gnadenlos gnadenlosgnadenlos

    ... DAS "da er nichts dafü kann das er díe Hausverwaltung wechseln musste (weil diese nichts gemacht hat)" hat er zu verantworten, er hätte sich eben zeitiger darum kümmern MÜSSEN!

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    Antwort von anjanni anjanni

    Wenn der Vermieter die Unterlagen von der Hausverwaltung nicht bekommen hat, kann er in der Tat nichts dafür. Rechne mal damit, daß Du zahlen mußt.

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    Der Vermieter hat die Pflicht, sich um einen fristgemäßen Ablauf zu kümmern. Packt er das nicht, ist es sein Problem.

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    Antwort von Sukram71 Sukram71

    Also wenn der Vermieter nix dafür kann, weil die Stadt z. b. die Kanalrechnung nicht geschickt hat, dann kann die Abrg. auch noch später kommen.

    Aber hier habe ich meine Zweifel. Für die Hausverwaltung haftet der Vermieter selber.

    Aber überleg, ob dir der Ärger mit dem Vermieter wert ist. Die Kosten habt ihr ja (in der Regel) verursacht.

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    Der Vermieter muss sich schon selbst drum kümmern, dass alles fristgemäß läuft. Sonst hat er Pech. So ist das nun mal. Dafür haften die Mieter in keinster Weise und Repressalien sind nicht zu befürchten.

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