Ich habe vom Kreisverband der Garten- und Siedlerfreunde plötzlich die Drohung einer fristlosen Kündigung erhalten: "Sie lagern widerrechtlich auf der Gartenparzelle ein Boot. Die Lagerung des Bootes ist durch die Definition der kleingärtnerischen Nutzung des KleingG nicht gedeckt...." Ich besitze tatsächlich ein Kanu und habe im BKleingG nichts gefunden, was der Drohung entspricht. Bitte um guten Rat.
Betrifft BKleingG. Vom Kreisverband eine Drohung einer Kündigung erhalten, weil mein Kanu dort liegt
Antworten (3)
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2Antwort von
ralphffm44ralphffm44
Ruf die an bzw. schreibe die an, bleib höflich, z.B.:
Sehr geehrte...
vor Lagerung des Kanus hatte ich die Satzung geprüft und bin auf kein entsprechendes Verbot gestossen. Können Sie mir den entsprechenden Paragraphen nennen, insbesonders damit ich bei ihnen eine ordnungsgemäße Ausnahmegenehmigung beantragen kann.
so in der Art...
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0Antwort von
Gartenspass Ihr habt doch bestimmmt eine Satzung.Wir haben auch einen Kleingarten aber von einem Kanu steht nichts drin.Habt ihr eine Jahreshauptversammmlung? Da würde ich mal hingehen und dein Anliegen vortragen.Es gibt ja auch die Mitgliederversammlung.Die Termine bekommmt ihr bestimmmt.
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0Antwort von
gnadenlosgnadenlos
da uns keinerlei Text vorliegt, den man verbindlich überprüfen kann, kann man auch keine Antwort geben - wenn du nichts gefunden hast, sagt das noch gar nichts
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Sehr gute Formulierung.
Ergänzend könnte dazu:
Ich weise hiermit daruf hin, dass das Boot nur muskelkraft-betrieben und so klein ist, dass es nicht mal der Kennzeichnungspflicht auf Binnenschifffahrtsstraßen unterliegt. Es handelt sich also um ein reines Sportgerät.
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Lesestoff für berlifil: www.wsa-minden.de/schifffahrt/sportschifffahrt/index.html Abschnitt Kennzeichnung von Sportbooten