Betrifft ein Grungbucheintrag "Belastungs- und Veräußerungsverbot" nur Kredite, die man aufnehmen will, oder ist man dadurch auch zB vor dem Energieversorger/Wasserentsorgungsunternehmen oder der Gemeinde/Stadt geschützt, die sich zB aufgesammelte Schulden eintragen wollen?
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Betrifft ein Grungbucheintrag "Belastungs- und Veräußerungsverbot" nur Kredite
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selse06
Antworten (3)
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rubensdariorubensdario
EIn Belastungs- und Veräußerungsverbot schützt nicht vor einer ZV. Und eigentlich ist dies noch gefährlicher, weil Du der ZV nicht durch einen freien Verkauf entgehen kannst.
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Guppy194Guppy194
Zustimmung für Eddy21; (auch wenns schön wär, wenn das Verbot auch für zwangshypotheken gelten würde)
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Eddy21Eddy21
Das kann eine öffentliche Last sein !
Vorsicht, ab 750 € kann die Zwangsversteigerung beantragt werden !
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