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Betrifft ein Grungbucheintrag "Belastungs- und Veräußerungsverbot" nur Kredite

Frage von selse06 selse06

Betrifft ein Grungbucheintrag "Belastungs- und Veräußerungsverbot" nur Kredite, die man aufnehmen will, oder ist man dadurch auch zB vor dem Energieversorger/Wasserentsorgungsunternehmen oder der Gemeinde/Stadt geschützt, die sich zB aufgesammelte Schulden eintragen wollen?

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Antworten (3)

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    Antwort von rubensdario rubensdario

    EIn Belastungs- und Veräußerungsverbot schützt nicht vor einer ZV. Und eigentlich ist dies noch gefährlicher, weil Du der ZV nicht durch einen freien Verkauf entgehen kannst.

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    Zustimmung für Eddy21; (auch wenns schön wär, wenn das Verbot auch für zwangshypotheken gelten würde)

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    Antwort von Eddy21 Eddy21

    Das kann eine öffentliche Last sein !

    Vorsicht, ab 750 € kann die Zwangsversteigerung beantragt werden !

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