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Betrifft die Abgeltungssteuer auch Bausparverträge?

Frage von Boinfinances Boinfinances

Betrifft die Abgeltungssteuer auch Bausparverträge. Muss ich also für die zinsen aus meinem Bausparvertrag Steuern zahlen?

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Antworten (6)

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Wenn du die Bausparprämie bekommst, sind die Zinsen in den folgenden zwei Jahren steuerfrei.

    Ansonsten unterliegen Bausparverträge den selben Regeln wie alle Kapitaleinkünfte. Gruß

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    Antwort von anjanni anjanni

    Generell mußt du auch dafür Steuern zahlen.

    Aber: wenn du die Bausparprämie bekommst, sind die Zinsen in den folgenden zwei Jahren steuerfrei. (Und natürlich kannst Du einen Freistellungsauftrag abgeben.)

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Das war bisher schon so und bleibt so, dass Zinsen versteuert werden müssen.

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    Antwort von ChristophRoth ChristophRoth

    Wenn kein Freistellungsantrag vorliegt, müssen ab Januar 2009 auch Zinsen aus Bausparverträgen besteuert werden!

    Kommentar von beljana beljanabeljana

    ach so ??? oh man, wozu spar ich eigentlich, wenn ich dann doch nicht richtig was von hab. deprimiertsei

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    Antwort von Forstinvestor1 Forstinvestor1

    Abgeltungssteuer: Ja ! Höhe: 25%, plus Solizuschlag plus Kirchensteuer darauf.

    Um den Freibetrag von 801 Euro pro Person nutzen zu können, muss der Anleger einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank einreichen.

    Witzigerweise ist der BaumSparVertrag ("Baum" - nicht "Bau") steuerfrei, nach einer Bewertung der Oberfinanzdirektion: http://www.simplify.de/stoeberninthemen.0.html?&tx_ttnews%5Bcat%5D=4&tx_ttnews%5Btt_news%5D=779&cHash=779

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    Antwort von pflvb pflvb

    grundsätzlich unterliegt jede Sparform der Abgeltungssteuer - so wie derzeit jede Sparform der Kapitalertragssteuer unterliegt. Allerdings können Zinsen und Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerfreibetrags (pro Nas' 801 EUR p.a.) von der Steuer freigestellt werden.

    Vorteil der Abgeltungssteuer gegenüber der bisherig geltenden Kapitalertragsteuer: mit dem Steuersatz von 25% (plus SolZ u. evtl. KiSte) ist alles abgegolten. Sollte der individuelle Steuersatz niedriger als diese 25% sein, wird wie bisher bei der Kapitalertragsteuer zuviel abgeführte Steuer - auf Antrag! - vom Finanzamt erstattet. Ist der individuelle Steuersatz höher, mußte bei der Kapitalertragsteuer nachgezahlt werden.

    (insofern kommen wir in Zukunft mit der Abgeltungssteuer besser weg! :-)

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